Grundsätzlich gilt übrigens, dass bei gleicher Qualifikation (Nichterfüller stehen also grundsätzlich auf einem anderen Blatt) und Tätigkeit die Bezahlung an Privatschulen nicht mehr als 20% unter derjenigen an staatlichen Schulen liegen darf. Alles andere ist ein Verstoß gegen den Grundsatz, dass Privatschulen nur genehmigt werden dürfen, wenn die wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte gesichert ist:
Zitat von Grundgesetz Art. 7 Abs. 4Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
Ähnliches findet sich auch (eigentlich überflüssigerweise) in den Privatschulgesetzen der Länder.
Näheres auch hier: https://www.gew-bayern.de/file…ng/Gehalt-Privat-2017.pdf
Das ist übrigens das, was in den Schulromanen des 19. und beginnenden 20. Jh. als "Presse" bezeichnet wurde. Die Schulen, in denen den Kindern. die es einfach intellektuell nicht bringen, von ihren solventen Eltern ein höherer Abschluss erkauft wird. Diesen Markt bedienen Privatschulen auch heute noch.
Sehr richtig. Und um gleich noch mit einem Mythos aufzuräumen: Die Kinder der Reichen machen auch bei den teuren Internaten der "Lietz-Schulen"- und "Salem"-Klasse nur einen Teil der Schülerschaft aus. Wenn der Staat so eine Schule loswerden will, weist er die Jugendämter an, dort keine Jugendlichen aus Problemfamilien mehr hinzuschicken. Der Odenwaldschule hat genau das den Todesstoß versetzt, nicht die ausbleibende Abmeldungen aus der geistigen Elite dieses Landes.