Rechtliches: Spotify im Sportunterricht

  • Der Titel sagt's: darf Spotify offiziell im Sportunterricht verwendet werden? Ich nutze es viel und gerne (motivierende Musik zum Aufwärmen, für den Bildungsplan Tanzen brauche ich Musik usw...). Mir wurde es im Referendariat noch explizit empfohlen, der jetzige Referendar meinte jedoch, sie wurden in Schulrecht davor gewarnt... ja was denn nun?

  • Grundsätzlich gibt es bei allen Streaminganbietern (genau so kann man ja fragen, ob ich vor Weihnachten in meiner Klasse einen Film über Netflix zeigen darf) AGBs, meine Vermutung ist, dass diese die Vorführung in begrenzter Öffentlichkeit wie Schulen (aus irgendeinem Grund werden meist nur Gefängnisse erwähnt, aber das ist ja im Grunde das gleiche) ausschließen, ich glaube aber kaum, dass das die Anbieter stören wird. Die Rahmenverträge zum Urheberrecht decken Streaming in Schulen bisher nicht ab.


    Wie so oft gilt: wer Fragen stellt kriegt Antworten.
    Solange die Schulleitung oder der Dienstherr nicht von sich aus auf die Idee kommt, mit diesbezüglichen Hinweisen auf euch zu zu kommen, würde ich sie nicht auf die Idee bringen. Wenn du explizit nachfragst, wird die Antwort wohl nein sein.

  • Ich denke, das ist gleichzusetzen mit der "Vorführung" von Filmen: "Zeigen Lehrer Filmewerke auf DVD im Unterricht, kann dies problematisch aus Sicht des Urheberrechts sein. Denn grundsätzlich ist es nur zulässig, Filmwerke in einem nicht-öffentlichen Rahmen vor miteinander verbundenen Personen vorzuführen. Diese Regelung schließt die Familie und den Freundeskreis ein.
    Unter Experten und Juristen ist es allerdings umstritten, ob auch für einen Klassenverband bzw. Schüler im Allgemeinen diese Vorschrift gilt. Zeigen Lehrer also ein durch das Urheberrecht geschützte Filmwerk im Unterricht, begeben sie sich in eine juristische Grauzone" (https://www.urheberrecht.de/schule/)

    Die Frage ist also immer, ob ein Klassenzimmer öffentlich ist oder ob man so eng miteinander ist, dass es nicht als öffentliche Vorführung zählt. So lange es da keinen anständigen Präzedenzfall gibt, gehe ich das Risiko ein ;-).

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Generell sehe ich das so:
    Alles, was nicht ausdrücklich geregelt ist, ist unsere Freiheit Unterricht/Schule zu gestalten.
    Warum also sollte nachgefragt werden in der Hoffnung auf eine Einschränkung? ;)


    Früher hieß es: "Gehe nie zu deinem Fürst', wenn du nicht gerufen wirst."

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Du darfst nicht die ganze Schule in die Aula einladen, Eintritt verlangen und dann einen Film über Netflix zeigen. Was du sehr wohl darfst, ist deiner Klasse kostenfrei einen Film zu zeigen.

    So mache und empfehle ich es ja auch. Formal ist es aber nicht so eindeutig. Ich habe dazu mal kollegiumsintern "fortgebildet" (war nur ein kleiner Teilaspekt) und die offiziellen Ansagen dazu sind genau wie oben beschrieben: ob Schule (auch im Klassenverband) noch als privat charakterisiert werden kann wird von verschiedenen Stellen verschieden beantwortet und eine höchstrichterliche Entscheidung steht m. W. noch aus.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Generell sehe ich das so:
    Alles, was nicht ausdrücklich geregelt ist, ist unsere Freiheit Unterricht/Schule zu gestalten.
    Warum also sollte nachgefragt werden in der Hoffnung auf eine Einschränkung? ;)


    Früher hieß es: "Gehe nie zu deinem Fürst', wenn du nicht gerufen wirst."

    „Wo kein Kläger, da kein Richter“ fällt mir auch noch ein.


    Bei Spotify könnte es evtl. Probleme aufgrund der Werbung in der kostenlosen Version geben, aber auch dort lässt sich diese Redewendung anwenden.

  • Man muss aber tatsächlich unterscheiden zwischen der DVD (bzw. CD) Version und der gestreamten Variante.


    Bei der Frage geht es nicht darum, ob man einen Film zeigen dürfte (für DVDs hat Schiri das oben ausführlich erläutert), sodern ob die AGB des Streamingdienstes dies gestatten.


    Habe den aktuellen Stand jetzt nicht nachrecherchiert: Es war mal so, dass zumindest für Amazon Prime eine solche Nutzung rechtlich nicht möglich war.
    Man kann also bei Amzn die DVD kaufen & sich liefern lassen. Dann darf man den Film (im unterrichtlichen Zusammenhang) zeigen. Den selben Film im Amzon Streaming-Angebot dürfte man nicht zeigen.

  • Vgl. Landesserver BW:


    Nr.5 Nutzung eines privaten Musik-/Videoaccounts: abhängig vom Vertrag mit dem Anbieter (Nutzungsbedingungen überprüfen), d.h.im Normalfall :Nein.


    Heißt für den schulischen Alltag: Was du außerhalb von Lehrproben/Revisionsbesuchen etc. machst interessiert erstmal keinen, bei offiziellen Unterrichtsbesuchen sollte man darauf verzichten, weil man im Zweifelsfall davon ausgehen sollte, dass Prüfer sich mit diesen Dingen auskennen. (Wurde bei uns den Sportanwärtern exakt so auch in der Ausbildung vermittelt.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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