Eine Ergänzung sei mir gestattet, da ich fürchte, dass das Grundproblem hier noch nicht klar herausgetreten ist:
Im Kern geht es mir darum, dass die Kopplung "Du darfst nur mitfahren, wenn du erhebliche Eingriffe in deine Grundrechte hinnimmst" bzw. die Eltern dies erlauben, was sie bei diesen Rechten gar nicht generell dürfen, vollkommen indiskutabel ist. Nichts anderes ist die Forderung "Kamera ok, aber nur, wenn Lehrkraft diese durchsuchen darf".
Deutlicher wird dies an einem Beispiel, welches zu Recht Empörung ausrufen dürfte, aber tatsächlich auf der gleichen Schutzstufe individueller Rechte steht: "Ihr Kind darf nur mit auf Klassenfahrt, wenn Sie einwilligen, dass es sich am Ende der Fahrt vor den Betreuern komplett auszieht". Niemand käme auf die Idee, dies zu fordern, obwohl es ein vergleichbar starker Eingriff in Grundrechte des Kindes darstellt, wie das Durchsuchen von persönlichen Gegenständen.