Ich dachte, bei 3 Verweisen fliegt man von der Schule.
Sind Klassenfahrten in jedem Fall verpflichtend?
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In Berlin heißt es auch schriftlicher Verweis
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Ich dachte, bei 3 Verweisen fliegt man von der Schule.
Nein, nicht automatisch. (Zumindest nicht hier).
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Ist dann eine Verweis eine schriftliche Mahnung ohne Konsequenzen?
Ein Kollege erzählte mal von einem Schüler, der angeblich Rheinlandpfalz-Verbot hatte und in Karlsruhe in die Schule ging. Genaueres weiß ich aber nicht. Also muss er in RP ein Schulverbot gehabt haben, wenn es das gibt.
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Ist dann eine Verweis eine schriftliche Mahnung ohne Konsequenzen?
Ein Kollege erzählte mal von einem Schüler, der angeblich Rheinlandpfalz-Verbot hatte und in Karlsruhe in die Schule ging. Genaueres weiß ich aber nicht. Also muss er in RP ein Schulverbot gehabt haben, wenn es das gibt.
Hier ist die Konsequenz, dass die nächste Stufe dann der Schulausschluss für x Tage ist. Danach kommt die Versetzung in die Parallelklasse.
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In BY kommt glaube ich vorher noch der verschärfte Verweis durch den Schulleiter.
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So ist es hier auch. Aber das Wort Verweis habe ich hier noch nicht gehört.
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Aber offensichtlich scheinen die Bundesländer das hinzubekommen, sonst wären da auch schon kritische Stimmen aus den betroffenen Bundesländern selbst gekommen.
In Schleswig-Holstein ist es eine reine Katastrophe mit den Auswüchsen der krampfhaft ausgelebten "Demokratie". Das schert den Dienstherrn nur halt nicht.
Da hat man genau das:Ich habe das schon erlebt, wo Eltern mir Hinweise auf das familiäre Umfeld anderer Kinder geben wollten. Das ist immer gefärbt und von eigenen Interessen geprägt.
Ich würde als Elternteil nicht wollen, dass ein anderes Elternteil meine Privatsphäre in solchen Konferenzen zum besten gibt.
Und ich erlebe, dass Eltern über gewisse Kanäle herausbekommen wollen, wie andere Kinder notenmäßig stehen.
Wir haben an unserer Schule immer wieder ein Whatsapp Problem, wo Eltern sich gegenseitig anfeinden.
Ich mag Eltern nicht als Handlanger haben, die über andere Eltern urteilen und ihre Meinung kundgeben. Wenn man auf gleicher Ebene ist (also Elternebene) ist man nie frei von eigenen Interessen gegenüber Schule.Manche Kollegen finden das sogar noch toll, man sei dann ja so schön transparent und die Elternvertreter hätten ja ein Recht auch dabei zu sein und bla. Grausam.
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Jetzt, wo es so viel Aufhebens mit Datenschutz gibt, finde ich die Anwesenheit von Eltern schon grenzwertig. Hier ist es wohl so wie in BY und ich bin froh.
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Ein Kollege erzählte mal von einem Schüler, der angeblich Rheinlandpfalz-Verbot hatte und in Karlsruhe in die Schule ging. Genaueres weiß ich aber nicht. Also muss er in RP ein Schulverbot gehabt haben, wenn es das gibt.
Landesweiter Schulausschluss mit Verweisung ins Nachbarland? Also, ich kann mir ja viel vorstellen, aber... nein. Der Kollege hat mit ziemlicher Sicherheit Unsinn verzapft.
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Es war eine E-Schule (Sonderschule für Erziehungsresistente)
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Fossi, der Ausschluss aus allen bayerischen Schulen ist doch auch hier denkbar:
Als "härteste" Ordnungnahmen in Art. 86 steht
"der Ausschluss von allen Schulen mehrerer Schularten unbeschadet der Erfüllung der Schulpflicht, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr erfolgt ist, die Strafe noch der unbeschränkten Auskunft unterliegt und wenn nach der Art der begangenen Straftat die Ordnung oder die Sicherheit des Schulbetriebs oder die Verwirklichung der Bildungsziele der Schule erheblich gefährdet ist." -
Stimmt. Schulrecht ist lange her. Mich wundert vor allem, dass BW den Knaben dann aufgenommen hat. Andererseits... nein, habs mir überlegt. Es wundert mich doch nicht.
