Sind Klassenfahrten in jedem Fall verpflichtend?

  • Helikopter-Eltern bei Klassenfahrten ist doch eigentlich DAS Stichwort für eine weitere Runde Anekdoten...


    In der 5. Klasse sprechen wir mit den Eltern immer ab, dass das Handy zu Hause bleibt. Nach ein wenig Diskussion klappt das auch immer. Nur die eine Mutter bestand darauf, dass ihre Tochter ein so massives Problem hat, wenn sie nicht ständig ihre Mutter erreichen kann. Nun gut - dann gibt es eben nach langer Diskussion eine Ausnahme für dieses "psychisch labile" Kind. Nach der ersten Nacht der Klassenfahrt ruft die Mutter recht früh morgens an und bittet darum, ihrer Tochter umgehend das Handy wegzunehmen & es ihr nicht vor Ende der Klassenfahrt zurückzugeben :) So viel telefonischen Kontakt wollte Mama dann wohl doch nicht zu nachtschlafener Zeit mit ihrer Tochter haben...


    Und dann war die Mutter, deren Tochter ein ganz und absolut massives Heimwehproblem hat. Aber die Tochter soll es doch wenigstens versuchen. Falls es nicht klappt, kann Mama vorbeikommen (3 Stunden eine Strecke...) und die Tochter abholen. Der erste Abend naht, die Klassenlehrerin kümmert sich rührend um das Kind. Die Mitschülerinnen auf dem Zimmer noch viel rührender. Mama erhält durch die Klassenlehrerin die Nachricht, dass alles bestens ist, das Kind hat nicht einmal geweint und schläft jetzt. Nachts, gegen drei Uhr, werden die Herbergseltern aus dem Schlaf geklingelt. Die Zimmertür der Klassenlehrerin lautstark malträtiert. Mama ist eingeflogen. Sie schwebt in das Zimmer ihrer (selig schlafenden) Tochter, packt (bei voller Beleuchtung, die alle anderen im Raum aufweckt) den Koffer ihrer Tochter und trägt das tatsächlich sich noch im Halbschlaf befindende Kind zum Auto. Damit war dann auch klar, wer in der Familie Trennungsängste / "Heimweh" hat (und wer nicht).

  • Ich habe damit ausgedrückt, dass Eltern ihren Kindern nicht eingestehen negative Erfahrungen mache zu dürfen.


    Deine Generalisierung würde ja alle Eltern umfassen, also auch dich. Bist du selbst denn so? Wenn ja: Nicht alle sind so. Wenn nein: Damit wäre die Generalisierung bereits aus deiner Perspektive zu relativieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In der 5. Klasse sprechen wir mit den Eltern immer ab, dass das Handy zu Hause bleibt. Nach ein wenig Diskussion klappt das auch immer. Nur die eine Mutter bestand darauf, dass ihre Tochter ein so massives Problem hat, wenn sie nicht ständig ihre Mutter erreichen kann. Nun gut - dann gibt es eben nach langer Diskussion eine Ausnahme für dieses "psychisch labile" Kind.

    Ähnliches wollte die Mutter bei meiner Tochter in der 6. Klasse haben. Da hat die Klassenlehrerin dann aber gleich klargestellt, wenn das Handy mitkommt bleibt das Kind zuhause. Genauso wie die Fotokameras zuhause bleiben, wenn sie sie nicht kontrollieren darf zum Ende der Klassenfahrt.


    Da haben einige Eltern ganz schön blöd geguckt.

  • und solche eltern sind eben selten. mein erfahrungswert ist ein elternpaar pro 33 fünfies. oft auch nur ein elter. die anderen sind fast immer ganz normale menschen. das eine elter ist dafür aber auch richtig irre, siehe bears anekdote. so der level etwa.


    auch schön: kind 1 streckt auf klassenfahrt (5.jhgs.) mit einem faustschlag ins gesicht kind 2 nieder, weil kind 2 einen beginnenden streit zwischen kind 1 und kind 3 schlichten wollte. kind 1 bekommt einen verweis und wird vorzeitig auf eigene kosten nach hause geschickt (abgeholt). die eltern reisen an und beginnen das gespräch nicht mit "hallo" sondern mit "und, was hat kind 2 für eine strafe bekommen?" jaha. ging bis zur dienstaufsichtsbeschwerde, der verweis diffamiere ihr kind und sei rufschädigung des kindes. die waren sogar bei der polizei deswegen. kind 1 wurde dann letztlich von der schule genommen. darauf drei halleluja.

