Abbruchsmodalitäten

  • Hallo zusammen,


    ich habe im September angefangen und möchte das Referendariat zum 30.11. abbrechen. Über die Gründe will ich nicht viel sagen.
    Ich hätte sogar einen Arbeitsvertrag ab dem 01.12. sicher.


    Der Schulleiter und meine Mentorin wollen allerdings, dass ich erst zum 06.12. gehe, weil "meine Klasse" in Deutsch da noch eine Schulaufgabe schreibt. Diese soll ich dann auch noch korrigieren. Aus diversen Gründen will ich das aber nicht mehr. Können die mich einfach so "festhalten"?


    Viele Grüße und danke für eure Antworten!

  • https://www.bllv.de/vollstaend…errufsbeamtenverhaeltnis/


    Hilft dir vielleicht weiter.
    Im Artikel steht, dass dem gewünschten Datum normalerweise statt gegeben wird. Allerdings muss es nicht sein und dein Schulleiter könnte es nicht zu lassen.
    ( Die Frage ist allerdings, ob man sich wirklich nen Gefallen tut, wenn man einen Referendar zwingt länger zu bleiben.)


    Edit Volker war schneller.

  • Als Beamter auf Widerruf hat man eigentlich überhaupt nix. Man ist absolut und allem ausgeliefert, was der Staat will. Die könnten dich - so jedenfalls lese ich den Rechtsstatus - bis zum Schuljahres Ende halten.


    Naja. Es könnte auch sein, dass die Schulaufgabe am 6.12. ganz leicht wird. Soll vorkommen, dass alle Schüler sehr gut abschneiden. Bei einem kriterialen bewertungsrahmen ist das ja auch nicht zu verurteilen. Hoffentlich kommt bei der Korrektur keine Erkältung dazwischen, dann würde sich dein Ausstieg ja noch weiter verschieben...

  • Noch eine Nachfrage, du schreibst am 06.12. und wirst an dem Tag eventuell entlassen? Wann soll die Schulaufgabe dann von dir korrigiert werden? In der Pause?

    Der Schulleiter und meine Mentorin wollen allerdings, dass ich erst zum 06.12. gehe, weil "meine Klasse" in Deutsch da noch eine Schulaufgabe schreibt. Diese soll ich dann auch noch korrigieren.

  • Das musst du nicht und bin mir auch nicht sicher ob du das datenschutzrechtlich (oder aus anderen Gründen) darfst.
    Da würde ich mich weigern.

  • Aber Achtung. Wenn eine Schulaufgabe so leicht und so kurz ist, dass die in 10 Minuten (alle sehr gut) bewertet ist, das wäre natürlich handwerklich sehr schlecht. Naja. Soll aber natürlich vorkommen, dass Lehrer oder angehende Lehrer mal handwerkliche Fehler machen. Hab davon gehört...

  • Der Beitrag liest sich ein bisschen so, als hätte die Schulleiterin nicht mehr alle Latten am Zaun. Aber natürlich kennen wir auch nur deine Steite der Geschichte, ihre Version sähe vielleicht anders aus.


    Aber sei es drum:
    Ich würde nicht auf Basis mündlich geäußerter Wünsche von Schulleitung oder Mentorin über legen, wie es weiter geht, sondern erst, wenn es konkret wird.
    Also schriftlichen Antrag auf sofortige Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst stellen. (Zum 1.12. bist du natürlich tatsächlich spät dran.)
    Wenn es dann dazu kommen sollte, dass dem Antrag erst zum 6.12. entsprochen wird, musst du das grundsätzlich hinnehmen und darfst auch keinen anderen Arbeitsvertrag zum 1.12. unterschreiben. Dann machst du deine Arbeit bis zum 6.12. und hinterlässt nach dem Tag alles was du nicht geschafft hast, in deinem Fach (dazu würde in meinem Fall die unkorrigierte Arbeit gehören). Natürlich arbeitest du nach dem 6.12. nicht mehr, und wenn deine ehemalige Schulleitung dann noch mit irgendwelchen Forderungen kommen sollte, würde ich erstmal auf die Schriftform bestehen, dann dürfte sich alles weitere erledigt haben.
    Wenn du grundsätzlich Probleme mit der Schulleitung hast, und Sorgen, dass die letzten Tage sehr unangenehm werden, weil sie dich schikaniert, dann kann dies auch ein völlig berechtigter Grund für eine Krankschreibung sein (da brauch es keinen "Doc Holliday"). Nur anderweitig arbeiten darfst du dann natürlich nicht.

  • Ich finde das ja durchaus amüsant: Welcher Kollege ist denn so "mutig", jemandem, der sich eh verabschieden will, noch eine verantwortungsvolle Aufgabe zu übertragen?
    Selbst wenn es geht, ich würde durchaus mal fallen lassen, dass deine Arbeitsleistung eventuell nicht die üblichen 150% beträgt.

  • Ich würde nicht lange rummachen: Du bittest um Entlassung zum 30.11., und am 1.12. trittst Du Deinen neuen Job an.


    Wer und vor allem wie sollte Dich daran hindern? Theoretisch wären natürlich Schadensersatzansprüche denkbar, wenn der Staat Deine fehlende Arbeitskraft ersetzen muss. Dem gegenüber steht jedoch das eingesparte Gehalt. Außerdem müsste man dann ja zugeben, dass Referendare Arbeitskräfte sind und nicht Auszubildende.


    Disclaimer: Den berühmten "roten Punkt auf der Akte" hättest Du bei dieser Vorgehensweise sicher. Falls Du irgendwann wieder einsteigen willst , solltest Du Dir das gut überlegen. Dann wäre ein Ausstieg zum 6.12. und ein späterer Beginn im neuen Job sicher besser. Die Schulaufgabe würde ich aber nicht mehr korrigieren.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    Und was sagt dein Personalrat zu dieser Schikane?

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Und was sagt dein Personalrat zu dieser Schikane?

    Wenn's blöd läuft: "Hm, also da kenne ich mich jetzt auch nicht so aus. Aber wenn die SL das sagt, würde ich da lieber nicht widersprechen. Aber wenn Du schon mal da bist, magst Du gleich noch fürs Jubiläum von Kollegin Treitschke-Zwiebenich spenden?" :teufel:

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Eine Entlassung aus dem Dienst entspricht nicht einer Kündigung. Das ist halt der Nachteil als Beamter. Der Dienstherr muss zustimmen.
    Ich frage mich allerdings was der SL damit zu tun hat, der ist ja nicht dein Dienstherr sondern das Land? Und die müssen dem ja stattgeben. Im Ref sollte das eigentlich formlos sein.
    Dafür würde ich mir auch Hilfe/Unterstützung beim Seminar holen.

  • @Kiggie, in Bayern ist der SL und der Seminarleiter am GY anfangs die gleiche Person.


    @TE hast du heute deinen Antrag eingereicht? Wird halt sonst ziemlich knapp zum 1.12. .

  • Eine Entlassung aus dem Dienst entspricht nicht einer Kündigung. Das ist halt der Nachteil als Beamter. Der Dienstherr muss zustimmen.

    Ja, schon klar. Die tatsächlichen Handlungsoptionen des Dienstherrn sind allerdings sehr begrenzt.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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