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Bin in BA-Wü an einer Berufsschule und "darf" fast jedes Jahr auf Klassenfahrt gehen. Viele Jahre hatte ich noch zusätzlich einen Schüleraustausch an der Backe, der ursprünglich von 2 anderen Kollegen "an Land gezogen wurde", die sich dann aber konkret aus dem Staub machten als es um die Umsetzung ging. Der damalige Schulleiter hat mir das einfach so aufgedrückt und das war bereits im ersten oder zweiten Jahr nach meinem Ref.
Die Schüler hatten auf den Austausch keine Lust, da das Ziel nicht sonderlich attraktiv, aber es war eben Teil des Studiengangs vom Schulleiter so festgesetzt. Letztendlich ging es dabei nur um das Prestige der Schule nach außen.
Der Gipfel waren mal 2 Klassenfahrten UND Austausch, was dazu führte, dass sich Kollegen beschwerten, weil der Geldtopf der Schule nahezu durch diese Fahrten aufgebraucht war (obwohl ich bereits eine komplett aus eigener Tasche finanziert hatte).
Direkt nach der Klassenfahrt (die bei uns teilweise innerhalb der Woche enden), bekomme ich das Formular mit der zu machenden Abrechnung, das spätestens am nächsten Tag einzureichen ist. Eben diese Klassenfahrt beginnt traditionell auch bereits schon am Wochenende, damit die Schüler nicht zu viel Unterricht verpassen!
Zusätzlich gab es immer die Weisung den Austausch möglichst kostengünstig zu finanzieren, was dazu führte, dass die Planung extrem intensiv war, sich dann aber am Ende wiederum die Schüler beschwerten das Programm wäre zu lahm gewesen.
Da ich keine Kinder habe, hatte ich leider kaum Argumente nicht zu fahren.
Rechtlich bin ich mir nicht sicher wie es hier geregelt ist, aber wenn die Vorgesetzten sagen "ist Teil des Studiengangs" und das schon so in den Einführungsveranstaltungen verkünden, dann willst dir den Machtkampf auch nicht mehr geben.
Aber ich habe ohnehin den Eindruck, dass meine Schule immer "over the top" ist. Immer vorne mit dabei, ganz viele junge und engagierte Kollegen.
Habe bereits 3x versucht mich versetzen zu lassen, hat aber nie funktioniert.
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Ich kenne mich im Schulrecht von BW nicht aus, würde aber folgende Denksanstöße geben, die man mal prüfen könnte:
- Gibt es in BW keine Regelungen zum Fahrtenkonzept, d.h. ein Regularium, bei dem die Gesamtkonferenz mitentscheiden kann und das ausschließt, dass der SL einfach eigenmächtig irgendwelche Fahrten verpflichtend festlegen kann?
- Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch in BW der Schulleiter nicht einfach anordnen kann, dass man zum Dienst am Sonntag (und vermutlich am Samstag) in irgendeiner Form bereit stehen muss. Und nichts anderes sind Klassenfahrten, die am Wochenende beginnen.
- Zu einer Fahrt, die du selbst zahlen musst, kann dich sicherlich keiner dienstverpflichten - egal, wie es sonst um die Dienstpflicht bei Klassenfahrten steht.
- Was würde denn wohl passieren, wenn du die Abrechnung einfach nicht am nächsten oder übernächsten Tag einreichst?
- Wenn du ständig auf Klassenfahrt bist, weil der SL das so möchte, dann ist es vermutlich schwer, den Unterrichtsstoff in allen Klassen angemessen abzudecken. Darauf könnte man mal schriftlich hinweisen, im Zweifelsfall auch bei der übergeordneten Behörde. So etwas zeigt oft Wirkung.
