Ich versteh‘s, aber Nachtreten ist auch nicht ok.
Sind Klassenfahrten in jedem Fall verpflichtend?
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Habt ihr als Lehrer denn keine verpflichtenden Erste Hilfekurse?
kommt wahrscheinlich auf das Bundesland und die Schulform an. Prinzipiell hat zwar bei uns (Gymnasium) jeder einen Erste -Hilfe - Kurs verpflichtend gemacht, aber es besteht keine Verpflichtung, den auch wieder aufzufrischen (außer für Sportlehrer) - dafür gibt es aber eigene Erste-Hilfe - Beauftragte, ältere Schüler mit Erste-Hilfe - Kurs, etc. Im Gymnasium ist - schon allein aufgrund des Alters der Schüler - die Verletzungsgefahr außer im Turnunterricht ohnedies nicht so hoch...
Aber vom eigentlichen Thema haben wir uns schon recht weit entfernt... -
in der Situation rufe ich sofort den Krankenwagen! Ich bin keine Medizinerin.
Eben! Ich rufe auch einen Krankenwagen! Wenn das Kind etwas ernsthaftes hat und nicht "nur" Kreislaufprobleme und ich das Kind nach Hause schicke, dann bekomme ich gehörig Stress (und wenn es "nur" mit den Eltern ist).
Außerdem müssen wir - wenn wir Kinder nach Hause schicken - IMMER die Eltern anrufen, ob überhaupt eine Betreuung gewährleistet ist und ob das Kind ALLEINE (bzw. mit Begleitung) kommen darf. Was ist, wenn dieses Kind mit Mitschülern nach Hause geht, zu Hause keiner ist und da zusammenklappt?
Nicht umsonst nehmen Sanitäter Kinder IMMER mit, wenn wir deinen Krankenwagen rufen (und die haben schon eine gewisse medizinische Kenntnis). Die Sanis haben eben auch nicht die Möglichkeit das Kind so gut zu untersuchen, um jegliche ernsthafte Erkrankung auszuschließen. -
Kommt drauf an. Wenn ein Lehrer Teilzeit arbeitet (z. B. 60 oder 70% oder oder), dann wird es ihm sehr schwerfallen, 5 24-Stundendienste zu machen, da die ca. 40h (grob eingeworfen) nicht bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden (in BW nur bei Angestellten und das wird nicht gern gesehen von ‚oben‘).
Zweitens erzeugt die Tatsache, dass man weder ein Diebsthandy noch volle Kostenerstattung bekommt (unrealistisch niedrige Tagespauschalen) zunehmend Unzufriedenheit. Das macht man die ersten Dienstjahre mit, dann wird man kritischer.
Drittens stellt eine Klassenfahrt eine erhebliche Anstrengung dar. Ich bin seit 12 Jahren Lehrerin und habe jedes Jahr mindestens eine Fahrt. Diese Fahrten sind für die Schüler sehr gewinnbringend, für die Lehrer mit sehr wenig Schlaf verbunden, da es immer schwieriger wird, ritualisierte Tagesabläufe einzufordern. Der Tag geht von 7-22h für die Schüler, die Lehrer sind von 6.30h bis nachts im Dauereinsatz. Heimweh, Süchte (Medienentzug, Probleme mit dem Essen, Erziehung, Soziale Konflikte ... die pädagogischen Herausforderungen sind in den letzten Jahren gewachsen und die Kinder brauchen mehr Betreuung. Keine Nacht, ohne dass ein Schüler klopft. Beim letzten Mal musste ich nachts eine Schülerin mit Migräne betreuen, am nächsten Tag stand dann ein Riesenprogramm an. Man betreut zu zweit ca. 30 Schüler. 5.-13. Klasse am Gymnasium, so sieht es bei mir aus.
Sprich: man muss dem Ganzen körperlich gewachsen sein. Denn nach der Rückkehr geht’s weiter. Ohne Überstundenausgleich.
Kollegen schaffen das manchmal gesundheitlich nicht und dafür muss man Verständnis haben.
in den letzten Jahren hat zudem zugenommen, dass Eltern bei der Ankunft/Abholung weder danke noch Guten Tag sagen. Die Sitzen werden roher.
Ich fahre auf Fahrt, jedes Jahr (volle Stelle). Ich bemühe mich um Eelebnispädagogik und schöne sinnstiftende Programme. Aber es ist extrem anstrengende Arbeit. Das ist die Realität.
By the way, Schulkonten gibt es nicht. Die Lehrer sind mit der finanziellen Abwicklung auf sich gestellt. Bisher habe ich noch auf keinem Elternabend erlebt, dass Eltern gefragt hätten, ob sie in irgendeiner Form helfen können.