  • ich war noch nie in einem doppelzimmer mit kollegen untergebracht. ist bei einer anstrengenden dienstreise auch ziemlich daneben, finde ich.

    Ich war bereits in einem 4-Bett und einem 3-Bett Zimmer mit Kollegen und fand das zwar doof, bin aber nicht auf die Idee gekommen, das ändern zu können - du hast vollkommen Recht! Danke für den Hinweis, ein Einzelzimmer sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.


    Und by the way: Einmal hatte ich ein Einzelzimmer direkt neben den Mädchentoiletten der ganzen Etage, das war auch zum Fürchten.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Ähnliches wollte die Mutter bei meiner Tochter in der 6. Klasse haben. Da hat die Klassenlehrerin dann aber gleich klargestellt, wenn das Handy mitkommt bleibt das Kind zuhause. Genauso wie die Fotokameras zuhause bleiben, wenn sie sie nicht kontrollieren darf zum Ende der Klassenfahrt.
    Da haben einige Eltern ganz schön blöd geguckt.

    Weiter vorne wurde diskutiert, wie übergriffig es vom Dienstherren sei, Lehrkräfte auf Klassenfahrt zu schicken. Dabei finde ich das hier weit übergriffiger. Auf welcher Grundlage soll denn ein Verbot von Kameras zum Festhalten von Erinnerungen an die Klassenfahrt erfolgen? Und noch schlimmer: warum nur, wenn man nicht pauschal einer Durchsuchung zustimmt? Das ist ähnlich blödsinnig, wie die nach wie vor manchmal von Supermärkten versuchte (unzulässige) Taschendurchsuchungsberechtigung in AGB festzuhalten. Interessant wäre zu sehen, welche Konsequenzen die Lehrkraft bei Verstößen ergreifen möchte und wie sie das rechtlich absichern will. Im Übrigen ist das ein super Anlass, um mit den Kindern lebenspraktisch über das Recht am eigenen Bild, Urheberrecht usw. mal ins Gespräch zu kommen.

  • Genau da nicht alle den Fotos zugestimmt haben muss das kontrolliert werden. Wer der Kontrolle nicht zustimmt muss dies genauso wie andere technische Geräte zuhause lassen. Grundlage ist identisch.

    Eine Kontrolle von schülereigenen Geräten geht genau wie das pauschale Verbot deutlich zu weit. Und es muss auch keine Lehrkraft Schülergeräte auf Fotos kontrollieren, die nicht veröffentlicht werden sollen. Das Problem hätten wenn dann die Schüler, die sich nicht daran halten, was (auch schon bei kleineren Schülern) unter Umständen zivilrechtliche Ansprüche auslösen würde. Übrigens kann zumindest im öffentlichen Raum nicht einmal das Anfertigen von Fotos von Personen untersagt werden, sondern lediglich die Veröffentlichung abgelehnt werden. Wie gesagt: eine super Gelegenheiten, um mit Schülern konstruktiv über Fotorecht und den sinnvollen Einsatz von entsprechenden Geräten zu sprechen.


    Und offen ist die Frage nach Konsequenzen: Was macht denn die Lehrkraft, wenn die Schüler sich nicht rechtswidrig durchsuchen lassen am Ende der Fahrt? Wird sie die Kameras entreißen? Wird sie Ordnungsmaßnahmen verhängen und dies damit begründen, dass sie nicht rechtswidrig durchsuchen durfte?

  • Genau da nicht alle den Fotos zugestimmt haben muss das kontrolliert werden. Wer der Kontrolle nicht zustimmt muss dies genauso wie andere technische Geräte zuhause lassen. Grundlage ist identisch.

    Erstens fotografieren Schüler als Privatleute, sie unterliegen bei weitem nicht so engen Datenschutzvorschriften wie Lehrer auf einer Schulveranstaltung.


    Zweitens stehen da zwei Rechtsgüter im Widerspruch: einerseits die Verpflichtung der Schule zum Schutz der Daten der Schüler. Andererseits der Schutz der Privatsphäre der Schüler gegen Eingriffe von außen.


    Letzteres Rechtsgut wiegt sehr viel schwerer. Nicht umsonst dürfen Durchsuchungen nur durch die Polizei vorgenommen werden und das auch nur unter klar geregelten Auflagen. Lehrer dürfen ihre Schüler nicht durchsuchen, nicht ihre Taschen, nicht ihre Telefone, nicht ihre Fotoapparate. Auch nicht, wenn sie irgendwelche Ordnungsverstöße befürchten. Erst recht nicht anlasslos.


