interessant.
Sind Klassenfahrten in jedem Fall verpflichtend?
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Hier hast du den gesetzlichen Hintergrund:
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86Wer ist für welche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahem verantwortlich, bzw. wie ist das Procedere?
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-88 -
Bei uns unterschreibt den Verweis auch der Lehrer und der Schulleiter.
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Hier hast du den gesetzlichen Hintergrund:
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86Wer ist für welche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahem verantwortlich, bzw. wie ist das Procedere?
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-88Da steht:
Art. 86
Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen
(1) 1Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können Erziehungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden. 2Dazu zählt bei nicht hinreichender Beteiligung der Schülerin oder des Schülers am Unterricht auch eine Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft. 3Soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen, können Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. 4Maßnahmen des Hausrechts bleiben stets unberührt. 5Alle Maßnahmen werden nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgewählt.
(2) Ordnungsmaßnahmen sind:
1. der schriftliche Verweis
(...)Art. 88
Zuständigkeit und Verfahren
(1) Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet in den Fällen des Art. 86 Abs. 2
Nr. 1 die Lehrkraft oder Förderlehrkraft
Nr. 2 bis 5 die Schulleiterin bzw. der Schulleiter
(...) -
Ja ja, ich hab's verstanden, ich kenn den Art. 86.
Entscheiden dürfen wir das ja auch, aber es ist eben üblich, dass es nochmal über die Schulleitung geht. Ich kann mich nicht erinnern, dass schonmal ein Verweis "verweigert" wurde von der Schulleitung. Manche Schulen handhaben das offenbar so, andere so. Warum auch immer... -
Ich kann mich nicht erinnern, dass schonmal ein Verweis "verweigert" wurde von der Schulleitung.
Ich hatte mal einen SL, für den ein Verweis eine Art pädagogischer Bankrotterklärung darstellte (keine Ahnung, warum - der Mann war durchaus taff und mit reichlich Autorität gesegnet). Da brauchte man schon einen gewissen Mumm, um trotzdem einen Verweis zu erteilen.
Um die Frage aber zu beantworten: Nein, ein gewöhnlicher Verweis muss nicht über die SL gehen.
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Gut zu wissen, man lernt ja nie aus...
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ich glaub schon, dass am gym der chef das anweisen kann ("verweise nur über mich"). e/sier ist ja für die internen abläufe der behörde verantwortlich...
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ich glaub schon, dass am gym der chef das anweisen kann ("verweise nur über mich"). e/sier ist ja für die internen abläufe der behörde verantwortlich...
Geglaubt wird in der Kirche. Ich wüsste nicht, welche Grundlage hier greifen sollte. BayEUG? Schulordnung? LDO? Alles Fehlanzeige.
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ich war echt noch nie an einem gymnasium und habe auch noch nie gehört, dass das in bayern am gym jemals ohne umweg über die schulleitung ging. vielleicht ist es auch nur eine tradition. es gibt an einigen schulen öfters fälle, in denen die schulleitung erteilte verweise kassiert, teils routinemäßig. vielleicht weiß jemand genaueres, der bei den fortbildungen für schulleitungsmitglieder war? da wird doch sowas (rechtsgrundlage für gängige strukturen) durchgesprochen.
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Ich hätte bei meiner Schulleitung aber ordentlich was auf den Deckel bekommen, wenn ich einen Verweis ohne ihre Kenntnis gegeben hätte. Sie wollte sogar immer auch noch mit dem betreffenden Schüler sprechen, von ihm die Situation geschildert bekommen und ihn "belehren". Gesetzeslage hin oder her.
Und es wurden bei uns auch schon von Kollegen Verweise erteilt, die dann durch die Schulleitung (entweder auf Druck durch Eltern oder aus Angst vor dem Druck durch Eltern) wieder zurückgenommen wurden.Und wenn jetzt jemand schreibt: Dann würde ich die Schule wechseln - hab ich zu diesem Schuljahr getan.
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Gesetzeslage hin oder her.
Das ist eine Haltung von vielen Kollegen, die häufig dazu führt, dass Schulleitungen wüten können, wie sie wollen. Es ist aber ja gerade nicht so: Wenn es eine bestimmte Gesetzeslage gibt, kann sich der Schulleiter nicht einfach darüber hinwegsetzen. Das müsste man im Zweifelfall einfach mal durchkämpfen, so als verbeamteter Studienrat, der nicht viel zu verlieren hat.
