...4. Ich kenne keine Schule, die über die Ferien komplett unbesetzt ist.
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Alle Schulen, an denen ich bisher war, waren in den Ferien unbesetzt, was Lehrer und Schulleitung anbelangt - von der letzten Woche abgesehen.
...4. Ich kenne keine Schule, die über die Ferien komplett unbesetzt ist.
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Alle Schulen, an denen ich bisher war, waren in den Ferien unbesetzt, was Lehrer und Schulleitung anbelangt - von der letzten Woche abgesehen.
ZitatWeil das Telefon im Sekretariat das einzige ist, das in den Ferien besetzt ist, aber es nicht ausreicht, wenn "nur" die Sekretärin da ist? Weil auch die SL, die sonst dafür zuständig ist, erreichbar zu sein, auch mal Urlaub machen muss? Solche "Telefontage" gibt es häufig und es wäre mir jetzt völlig neu, dass Lehrer sie verweigern könnten mit der Begründung "nicht amtsangemessen" oder "Sache der Kommune".
Im Büro bei uns steht eine Fritz-Box. Dort läuft ein Anrufbeantworter. Auf meinem Handy ist die fritz-App installiert. Wenn jemand (warum auch immer) in den Ferien in der Schule anruft, gibt es eine kurze Meldung in der App. AB-Beiträge kann ich direkt abhören. Ggf. rufe ich den Anrufer zurück
Derzeit bin ich in den schottischen Highlands unterwegs - das Wetter auf Skye war in den letzten Tagen übrigens traumhaft.
Die App hat sich so 8-Mal gemeldet. Zweimal habe ich in einer Pause beim Wandern zurückgerufen. Einmal war es der Hausmeister (keine Ahnung, warum er mich nicht auf dem Handy angerufen hat), das andere Mal die Stadt. (Die haben sich aber nur verwählt.)
Alles kein Problem.
Was ich damit sagen will:
Grüße aus Schottland!
Kl.gr.Frosch
ür die Zeit der Ferien oder in außergewöhnlichen Fällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Bedarfsfall andere Lehrkräfte mit der Vertretung beauftragen. Zur Übernahme der Vertretung ist jede Lehrkraft verpflichtet
Ja, er kann sie quasi mit den Aufgaben der Schulleitung betrauen.
Das umfasst nicht im Sekretariat das Telefon bewachen, sondern was ganz anderes.
Ja, er kann sie quasi mit den Aufgaben der Schulleitung betrauen.
Das umfasst nicht im Sekretariat das Telefon bewachen, sondern was ganz anderes.
Ich bitte untertänigst um Verzeihung, dass ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe. Und doch: es umfasst das Entgegennehmen von Anrufen, für die die SL sonst zuständig ist. Und im Sekretariat sitzt die Lehrkraft wohl, weil das dann einfach der zentrale Ort ist, wo man ans Telefon gehen kann, aber auch für Leute erreichbar ist, die was von der SL wollen. Und ja, evtl. wird da auch einmal ein Telefonat entgegen genommen, für das die Sekretärinnen zuständig gewesen wären, die aber auch mal im Urlaub sind.
@Frosch: Es geht wohl auch nicht nur um das Telefon, sondern einfach darum, dass die SL in irgend einer Form eine Präsenz an der Schule haben muss, evtl. auch nur in Bayern, wo - um dem Spruch gleich zuvor zu kommen - eine Fritz-Box vielleicht noch Neuland ist.
Alle Schulen, an denen ich bisher war, waren in den Ferien unbesetzt, was Lehrer und Schulleitung anbelangt - von der letzten Woche abgesehen.
Das mag mal wieder so eine bundeslandspezifische Sache sein. Ist dann halt so und ist auch nicht schlimm. Völlig unabhängig davon, was so ein Internetanwalt sich einbildet.
Jeder kann ja nur sagen, wie es bei ihm ist. Kleine Grundschule in BaWü ohne Konrektor: Für die Sommerferien trägt sich jede ein, wann sie die Präsenzpflicht übernimmt (1-2 Wochen). Anscheinend reicht es nicht, dass der SL telefonisch erreichbar ist.
Keine Ahnung, ob das in Bayern so ist.
Unser Schulamt hat meine Handy-Nummer und kann mich jederzeit erreichen. Sollte wieder erwarten irgendwas vor Ort geklärt werden müssen, habe ich auch die Nummer einer Kollegin im Schulamt hinterlegt. Manchmal auch die Nummern von mehreren Kolleginnen (da die ja auch in den Urlaub fahren). Üblicherweise meldet sich das Schulamt bei dringenden Problemen aber dann auch direkt bei mir. Ist auch richtig so, denke ich.