    Abgesehen davon finde ich den Gedanken reichlich bizarr, dass man vorgibt, die privaten Daten seiner Schüler zu schützen, indem man ihre privaten Daten durch die Durchsuchung ihrer Fotoapparate verletzt.


    Wie kommt man auf so eine irre Idee??

  • auch schön: kind 1 streckt auf klassenfahrt (5.jhgs.) mit einem faustschlag ins gesicht kind 2 nieder, weil kind 2 einen beginnenden streit zwischen kind 1 und kind 3 schlichten wollte. kind 1 bekommt einen verweis und wird vorzeitig auf eigene kosten nach hause geschickt (abgeholt). die eltern reisen an und beginnen das gespräch nicht mit "hallo" sondern mit "und, was hat kind 2 für eine strafe bekommen?" jaha. ging bis zur dienstaufsichtsbeschwerde, der verweis diffamiere ihr kind und sei rufschädigung des kindes. die waren sogar bei der polizei deswegen. kind 1 wurde dann letztlich von der schule genommen. darauf drei halleluja.

    Das hat viel mit dem Erziehungswandel zu tun. Hätte ich mich so zu meiner Schulzeit benommen, hätten mir meine Eltern eine saftige Moralpredigt gehalten. Heute verbünden sich viele Eltern mit dem Kind und gehen gezielt gegen den Lehrer vor, merken aber nicht wie sie damit sich selbst und dem Kind schaden. Meine "Kollegen" und meine Bekannte berichten das regelmäßig. Wobei ich auch finde, dass das sehr aufs Elternhaus ankommt. Baut mein Sohn Mist, dann muss er dafür gerade stehen und mit dem Verweis/mit dem Eintrag leben. Später wenn er in Ausbildung/Studium oder auf Arbeit Mist baut, bin ich ja auch nicht da. Im Leben würde ich nicht auf die Idee kommen, in die Schule zu pilgern und gegen die Lehrerin vorgehen. Ich traue den Lehrkräften meines Kindes schon zu, dass sie Verweise/Einträge nicht willkürlich verteilen. Alles andere halte ich für unpädagogisch in Hinblick auf meine Erziehung.


    Natürlich gibt es überall schwarze Schafe. Ich hatte früher auch eine Sportlehrerin, die mich auf dem Kieker hatte, aber davon würde ich nicht auf die Allgemeinheit schließen. Viele Eltern werden leider immer blöder. In den Genuss bin ich auch schon gekommen.

  • Andererseits der Schutz der Privatsphäre der Schüler gegen Eingriffe von außen.

    Naja, mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten darf man dies ja und deshalb durften die Fotoapparate eben nur mit dieser Erlaubnis mitgenommen werden. Sonst mussten sie zuhause bleiben. Also keinerlei Verstoß und welche Geräte usw. die Schüler mitführen dürfen entscheidet nun mal der Lehrer, sonst nimmt er sie eben nicht mit.

  • Naja, mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten darf man dies ja und deshalb durften die Fotoapparate eben nur mit dieser Erlaubnis mitgenommen werden. Sonst mussten sie zuhause bleiben. Also keinerlei Verstoß und welche Geräte usw. die Schüler mitführen dürfen entscheidet nun mal der Lehrer, sonst nimmt er sie eben nicht mit.

    Und genau das ist eben unzulässig. Letztlich wird damit ein erheblicher Eingriff in das Recht auf Privatsphäre durch die Hintertür erzwungen. Schau dir mal die Rechtsprechung zum Thema Taschenkontrolle in Supermärkten an. Auch hier wurde argumentiert, dass Kunden, die dem nicht pauschal zustimmen, dann einfach dort nicht einkaufen könnten. Und auch hier wurde erkannt, dass dies eine rechtswidrige Überdehnung des Hausrechts sei. Die Lehrkraft darf überhaupt nicht derartig in die Privatsphäre eingreifen, die Mitnahme bestimmter Gegenstände zu erlauben und andere zu verbieten, außer es handelt sich um grundsätzlich verbotene Gegenstände wie z.B. Waffen. Im Übrigen halte ich es nicht für abgesichert, dass Eltern gegen den Willen des Kindes einen derartigen Eingriff in die Privatsphäre des Kindes überhaupt erlauben können. Auch Eltern haben nicht das Recht, in die Privatsphäre des eigenen Kindes beliebig einzugreifen. Das betrifft z.B. das Briefgeheimnis, aber auch Zimmerdurchsuchungen zu Hause.