@Palim
Ich hatte meine Antwort eigentlich verworfen, nachdem das Thema etwas zur Elternbeteiligung abgedriftet ist. Natürlich musst du deine Schulsituation nicht offenlegen. Ich kenne mich in Niedersachsen auch nicht aus, aber auch hier ein paar Denkanstöße zu deinen genannten Punkten (vgl. Beitrag 303):- Die Anzahl der Fachkonferenzen scheint also vorgegeben zu sein, aber ist auch ihre Dauer vorgegeben? Selbst wenn die Schulordnung der FaKo viele Aufgaben zuweist, heißt das nicht, dass man in jeder FaKo jedes Thema behandelt. Und wenn ihr in der GS - so stelle ich mir das vor - beinahe alle fast alle Fächer unterrichtet, könnte man bspw. alle FaKos an einem Nachmittag abhalten, eben entsprechend gekürzt, so auf 20min pro Fach oder so. Protokolle kann man auch so schreiben, dass es nach mehr klingt, auch ohne Falschaussagen zu machen. Ich habe es auch schon an kleinen Schulen erlebt, dass es EINE einzige Sitzung gab, in der jedes Fach kurz zu Wort gekommen ist.
- Ist denn auch die Anzal der Gesamtkonferenzen festgelegt? Macht ihr nur das Minimum? Auch hier kann eine Geschäftsordnung helfen. Und man kann zeitliche Begrenzungen festschreiben, für die Dauer der Konferenz aber auch für einzelne Redebeiträge.
- Konferenzen sind Entscheidungsgremien, keine Infoveranstaltungen. Man könnte - per Geschäftsordnung - darauf hinwirken, dass langwierige TOPs, die nur der Info dienen, nicht mehr Teil der GeKo sein müssen, sondern dass Infos per Aushang, Email ode Mitteilungsbuch erfolgen.
- Wenn die Anzahl der Klassenarbeiten per Gesetz/Erlass festgelegt ist, gilt das auch für die Arbeitszeit (kürzere Arbeitszeit - kürzere Ausführungen - weniger Korrekturen) oder für die inhaltliche Gestaltung? Kann man hier vielleicht kürzen, eigenständig oder per entsprechenden Beschluss in der GeKo? Gibt es die Möglichkeit zu alternativen Formen der Leistungsmessung? Präsentationen oder mdl. Prüfungen können im Vergleich zu Korrekturen je nach Fach und Jahrgangsstufe deutlich entlastend sein.
Man muss da manchmal etwas kreativ sein, und gelegentlich braucht man auch ein wenig Mut. Aber es gibt eigentlich immer etwas, wo man kürzen kann.
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- vor einer entlassung kommt in by noch einiges mehr, von wegen wechsel in parallelklasse, disziplinarausschuss, androhung der entlassung, suspendierung für x tage... das sind alles eskalationsstufen, die nicht ohne grund einfach so abgerufen werden. auch ein verweis ist nichts vllig alltägliches, da muss der schüler gehört werden, da muss der chef unterschreiben (oder sonstwer aus der schulleitung) usw.. vorher gibt es (auch bereits aktenkundig) den hinweis nach hause, ggf. die nacharbeit, und vorher alles, was man halt so macht (und auch gemacht haben sollte, sonst wird nicht jede schulleitung - zu recht - einem verweis zustimmen), von einzelgespräch bis böse gucken.
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Eine Ordnungsmaßnahme im bayr. Schulrecht. Es ist die mildeste Ordnungsmaßnahme und die einzige, die nur durch Lehrer verhängt werden darf. Der Schulleiter muss trotzdem noch unterschreiben.
Wo steht das eigentlich?
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Ok, das weiß ich nicht... Ich kenne es nur so, dass die Briefe schon so vorgefertigt sind, dass auch immer der Schulleiter darunter steht und somit auch unterschreibt. Also bei uns ist es so... irgendwo anders nicht?
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Ok, das weiß ich nicht... Ich kenne es nur so, dass die Briefe schon so vorgefertigt sind, dass auch immer der Schulleiter darunter steht und somit auch unterschreibt. Also bei uns ist es so... irgendwo anders nicht?
Also bei uns unterscheibe nur ich, der Schulleiter nicht...
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Also bei uns unterscheibe nur ich, der Schulleiter nicht...
Auch bei uns wird der Verweis nur vom Lehrer unterschrieben der ihn erteilt hat.
Deshalb meine Frage.
Der verschärfte Verweis geht über den Schulleiter.
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