Herrliches Juristendeutsch, das zu definieren wäre: Sind 4 Wochen bis zu den nächsten Ferien noch eine ausreichende zeitliche Nähe oder dürften Klassenfahrten demnach nur maximal 2 Wochen vor Ferien stattfinden? Sind einwöchige Ferien ausreichend angesichts von Korrekturen und Unterrichtsvorbereitungen, die in dieser Zeit meist zu leisten sind oder könnten Klassenfahrten damit nur vor wenigstens 14tägigen Ferien stattfinden? Wie sieht es mit der Entlastung aus, wenn man inklusiv beschulte SuS mit auf der Klassenfahrt hat mit unter Umständen erhöhtem Arbeitsaufwand für die Lehrkräfte, die die Fahrt begleiten (und alle Zeiten absichern müssen, während der Inklusionshelfer aller Art frei haben)? Aus der Perspektive des Dienstherren ist das eine sehr entspannte Vorgabe, zumindest, solange niemand auf dem Klageweg versucht Klarstellung zu erzwingen in entsprechend gelagerten Fällen.
Jupp, da hat es sich der Dienstherr wirklich gemütlich gemacht, indem er per definitionem die entsprechende Ruhezeitregelung gar nicht erst weiter beachten muss. Aus Perspektive der Lehrkräfte gibt es die beiden Instrumente "Eigenverantwortliche Planung von Arbeitszeiten" und die dadurch teils machbare Glättung von Spitzenbelastungen durch Umverteilung und die gute alte "Überlastungsanzeige", wenn es nicht mehr passt. Aus Sicht des Kollegiums gibt es u.a. das Instrument "Fahrtenkonzept", in dem z.B. sinnvolle Zeiträume von solchen Fahrten außerhalb von sonstigen Spitzenbelastungszeiten vereinbart werden könnten.