  • Und genau das ist eben unzulässig. Letztlich wird damit ein erheblicher Eingriff in das Recht auf Privatsphäre durch die Hintertür erzwungen. Schau dir mal die Rechtsprechung zum Thema Taschenkontrolle in Supermärkten an. Auch hier wurde argumentiert, dass Kunden, die dem nicht pauschal zustimmen, dann einfach dort nicht einkaufen könnten. Und auch hier wurde erkannt, dass dies eine rechtswidrige Überdehnung des Hausrechts sei.

    das wirft für mich eine Frage auf:
    Darf man denn bei volljährigen Schülern dann überhaupt Regeln aufstellen, die eigentlich gesetzlich erlaubte Rechte einschränken? Ich denke da bspw. an Alkoholverbote, feste Zeiten, zu denen alle abends zurück sein müssen, etc.


    Ich selbst war noch nie auf Klassenfahrt, dachte aber bisher, da wir ja trotz Volljährigkeit zumindest zum Teil für sie verantwortlich sind, gelten auch unsere Regeln. Zumindest, solange solche Einschränkungen vorher kommuniziert wurden und die Teilnahme bei nicht-einverständnis nicht erzwungen wird.

  • das wirft für mich eine Frage auf:Darf man denn bei volljährigen Schülern dann überhaupt Regeln aufstellen, die eigentlich gesetzlich erlaubte Rechte einschränken? Ich denke da bspw. an Alkoholbedingte, feste Zeiten, zu denen alle abends zurück sein müssen, etc.


    Ich selbst war noch nie auf Klassenfahrt, dachte aber bisher, da wir ja trotz Volljährigkeit zumindest zum Teil für sie verantwortlich sind, gelten auch unsere Regeln. Zumindest, solange solche Einschränkungen vorher kommuniziert wurden und die Teilnahme bei nicht-einverständnis nicht erzwungen wird.

    Ich denke, hier muss man sorgfältig unterscheiden zwischen dem vorher diskutiertem Verbot des Mitführens persönlicher Gegenstände in Verbindung mit den erzwungenem Eingriff in die Privatsphäre einerseits und der Vereinbarung allgemeiner Verhaltensregeln und Verfahrensweisen im Rahmen einer Schulveranstaltung andererseits. Und bei diesen wird man wiederum unterscheiden müssen in einen offiziellen Teil und den Freizeitteil hinsichtlich des Umfangs und der Durchsetzung von bestimmten Regelsystemen. So spielt sicher zu jedem Zeitpunkt der Jugendschutz eine Rolle, während z.B. ein Verbot von Musik hören im Freizeitteil m.E. nicht durchsetzbar wäre.

  • Ich denke, hier muss man sorgfältig unterscheiden zwischen dem vorher diskutiertem Verbot des Mitführens persönlicher Gegenstände in Verbindung mit den erzwungenem Eingriff in die Privatsphäre einerseits und der Vereinbarung allgemeiner Verhaltensregeln und Verfahrensweisen im Rahmen einer Schulveranstaltung andererseits.

    Dann dürfte man ja die Mitnahme von MP3-Playern, Handys usw. auch nicht verbieten. Darf man aber, also ich sehe deine Probleme nicht. Aber wie gesagt in Berlin und Brandenburg musst du auch keinen Schüler mitnehmen.

  • Dann dürfte man ja die Mitnahme von MP3-Playern, Handys usw. auch nicht verbieten. Darf man aber, also ich sehe deine Probleme nicht. Aber wie gesagt in Berlin und Brandenburg musst du auch keinen Schüler mitnehmen.

    Ganz genau das heißt es. Und die aktuelle Rechtsprechung geht z.B. auch davon aus, dass ein generelles Verbot des Mitführens von Handys an der Schule nicht rechtmäßig ist. Gleichwohl kann im Rahmen der Schulordnung deren Gebrauch eingeschränkt werden, sinnvollerweise z.B. während des Unterrichts. Analog sehe ich bei Klassenfahrten kein Recht auf generelles Verbot dieser Geräte, plädiere gleichwohl aber für das gemeinsame Aufstellen von Regeln im Umgang mit diesen. So ist es, wie in Beitrag 74 geschrieben, sicher durchsetzbar, den Gebrauch dieser Geräte im offiziellen Teil zu beschränken. Im Freizeitbereich sehe ich diese Möglichkeit nicht.


