Hallo,
letzte Woche war ich Vertretungslehrer bis zum 31.10.19 an einem Gymnasium (letzter Tag im Vertrag).
Mit dem 04.11.19 bin ich nun an einem anderen Gymnasium auch in NRW Vertretungslehrer.
Muss der Arbeitgeber (das Land NRW) die 3 Tage dazwischen (Feiertag, Samstag und den Sonntag) bezahlen oder gilt dies als arbeitslos?