Die setzen sich hin, konsumieren das Programm. Aber wehe, es passiert was auf der Fahrt. Zum Bsp bei einem nächtlichen Streich - dann hat man schnell juristische Probleme.Weil man um 2h nachts geschlafen hat und nicht mitbekommen hat, wie eine Oberstufenschülerin sich ins Alkoholkoma getrunken hat.
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Ps. Die Tippfehler bitte ich zu entschuldigen.
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Ich kann Fraggles voll zustimmen. Klassenfahrten werden immer mehr aus pädaogischen, sozialen und rechtlichen(!) Gründen zu einer Zumutung für Lehrkräfte.
In anderen akademisch geprägten Berufsfelder geht es dank Fachkräftemangel immer mehr in Richtung Work-Life-Balance, Home-Office, Recht auf Teilzeit (die dann auch wirklich Teilzeit ist und keine Sparmaßnahme des Arbeitgebers), während für Lehrkräfte jährlich immer noch eine Schippe bei den Anforderungen drauf gelegt wird.
Aber Wößmann hat es ja festgestellt: Nur noch die d... Abiturienten werden Lehrer...
Gruß !
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dann hat man schnell juristische Probleme.
Weil man um 2h nachts geschlafen hat und nicht mitbekommen hat, wie eine Oberstufenschülerin sich ins Alkoholkoma getrunken hat.
Unsinn.
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Quatsch: Strafverfahren, Disziplinarverfahren und Zivilklage ist jederzeit möglich. Es kommt nur auf den "Eifer" der beteiligten Personen an (Staatsanwalt, Schulbehörde, Erziehungsberechtigte). Und solche Dinge können eine Lehrkraft durchaus eine Weile beschäftigen, selbst wenn am Ende, evt. nach Jahren, nichts dabei herauskommt. Ist ja schon einmal die Polizei in eine Schule eingerückt und der Lehrer vor Gericht gelandet, weil er die Schüler erst aus dem Klassenraum lassen wollte, nachdem diese einen Aufsatz zu Ende geschrieben und abgegeben haben. Ging durch die Medien.
Gruß !
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Fossi 74:
Doch klar. Wenn ein Schüler auf der Fahrt körperlichen Schaden erfährt, sind die Lehrer wegen der Aufsichtspflicht in der Verantwortung.
Bin lange im Schuldienst und weiß das.abgesehen davon kann sich juristischer Ärger entstehen, wenn die Eltern einen Anwalt einschalten. Vom Erfolg ihres Versuchs mal abgesehen, nervig ist es allemal.
Wir haben an der Schule sogar com Regierungspräsidium die Anweisung, den Zustand der Reifen bei Busfahrten und den Zustand des Busfahrers kritisch zu betrachten. Danach hatte erstmal niemand mehr Lust zu fahren.
Wenn was passiert (Schülern), wird geprüft, inwiefern man die Aufsichtspflicht verletzt hat. Bei uns ist es so, dass Schüler nach solchen Regelbrüchen von der Klassenfahrt nach Hause geschickt werden (wenn es ihr Befinden erlaubt).
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Mikael: so ist es.
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Wir haben an der Schule sogar com Regierungspräsidium die Anweisung, den Zustand der Reifen bei Busfahrten und den Zustand des Busfahrers kritisch zu betrachten. Danach hatte erstmal niemand mehr Lust zu fahren.
Cool. Lehrkräfte nicht mehr nur als Hilfs-Sozialarbeiter, Hilfs-Psychologen, Hilfs-Polizisten, Hilfs-Krankenpfleger, Hilfs-Ernährungsberater, Hilfs-IT-Experten, Hilfs-Verwaltungsangstellte, Hilfs-... sondern jetzt ENDLICH AUCH HILFS-MECHANIKER!
Wann kommen per Erlass endlich einmal die wirklich interessanten Sachen? Ich will auch Hilfs-Pilot. Hilfs-Lokführer, Hilfs-Astronaut und Hilfs-Kultusminister werden!
Gruß !
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Quatsch: Strafverfahren, Disziplinarverfahren und Zivilklage ist jederzeit möglich. Es kommt nur auf den "Eifer" der beteiligten Personen an (Staatsanwalt, Schulbehörde, Erziehungsberechtigte). Und solche Dinge können eine Lehrkraft durchaus eine Weile beschäftigen, selbst wenn am Ende, evt. nach Jahren, nichts dabei herauskommt. Ist ja schon einmal die Polizei in eine Schule eingerückt und der Lehrer vor Gericht gelandet, weil er die Schüler erst aus dem Klassenraum lassen wollte, nachdem diese einen Aufsatz zu Ende geschrieben und abgegeben haben. Ging durch die Medien.
