Hallo, ich habe eigentlich zwei Fragen...
1. Wir haben einen kommisarischen Schulleiter, der mit 10 Verwaltungsstunden unserer Schule zugeordnet ist. Ist der Schulleiter verpflichtet, diese Stunden auch tatsächlich körperlich anwesend an unserer Schule zu sein? Warum ich frage? Unser Schulleiter ist meist pro Woche nur ca 5 Stunden vor Ort, meist auch leider nur wenig ersichtlich, wann er kommt. Ist das so vorgesehen?
2. Durch mehrere längerfristige Krankmeldungen an unserer kleinen Schule sind alle Kollegen unverhältnismäßig viel mit zusätzlichen Vertretungsstunden belastet bzw. müssen einzelne Klassen öfter auf andere Klassen aufgeteilt werden, damit sie beaufsichtigt sind. Ist der Schulleiter in so einer Situation auch angehalten, Vertretungen zu übernehmen, innerhalb seiner 10 Verwaltungsstunden?
Über Antworten freue ich mich sehr.