Ich staunte nicht schlecht, als ich das hier heute las:
Alles anzeigen...
Schulferien = Urlaub bei Lehrern?
Darf man also Einsatz von Lehrern auch während der Ferien erwarten?
Selbstverständlich!
Beispielhaft sei hier auf die Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern- und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW – FrUrlV NRW) vom 10.01.2012 hingewiesen, wo es unter § 18 Abs. 2 heißt:
"Der jährliche Erholungsurlaub beträgt bei regelmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 30 Arbeitstage."
Nichts anderes gilt also auch für Lehrer, die auch nur 30 Tage Urlaub im Jahr haben.
...
Was darf man also erwarten und verlangen?
Wenn vor den Ferien eine Entscheidung getroffen wurde, darf man demnach erwarten, dass diese während der Ferien bearbeitet wird. Es mag also sein, dass ein Lehrer 2-3 Wochen nicht erreichbar ist, aber dann hat die Schule für eine Bearbeitung zu sorgen!
Dies darf man demnach erwarten und auch verlangen, wenn die üblichen Ausreden kommen.
Rechtsanwalt Andreas Zoller
Anwalt für Schulrecht
https://www.anwalt.de/rechtsti…s-hinzunehmen_159544.html
O-o, kommt da was auf uns zu? Ich bin dagegen!
Was könnten unsere Gegenargumente sein? Gibt es dazu schulgesetzliche Aussagen?