Gruß !
Das passiert eher den Lehrkräften, die völlig unbedarft und oft selbst ohne das rechtliche Basiswissen an bestimmte Dinge herangehen. Dabei ist es gerade Aufgabe (und Auflage) jeder Lehrkraft, sich über rechtliche Rahmenbedingungen ihrer Arbeit aktiv am Laufenden zu halten. Dazu gehört in Niedersachsen u.a. das regelmäßige Lesen des Schulverwaltungsblatt, da erfährt man schon mal einiges, wie man sich absichern kann und was nicht geht. Und wenn der zitierte Lehrer den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Anweisung im schulischen Kontext und einer strafbaren Nötigung nicht kennt, dann muss er sich am Ende nicht wundern. Ich gehe davon aus, dass du den Fall meinst, indem die Lehrkraft tatsächlich die Tür versperrt hat. Grundsätzlich hat man nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz etwas zu befürchten, was eine umsichtige Lehrkraft nicht besorgen muss. Die Anzahl verurteilter Lehrkräfte aufgrund solcher Dinge hält sich auch stark in Grenzen.
Wir haben an der Schule sogar com Regierungspräsidium die Anweisung, den Zustand der Reifen bei Busfahrten und den Zustand des Busfahrers kritisch zu betrachten. Danach hatte erstmal niemand mehr Lust zu fahren.Und das heißt auch nur, dass man nicht zu einem offensichtlich fahruntüchtigem Fahrer oder/und in ein offensichtlich fahruntüchtiges Fahrzeug einsteigt mit seiner Klasse....etwas, was bereits der gesunde Menschenverstand hergeben sollte. Es heißt gerade nicht:
... sondern jetzt ENDLICH AUCH HILFS-MECHANIKER!
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Mit solchen Dienstanweisungen schießt sich der Dienstherr doch selber ins Knie: Platzt dann wirklich ein Reifen während der Fahrt und es gibt Verletzte, wird ein intelligenter Anwalt nicht nur das Busunternehmen sondern auch gleich das Land mit verklagen, da die Lehrkraft evt. die Reifen nicht "kritisch" genug betrachtet hat. Wird das Land dann anschließend aufgrund einer "Dienstpflichtverletzung" der Lehrkraft zu Schadenersatz verurteilt, werden die Hausjuristen mit großer Wahrscheinlichkeit versuchen, sich das Geld von der Lehrkraft wiederzuholen. Evt. sind sie dazu sogar gesetzlich verpflichtet.
Gruß !
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Cool. Lehrkräfte nicht mehr nur als Hilfs-Sozialarbeiter, Hilfs-Psychologen, Hilfs-Polizisten, Hilfs-Krankenpfleger, Hilfs-Ernährungsberater, Hilfs-IT-Experten, Hilfs-Verwaltungsangstellte, Hilfs-... sondern jetzt ENDLICH AUCH HILFS-MECHANIKER!
Wann kommen per Erlass endlich einmal die wirklich interessanten Sachen? Ich will auch Hilfs-Pilot. Hilfs-Lokführer, Hilfs-Astronaut und Hilfs-Kultusminister werden!Gruß !
Das finde ich gar nicht so ungewöhnlich, hier heißt das einfach nur, du meldest die Fahrt (wie diverse Vereinsfahrten auch) bei der Polizei an und die kommen kontrollieren und lassen den Bus nur losfahren, wenn alles ok ist. Und nicht nur einmal habe ich erlebt, dass sich durch das Warten auf den Ersatzbus das alles etwas verzögert, aber besser so als irgendwelche Probleme.
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Seph - also ich schreibe schon aus Erfahrung, bin lange im Schuldienst und bei der GEW aktiv.
Du hast einen gesunden Glauben in die Behörden - ich bin da - und ich bin so umsichtig, dass ich alles exakt plane - wesentlich skeptischer.
Wenn auf der Klassenfahrt etwas passiert, hat man auch nicht nur das juristische Hin und Her, sondern auch das seelisch-moralische Problem.Die von mir geschilderten, von den Behörden mitgetragenen Missstände bei Klassenfahrten waren eine Antwort auf die Frage, warum Kollegen das nicht immer leisten können.
