Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere Schulsprecher planen derzeit mit der SMV von Donnerstag auf Freitag in eine Jugendherberge zu gehen, dort einen gemeinschaftlichen Abend zu verbringen und das ganze dann mit einem gemeinsamen Frühstück am nächsten Morgen ausklingen zu lassen.
Ich bin einer von zwei Verbindungslehrern und grundsätzlich begrüßen wir natürlich die Idee und sind da auch gerne beim gemeinsamen Abend dabei.
Unsere Schüler sind größtenteils bereits volljährig. Von den Minderjährigen brauchen wir selbstverständlich eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
Die eigentliche Frage ist nun, ob wir Verbindungslehrer die komplette Zeit vor Ort sein sollten, da wir eigentlich geplant hatten, am nächsten Tag unsere Unterrichtsstunden zu halten und nicht die Nacht dort zu verbringen.
Die Jugendherberge selbst ist 15 km von der Schule entfernt und die SuS reisen selbstständig mit den Autos an und organisieren die Aktion selbständig. Wir würden also nur als Gäste zu Besuch kommen und Hallo sagen.
Allerdings wollen wir natürlich nicht unsere Aufsichtspflicht verletzen, wobei wir an der Stelle noch zu grün hinter den Ohren sind, um abzuschätzen, wie das bei Erwachsenen SuS ist, die selbständig eine solche Aktion planen und mit Zustimmung der Schulleitung umsetzen.
Dass wir unseren ausgewachsenen Klassensprecherinnen und Klassensprechern diese Aktion ohne Weiteres alleine zutrauen steht außer Frage, aber natürlich wollen wir nicht, sollte doch etwas passieren, nachher eine Verfahren am Hals haben, weil wir unserer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.
Daher vorab schon vielen Dank, falls jemand weiß, inwiefern wir da eine Pflichtverletzung begehen oder eben nicht.
Liebe Grüße