Rechtliches: Digitale Kopie von Schulbuch-Audio-CD?

  • Ich darf ja unter bestimmten Bedingungen von "urheberrechtlich geschützten Schriftwerken, Abbildungen sowie grafischen Aufzeichnungen von Werken der Musik" für den Schulgebrauch digitale Kopien anfertigen und an meine aktuellen Schüler und Schülerinnen verteilen.


    Weiß jemand, ob das auch für die im Fremdsprachenunterricht viele Lehrwerke begleitenden Audio-CDs auch gilt? Ich fürchte mal, dass nicht, habe aber nichts Definitives dazu gefunden.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

    • Offizieller Beitrag

    Ich darf ja unter bestimmten Bedingungen von "urheberrechtlich geschützten Schriftwerken, Abbildungen sowie grafischen Aufzeichnungen von Werken der Musik" für den Schulgebrauch digitale Kopien anfertigen und an meine aktuellen Schüler und Schülerinnen verteilen.

    ja? Unter welchen Bedingungen? Würde mich da interessieren...

  • Das steht im "Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen vom 20. Dezember 2018" zwischen den Ländern, VG Wort, Verlagen usw. Insbesondere §3.
    Und dann halt: Höchstens 15%, maximal 20 Seiten. Kurze Texte vollständig, außer Unterrichtswerke - aber da gibt es ohnehin nicht so viel kurze.


    https://www.km.bayern.de/downl…tokopieren-an-Schulen.pdf

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Wörtlich werde ich auch nicht fündig, indirekt lässt es sich aber aus den Antworten zu den Fallbeispielen auf dem Landesserver BW ablesen. Ich würde daraus schließen, dass die Kopie und Bereitstellung der CD des Lehrerks nicht zulässig ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vermutlich kommt es darauf an, was du damit machst. Wir haben das Original eingezogen und nur eine Kopie in der Schule stehen, das müsste ok sein, weil es ja nur soviele Nutzer gibt, wie mit dem Original auch. Aber die Originale sind zu teuer, dass sie ständig kaputt oder verschwunden sind.

  • Danke, diese Aufstellung kannte ich nicht. Die ganze CD ist sicher nicht zulässig, es geht nur um <15% und <5 Minuten. Ansonsten hilft mir die Checkliste nicht viel: Bei privat oder schulisch gekauften Musik-CDs darf ich laut der Liste ein Lied in eine Lernplattform für meine Klasse einstellen. Zu Ton-CDs zu Lehrwerken steht da leider nichts explizit.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Ja, der Teil fehlt leider und lässt sich höchstens indirekt erschließen aus den Hinweisen zum Umgang mit Lehrwerken allgemein, die du ja selbst schon geannt hast.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • STeht in Büchern nicht auch drin, dass digitale Kopien nicht erlaubt sind?
    Ne "normale" Kopie ist ja was anderes als ne digitale Kopie ...

    Ich weiß nicht, was drin steht, bezweifle das aber - da steht allenfalls etwas von "unrechtmäßige Kopien" sind nicht erlaubt. Tatsächlich ist es grundsätzlich ja auch nicht erlaubt, aus Schulbücher Kopien zu verteilen, analog oder digital - erst über Verträge zwischen Ländern und Rechteinhabern wird das erlaubt, und die werden regelmäßig neu ausgehandelt. Im Moment ist es erlaubt.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

Werbung