Gerade wir Kollegen sollten für bessere Rahmenbedingungen kämpfen und diese einfordern. Dazu gehören u. a. ein Schulkonto,
Diensthandys, ein besserer Betreuungsschlüssel (3-4 Leute pro Fahrt), mehr Sicherheit (Qualität der Anbieter, nicht immer nur nach dem Motto ‚billig‘), der Mut zu nachhaltigem Reisen.Das Schreiben des RP Freiburg zur Reifenkontrolle bei Fahrten (verfasst nach einem Unfall) diente deren juristischer Absicherung in der Zukunft und der Abwälzung der Verantwortung auf die untere Ebene.
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Das finde ich gar nicht so ungewöhnlich, hier heißt das einfach nur, du meldest die Fahrt (wie diverse Vereinsfahrten auch) bei der Polizei an und die kommen kontrollieren und lassen den Bus nur losfahren, wenn alles ok ist.
Echt? Die Polzei kommt und kontrolliert vor der Fahrt bei euch die Busse?
Funktioniert das auch, wenn ihr mit der Bahn fahrt? Das würde zumindest erklären warum die Züge in Deutschland selten pünktlich sind und in Berlin schon gar nicht...
Gruß !
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Echt? Die Polzei kommt und kontrolliert vor der Fahrt bei euch die Busse?
Funktioniert das auch, wenn ihr mit der Bahn fahrt? Das würde zumindest erklären warum die Züge in Deutschland selten pünktlich sind und in Berlin schon gar nicht...Gruß !
Ja natürlich kontrolliert sie die Busse, neulich hat unser Abschnittsbeamter sogar die parkenden Autos kontrolliert bzw. den Zugang zum Bus als wir erstmalig mit dem Schwimmbus fahren mussten und mit überlegt und gesucht, wo es wie am sichersten geht. Dafür gibt es doch die Kontaktbereichsbeamten.
und schön, dass du meinst das ganze veralbern zu können, ich finde das eine wichtige Aufgabe der Polizei zur Prävention!
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Wir haben an der Schule sogar com Regierungspräsidium die Anweisung, den Zustand der Reifen bei Busfahrten und den Zustand des Busfahrers kritisch zu betrachten. Danach hatte erstmal niemand mehr Lust zu fahren.
Bürokratie schlägst du mit den eigenen Waffen:
Kostenvoranschlag vom TÜV hinfaxen und nach Zahlstelle (des Anweisenden) fragen. Gleich auf deinen Aktenvermerk mit Datum hinweisen.Du wirst sehen, wie schnell solche Anweisungen zurückgezogen werden.
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Zitat Mikael:
„Wird das Land dann anschließend aufgrund einer "Dienstpflichtverletzung" der Lehrkraft zu Schadenersatz verurteilt, werden die Hausjuristen mit großer Wahrscheinlichkeit versuchen, sich das Geld von der Lehrkraft wiederzuholen. Evt. sind sie dazu sogar gesetzlich verpflichtet.„
So ist es. Die Schulaufsichtsbehörde hat sich so abgesichert.
Die Bezirkspersonalräte und die Gewerkschaften haben eben die Aufgabe kritisch zu bleiben.Eigentlich müsste es für Lehrer Überstunden Zeitausgleiche geben.
Ein Lehrer mit vollem Deputat sollte pro Woche 49 Stunden arbeiten (nicht 40, die Ferien bieten ja eine erhöhte freie Zeit, siehe Berechnungen der GEW).
Bei einer 5-8tägigen Fahrt kommt aber mehr Arbeitszeit zusammen. Wenn man Teilzeitkraft ist, dann ist das u. U. bitter. -
Grundsätzlich hat man nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz etwas zu befürchten, was eine umsichtige Lehrkraft nicht besorgen muss. Die Anzahl verurteilter Lehrkräfte aufgrund solcher Dinge hält sich auch stark in Grenzen.
Das Schreiben des RP Freiburg zur Reifenkontrolle bei Fahrten (verfasst nach einem Unfall) diente deren juristischer Absicherung in der Zukunft und der Abwälzung der Verantwortung auf die untere Ebene.
Grundsätzlich, aber...
Es ist schön, wenn du dir diesen Glauben bewahrst und ich wünsche dir, dass es lange so bleiben kann, weil du keine anderen Erfahrungen machst.
Tatsächlich sichert sich die Behörde ab und die Lehrkraft steht im Regen, weil die Juristen der Behörde für die Behörde arbeiten, nicht für die Lehrkraft.Oder mal spitz gefragt: Wenn die Hürden für eine Fahrt so hoch sind und die Lehrkraft, die die Verantwortung alleine tragen muss, vorab weiß, dass sie diesen unzähligen Aufgaben nicht nachkommen kann,
wäre es da nicht grob fahrlässig überhaupt wegzufahren?
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