In NRW können Eltern an FK teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt. Je nach Charakter der betreffenden Eltern beschränkt sich das mal aufs reine interessierte Zuhören, mal beteiligen sie sich an Diskussionen, und bisweilen versuchen sie, die Veranstaltung an sich zu reißen ...
Zum Thema:
An meiner Schule sind Klassenfahrten für Schüler alle zwei Jahre üblich. Diese leiten in der Regel die beiden Klassenlehrer, die, wenn möglich jeweils aus einem Mann und einer Frau bestehen. Sollte ein Kollege aus gesundheitlichen oder pflegerischen Gründen nicht an Klassenfahrten teilnehmen können, findet sich dafür in der Regel unbürokratisch eine Lösung.
Ich selbst mag Klassenfahrten und nehme die Überstunden dafür in Kauf. Ich habe vor meinem Lehrerdasein regelmäßig und gerne Jugendferienfreizeiten geleitet. Ich schätze die Abwechslung vom Unterrichtseinerlei und dass ich meine Schüler so auf eine ganz andere Art und viel besser kennenlerne.
Ich kann aber nicht von Kollegen erwarten, dass sie das genauso sehen, und respektiere deren Entscheidung, an Klassenfahrten nicht teilzunehmen.