Folgender Fall:
Die Mutter eines problematischen Schülers wünscht ein Elterngespräch mit dem gesamten Klassenteam inklusive Abteilungsleitung. Sie teilt dem Klassenlehrer mit, dass sie von 9 bis 17 Uhr arbeiten müsse und daher einen Gesprächstermin nach 18 Uhr wünsche.
Der Klassenlehrer lehnt ab, mit der Begründung, er biete Sprechzeiten nach Absprache im Zeitraum von 8 - 16 Uhr an, danach sei er nicht mehr in der Schule und die anderen Teammitglieder vermutlich auch nicht.
Die Mutter geht nun zur SL und beschwert sich. Die SL weist den Klassenlehrer und das Team an, einen Termin nach Wunsch der Mutter zu ermöglichen. Der Klassenlehrer wendet ein, dass er keinen Arbeitsplatz in der Schule habe (ein Problem, das immer wieder im Kollegium hoch kocht) und daher im häuslichen Arbeitszimmer arbeiten müsse und daraus das Recht ableite, nach seinem Unterricht spätestens ab 16 Uhr die Schule zu verlassen, um zuhause seinen weiteren dienstlichen Verpflichtungen nachzugehen. Der Einwand wird von der SL nicht akzeptiert. Er ergeht die dienstliche Weisung, das Elterngespräch nach Wunsch der Mutter nach 18 Uhr durchzuführen.
Ist die Weisung der SL rechtmäßig?
Ab welcher Uhrzeit wird es für einen Lehrer unzumutbar?
Kann ich von den Beamten im Einwohnermeldeamt nun auch erwarten, dass sie nach 18 Uhr für meinen Belange zur Verfügung stehen?