Ob das in diesem konkreten Fall so war, kann ich natürlich nicht beurteilen - es ist nur so eine allgemeine Beobachtung zum Verhältnis Lehrer - Schulleiter. -
Ich hatte meine Antwort eigentlich verworfen, nachdem das Thema etwas zur Elternbeteiligung abgedriftet ist.
Danke für die Antwort. Ich habe die Diskussion um die Verweise nun abgewartet.
Natürlich musst du deine Schulsituation nicht offenlegen.
Man muss da manchmal etwas kreativ sein, und gelegentlich braucht man auch ein wenig Mut. Aber es gibt eigentlich immer etwas, wo man kürzen kann.
Mir ist das schon klar, aber die Möglichkeiten sind winzig, die Aufgaben immens
und von der Landesschulbehörde kommt ja in dieser Hinsicht, die auch TeilzeitkollegInnen wie Entlastung im Allgemeinen betrifft, gar nichts oder noch mehr Bürokratie und Arbeit.Die Anzahl der Fachkonferenzen scheint also vorgegeben zu sein, aber ist auch ihre Dauer vorgegeben? Selbst wenn die Schulordnung der FaKo viele Aufgaben zuweist, heißt das nicht, dass man in jeder FaKo jedes Thema behandelt. Und wenn ihr in der GS - so stelle ich mir das vor - beinahe alle fast alle Fächer unterrichtet, könnte man bspw. alle FaKos an einem Nachmittag abhalten, eben entsprechend gekürzt, so auf 20min pro Fach oder so. Protokolle kann man auch so schreiben, dass es nach mehr klingt, auch ohne Falschaussagen zu machen. Ich habe es auch schon an kleinen Schulen erlebt, dass es EINE einzige Sitzung gab, in der jedes Fach kurz zu Wort gekommen ist.
Mir ist schon klar, dass man Fächer zusammenlegen kann, was wir auch machen, oder dass man Konferenzen hintereinander weg auf einen Nachmittag legen kann, machen wir auch.
Dennoch ist es viel Zeit. Du schreibst, Konferenzen sind Entscheidungsgremien, weniger Inforamtionsveranstaltungen. Das trifft in Teilen zu, am ehesten wohl für die Gesamtkonferenz. In Fachkonferenzen wird bei uns aber doch einiges weitergegeben.
Sammelkonferenzen können ggf. helfen, andererseits zeigt die Erfahrung, dass es mehr bringt, wenn man nicht in jedem Fach etwas anreißt und vertagt, sondern einmal durchzieht und dann abhaken kann.Vermutlich arbeiten viele Grundschulen in diesem Bereich erheblich gründlicher und kleinschrittiger, als andere und brauchen deshalb zu viel Zeit und zu viel Planung für zu viel Papier,
selbst wenn sie nur das Minimum an Konferenzen ansetzen brauchen sie deshalb viel Zeit.
Sehr viele Grundschulen brauchen sehr viel Zeit um neue Curricula einzuarbeiten. Das liegt an den Vorgaben, die durch die Inspektoren regional durchgesetzt wurden, das liegt auch daran, dass die Curricula sehr unkonkret sind. Das schafft Möglichkeiten für kreative Lösungen, braucht aber ebenfalls eine Menge Arbeitszeit und Absprachen.
Wenn es in 15 Jahren mehrfach Änderungen gibt, die weniger auf Bestehendes aufbauen, sondern immer wieder alles auf den Kopf stellen, kommt man aus der Arbeit kaum wieder heraus. Änderungen in der Leistungsbewertung ziehen viel nach sich, wer Freiräume nutzen will, muss sie auch überblicken. Wer aber vom Ministerium ca. 500 Seiten Vorgaben für den Unterricht in Deutsch in der Grundschule erhält, hat einiges zu lesen, um dort die Freiräume zu finden (Bildungsstandards, Curriculum Grundschule, Förderschule Lernen, Förderschule GE, Handreichung Rechtschreibung, Curriculum DaZ).