Auf jeden Fall muss da niemand in der Schule sitzen und auf Telefon aufpassen. Aber evtl. ist das in Bayern anders.
Kl.gr.Frosch
Es ist BaWü und wir müssen nicht in der Schule sitzen, das wollte ich gerade noch einfügen. Wir sollen erreichbar sein, also im Ländle, nicht in Timbuktu. Bisher war auch noch nie etwas und warum das so geregelt ist, weiß ich auch nicht. Im Zweifelsfall würde man sich wahrscheinlich sowieso an die SL wenden.
Meine Chefin nennt es Präsenzpflicht - ob es das richtige Wort ist, darüber kann man sicher diskutieren. Es geht wahrscheinlich darum, im Zweifelsfall irgendwen treffen zu können, aber wie gesagt, man muss nicht in der Schule neben dem Telefon sitzen.
Ich kenne es aus allen Schulen, an denen ich bisher war so (Bayern): In der ersten und letzten Schulwoche ist sie Schulleitung vormittags in der Schule erreichbar. In den vier Wochen dazwischen haben 4 Kollegen an einem Vormittag pro Woche "Telefondienst" in der Schule.
Anscheinend reicht es nicht, dass der SL telefonisch erreichbar ist.
Stimmt, denn verwaltungsrechtlich kann der Bürger auch Anträge/Widersprüche/etc. vor Ort mündlich zur Niederschrift geben. Setzt aber voraus, dass er innerhalb der ggf. einzuhaltenden Fristen dort jemanden vorfindet.
Stimmt, denn verwaltungsrechtlich kann der Bürger auch Anträge/Widersprüche/etc. vor Ort mündlich zur Niederschrift geben. Setzt aber voraus, dass er innerhalb der ggf. einzuhaltenden Fristen dort jemanden vorfindet.
Habt ihr keine Sekretärin? Die ist bei uns die meiste Zeit in den Ferien da, Schule zu ist nur ca. maximal 4 Wochen im Jahr, die restliche Zeit ist zumindest der Hort besetzt und die könnten sowas ja auch aufnehmen
Bei uns gibt es das außer den drei Tagen zum Sommerferienende nicht mit Präsenzpflicht und ich würde da wohl auch einen deutlichen Aufstand proben, denn meine 6 Wochen Urlaub bekomme ich eh nie komplett.
Die Sekretärin ist 4 Stunden pro Woche da. Nicht am Tag.
Die Sekretärin ist 4 Stunden pro Woche da. Nicht am Tag.
Ok, das ist natürlich etwas wenig, wir haben 40 Stunden die Woche eine Sekretärin, da sieht das dann etwas anders aus!
Der verwaltungsrechtliche Part ist in NRW auch zugunsten der Kolleginnen und Kollegen geregelt. Eigentlich gilt für Zeugnisse die Widerspruchsfrist von 4 Wochen, die wird aber NRW-weit auf die erste Woche nach den Sommerferien gedehnt, weil auch die Landesregierung weiß, dass in den Ferien nicht alle Kolleginnen und Kollegen für eine Widerspruchskonferenz zu erreichen wären. Dasselbe gilt auch falls in der Schule niemand anzutreffen wäre. Ein Fristversäumnis auf dieser Grundlage würde immer zu "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" führen, warum sollte deshalb irgendwer Theater machen?
Wir sollen erreichbar sein, also im Ländle, nicht in Timbuktu.
Macht das heutzutage eigentlich noch einen Unterschied, ob man das Telefon "im Ländle" oder in Timbuktu beantwortet? Oder von wo man seine Mails schreibt oder auf den Cloudserver zugreift?
Nele
§30 der ADO, die in NRW das Ganze regelt, sagt nichts über eine physische Anwesenheitspflicht. Da die zentralen Unterlagen vermutlich in der Schule liegen, kann bei einer Wahrnehmung der Dienstgeschäfte aus der Ferne ggf. das eine oder andere Problem auftreten.
Das mit dem Cloudserver bei Schulen ist ja auch so eine Sache...
Macht das heutzutage eigentlich noch einen Unterschied, ob man das Telefon "im Ländle" oder in Timbuktu beantwortet? Oder von wo man seine Mails schreibt oder auf den Cloudserver zugreift?
Nele
Es geht ja anscheinend nicht um die Beantwortung von mails.
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