Kann mir jemand sagen, ob diese tarifliche Grundlage stimmt, sprich, dass man zwei Jahre in E13/2 als OBASler in NRW (Berufskolleg) verweilt und danach, sprich nach exakt zwei Jahren automatisch in E13/3 steigt?
Das würde ja Sinn machen, laut der Tabelle; jedoch hat eine Bekannte wohl von der Bezirksregierung - Personabteilung - wohl gehört, dass dies für OBASler nicht gillt!?!