Alternative Formen der Klassenarbeiten, die zuvor solche ersetzten, sind plötzlich verpflichtend und zusätzlich zu Klassenarbeiten zu leisten und Präsentationen sind im Grundschulbereich sehr aufwändig in der Vorbereitung, die gänzlich innerhalb des Unterrichts ablaufen muss (keine Bewertung von Hausaufgaben oder häuslich angefertigten Teilen!) Tatsächlich muss man da womöglich weitaus großzügiger sein und sehr kleine Aufgaben, die man bisher auch im Unterricht eingesetzt hat, zur "Präsentation als fachspezifische Leistung" für die Leistungsbewertung" heranziehen.Die Frage bleibt, wo man sonst Einschränkungen vornehmen kann oder auch TeilzeitkollegInnen entlasten könnte,
wie man es schafft mit einem 50% Kollegium die 50% Abordnungen und Vertretungen zeitsparend und doch sinnvoll einzuarbeiten und zu unterstützen
und unter diesen Bedingungen den Unterricht und auch die außerunterrichtlichen Aufgaben irgendwie verteilt ...Bei der Unterrichtsvorbereitung kann man sicher Zeit einsparen, wenn man auf "Feiertagsdidaktik" verzichtet. Vielleicht muss man zu einer Einstellungen kommen, die besagt, dass die Landesschulbehörde dafür nicht genügend Zeit zur Verfügung stellt und man deshalb die aufwändigeren Anteile des Unterrichts und eine individuelle zieldifferente Beschulung nur ansatzweise ermöglichen kann. Aber will man das wirklich? Ist das eine Ent- oder eine Belastung?
Zu dem Hinweis, dass am ehesten bei der Unterrichtsvorbereitung gekürzt wird, ist übrigens auch die Arbeitszeitstudie in Nds. gekommen, da im Vergleich von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten der Deckeneffekt bei den VollzeitkollegInnen nachweisbar und die Verknappung der Arbeitszeit in genau diesen Bereichen erfolgte. -
Sehr viele Grundschulen brauchen sehr viel Zeit um neue Curricula einzuarbeiten. Das liegt an den Vorgaben, die durch die Inspektoren regional durchgesetzt wurden, das liegt auch daran, dass die Curricula sehr unkonkret sind. Das schafft Möglichkeiten für kreative Lösungen, braucht aber ebenfalls eine Menge Arbeitszeit und Absprachen.besagt, dass die
Nur mal so eine Idee:
Kann man sich da nicht mit anderen Schulen zusammenschließen, um sich die Arbeit zu teilen?
Die einen arbeiten Mathe aus, die anderen Deutsch ...
Danach passt man die Konzepte noch ein bisschen der eigenen Schule an und gut is es.Papier ist geduldig.
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Schlaue Kollegien machen das schon so.
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Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass ich bald an einer Klassenfahrt teilnehmen soll, an dessen Planung ich nicht beteiligt war.
Richtig toll mit einem Kollegen im Doppelzimmer zu einer Zeit, wo sich bei mir der Schreibtisch vor Arbeit biegt.
Gebe aber zu, dass ich extrem ungern mit Arbeitskollegen zusammen in einem Zimmer schlafen möchte. Mich wundert, dass so etwas noch vom Reiseveranstalter angeboten wird. Ebenso wie Freiplätze, die in NRW nicht von Lehrern beansprucht werden dürfen.
Reicht das als Grundlage für eine Ablehnung der Dienstaufgabe?
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Das mit den Doppelzimmern finde ich auch nicht prickelnd, ist aber meines Wissens kein Ablehnungsgrund. Wobei der Kollege, sollte er mit mir fahren, so eine Fahrt nicht mehr planen wird, da er da wohl keine Nacht durchschlafen könnte bei 70 db Schnarchgerâusche. Spaß bei Seite, aufgefallen ist mir Dein Kommentar mit den Freiplätzen. Du musst natürlich selber für die Fahrt nichts bezahlen. Sollte der Antragsteller die Fahrtkosten für die Lehrkräfte vergessen haben, ist das das Problem der Schulleitung. Du machst darauf aufmerksam, dass Du alle Reisekosten einfordern wirst. Vielleicht hast Du dann ja Glück und die SL sucht sich einen anderen. Solltest Du schwerbehindert sein, kannst Du die Fahrt ablehnen .
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In einem Doppelzimmer? Wo sind wir denn. Da wäre ich sofort raus!
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Mit einem Schnarcher im Zimmer wäre ich spätestens am 3 ten Tag am Ende, weil ich kein Auge zubekommen würde.
Mal sehen, ob und wie ich da vernünftig rauskommen kann.
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Es ist einem Erwachsenen nicht zumutbar, unfreiwillig ein Zimmer mit einem Fremden zu teilen. Punkt. Ich würde mich schlicht weigern.
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