Könnten wir das bitte korrigieren/ergänzen, denn auch Angestellte und auch alle anderen Berufe bekommen volles Gehalt weiter, selbst Minijobber, auch wenn das einige AG nicht wahr haben wollen.
Denn du bist Beamtin auf Probe und da kommt - wie einige vorher schon geschrieben haben - eine längere Krankschreibung nicht so gut. Ein BV aufgrund einer Schwangerschaft ist hingegen kein Problem, denn du bist ja nicht dauerhaft schwanger und kannst somit deswegen nicht dienstunfähig werden.
In NRW bekommst du mit einem BV ganz normal dein Gehalt weiter. Es sollte also keine Auswirkungen auf dein Elterngeld haben.
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