    Es kann sehr sinnvoll sein, vor der Fahrt mit Eltern und Kindern ins Gespräch zu kommen, warum ein (freiwilliger) Verzicht auf Handys während der Fahrt sehr sinnvoll sein kann oder gemeinsam ein Nutzungskonzept zu erarbeiten, was vlt. beinhaltet, deren Gebrauch nur in einem engen Zeitfenster zu öffnen.

  • ich muss da gar nichts diskutieren, sowas macht bei uns die schulleitung aus (vor allem das rechtliche, das ist nicht mein job) und eine kollegin fotografiert, die kamera geht auch in kinderhand für jeweils eine stunde ("fotodienst"). die fotos werden über das schulportal den eltern zugänglich gemacht. die können das dann runterladen, ausdrucken, was weiß ich. die kinder dürfen in der unterstufe keine kameras mitnehmen, auch keine smartphones und keine musikabspielgeräte (der krach ist sonst in den zimmern indiskutabel und anderen gästen, ruhebedürftigen sus sowie lehrerohren nicht zumutbar).


    eltern, die die regelung auch nach erklärung im begleitbrief und am elternabend nicht einsehen wollen (wie gesagt, meist so 1 elter pro 33 sus, oft nichtmal das, es kommt auch viel drauf an, wie man kommuniziert...), können gerne deshalb mit der schulleitung kontakt aufnehmen, wo sie sehr zuverlässig auf granit beißen.

  • ich muss da gar nichts diskutieren,

    Wie gesagt, wurde hier auch nicht diskutiert, die Eltern mussten dies unterschreiben, damit ihr Kind mitdarf (genauso wie das sie das Kind wieder abholen usw. bei Verstößen) ansonsten durfte das Kind nicht mit.
    Wen es stört, der soll gerne klagen. Kind bleibt zuhause, wenn der Lehrer die Verantwortung für das Kind nicht übernehmen kann/will, sonst fährt der Lehrer einfach nicht. Da kann ihn auch kein Gericht zu zwingen.

  • Ich würde das als Elternteil auch unterschreiben, da es rechtlich nicht bindend ist. Und selbst bei Verweigern der Unterschrift unter diesen Punkt (bzw. Streichen auf dem Anschreiben von nur diesem Punkt): ein rechtmäßiges Verweigern eines erheblichen Eingriffs in die Privatsphäre darf auch nicht zum Ausschluss von der Fahrt führen.


    Lehrkräfte lassen sich in Elternschreiben häufig alles mögliche Rechtswidrige erlauben. Ich sehe regelmäßig Entwürfe, in denen sich Lehrkräfte von ihren Aufsichtspflichten entbinden lassen, insbesondere beim Schwimmen oder Boot fahren. Dass das im Fall der Fälle absolut nichts nutzt und Eltern die Lehrkräfte gar nicht von der Aufsichtspflicht im Rahmen einer Schulveranstaltung entbinden können, merkt man erst, wenn etwas passiert.


    Wie gesagt: Ich fände es furchtbar spannend, was denn die Lehrkraft tut, wenn das Kind am Ende der Fahrt auf einmal den erheblichen Eingriff in die Privatsphäre nicht duldet.

  • man sagt dem kind, dass es jetzt bitte sich an die regeln hält wie alle anderen auch und sucht das gespräch. den - nicht massisv gestörten oder belasteten - zehnjährigen möchte ich sehen, der da dauerhaft in den aufstand geht. das sind dann sicherlich kinder, die auch schon vorher deutlich auffällig waren. das sind kleine kinder. die wollen ihren bezugspersonen - hier dem lehrer - gefallen. sie sind fast immer kooperativ, wenn man vorher in die beziehung investiert hat.


    diese "was wäre, wenn kind x z-furchtbares tut"-szenarien sind doch nicht hilfreich. das kenne ich v.a. von refis, die sich fürchten, dass sich die sus nicht umsetzen, wenn sie sie nach wiederholtem ungefragten geplapper im plenum dazu auffordern, und dergleichen. himmel. das passiert eh nicht. und wenn, bleibste ruhig und gelassen und redest mit dem kind. das ist ein kind. du bist erwachsen. das sind keine oberstufenschüler.

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