Hallo,
da ich immer wieder Vertretungslehrer bin und zurzeit wieder befristet (nur bis zu den Weihnachtsferien), bewerbe ich mich natürlich wieder auf andere Stellen, bevor ich wieder rund 4 Monate arbeitslos bin. Die Schule, wo ich derzeit bin, stellt mich (was ja auch mein Recht ist) für Vorstellungstermine frei.
Nun möchte der Schulleiter aber noch, dass ich die ausgefallenen Stunden nachhole.
Darf er das Verlangen?
Laut Arbeitsrecht: DGB Seite steht das hier :
"Während der Freistellung besteht der Lohnanspruch weiter, der Arbeitnehmer muss die ausgefallene Zeit auch nicht nachholen."
Und das hier fand ich auch im Netz:
"Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter für Vorstellungsgespräche bezahlt
freizustellen, wenn sie aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber auf
Jobsuche sind. Sie müssen die ausgefallene Zeit auch nicht in Form von
Überstunden nacharbeiten. Grundlage hierfür ist der § 629 BGB . Der Gesetzgeber wollte damit für gekündigte Beschäftigte eine Erleichterung schaffen, eine
unmittelbare Anschlussbeschäftigung zu finden."
Wie ist es in Schule bei tarifangestellten Vertretungslehrern?