Entlastung für Sammlungsleitung Chemie und Fortbildungen

  • An meiner jetzigen und an meiner vorherigen Schule hat die Sammlungsleitung Chemie der/die Gefahrstoffbeauftragte gemacht.
    Dafür gibt es Fortbildungen. Der/die Gefahrstoffbeauftragte bekommt dafür eine Entlastungsstunde, die so festgeschrieben ist. Die ist nicht verhandelbar in irgendwelchen Konferenzen. Zu diesem Posten musste man sich schriftlich bereiterklären.
    Mein vorheriger und auch jetziger Schulleiter/in nehmen das ernst.
    An meiner vorherigen Schule hatte ich das Amt der Gefahrstoffbeauftragten und damit auch die Sammlungsleitung. Ich hatte eine Ermäßigungsstunde. Ich hätte es auch sonst nicht gemacht.


    Sind bei euch Gefahrstoffbeauftragter und Sammlungsleiter Chemie getrennt?


    Edit: Sammlungsleitung und Fachvorsitz müssen nicht die gleiche Person sein. Es sei denn man ist der einzige Fachlehrer an der Schule ;)

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ich glaube Gefahrstoffbeauftragter ist in der SL. FK Vorsitz ist bei uns nicht so viel Arbeit, das würde ich auch so übernehmen, wenn Not am Mann wäre, aber Sammlungsleitung ist etwas, was ich a) aus sehr vielen verschiedenen Gründen nicht übernehmen möchte und b) mit so viel Mehraufwand behaftet ist, dass ich es nicht ohne gewissen Ausgleich machen möchte, da ich nicht ohne Grund Teilzeit mache.

  • Zumindest der Vorsitz de Fachkonferenz kann dir ja nicht von deiner SL aufgetragen werden, da das eine Wahl innerhalb der Fachkonferenz ist. Oder ist das in NRW anders geregelt?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • In Niedersachsen gibt es dafür mehrere Möglichkeiten. Den Vorsitz einer Fachkonferenz führt die Lehrkraft, die


    a) als InhaberIn eines höherwertigen Amtes mit dieser Aufgabe betraut ist
    oder
    b) von der Schulbehörde damit beauftragt wurde
    oder (falls niemand betraut oder beauftragt wurde)
    c) die, die durch die Fachkonferenz für 2 Jahre hierfür gewählt wurde.

  • Danke @Seph für die Antwort, das war mir nicht bewusst, dass dies auch eine von der SL angetragene und anvertraute Aufgabe sein kann. Bei uns- BW, Sek.I- wird die Leitung der Fachkonferenz für ein Schuljahr gewählt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke @Seph für die Antwort, das war mir nicht bewusst, dass dies auch eine von der SL angetragene und anvertraute Aufgabe sein kann. Bei uns- BW, Sek.I- wird die Leitung der Fachkonferenz für ein Schuljahr gewählt.

    Gerne. Hier werden ein Teil der A14-Stellen als Kombination aus Fachkonferenzleitung und weiteren Aufgaben im Bereich der Verwaltung und/oder Schulentwicklung ausgeschrieben. Dementsprechend gibt es
    dann (zumindest in einigen Fächern) feste Fachkonferenzleitungen. Eine andere Fallgruppe sind Fachschaften, in denen das partout niemand machen möchte. Dann wird eine Lehrkraft damit übergangsweise betraut. Ansonsten sind auch hier viele Konferenzleitungen durch Wahl bestimmt worden.

  • Ich habe keinerlei weiterrreichenden Fortbildungen zu dem Thema und fühle mich der Aufgabe nicht wirklich gewachsen,

    Teile das deinem SL mit, wenn er dich mit der Aufgabe betreuen möchte. Schriftlich. Kopie an Lehrerrat

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Also laut SL wird der Gefahrstoffbeauftragte von der SL benannt. Sammlungsleitung war bisher jemand, der es gern gemacht hat, jetzt aber die Schule gewechselt hat. War auch in anderen Fächern so, da gab es eigentlich nie das Problem, aber Chemie ist ja doch um einiges verantwortungsvoller als Bio etc.
    Für NDS habe ich jetzt die Info gefunden, dass der Gefahrstoffbeauftrage ein Chemiestudium abgeschlossen haben muss. Ob das in NRW auch so ist, konnte ich tatsächlich nicht herausfinden. Aber zumindest ist es bei mir Dank Seiteneinstieg nicht der Fall, so dass ich damit vielleicht aus der Nummer raus komme.

Werbung