Nachgefragt Kopfnoten - wieso 5-er Notensystem?

  • Das Thema soziale Kompetenzen / Verhaltensnoten / Kopfnoten ist ja wieder aktuell. In Sachsen hat ein Gericht entschieden, dass sie auf Bewerbungszeugnissen in Klasse 9 und 10 nicht so ohne Weiteres zulässig sind, sprich dafür reiche keine Verordnung, dafür bedürfe es eines Gesetzes. (Von wegen Kopfnoten wurden für unzulässig erklärt, wie die meisten Medien verbreiteten.)


    “Gericht erklärt Kopfnoten in 9. und 10. Klasse für rechtswidrig
    Erschienen am 07.10.2019”
    https://www.freiepresse.de/nac…htswidrig-artikel10630432

    “Nun hat ein Gericht entschieden, dass Kopfnoten in jenen Zeugnissen rechtswidrig sind, die für die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz erforderlich sind. Der Landtag könnte aber eine Änderung beschließen. Das Kultusministerium will zunächst gegen das Urteil in Berufung gehen. ”
    https://www.l-iz.de/bildung/le…weise-rechtswidrig-299017


    Ich habe aber eine ganz andere Frage:


    Wieso werden - für Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern weiß ich das - für die Sozialkompetenzen im 5-er Noten-System vergeben (wie früher allgemein im Osten) und nicht von 1-6?


    Was für einen Grund hat das? Weiß das jemand?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

    3 Mal editiert, zuletzt von Das Pangolin ()

  • Hier der Beleg aus Sachsen-Anhalt:



    + ein Artikel aus Sachsen-Anhalt zu diesem Thema:


    ...
    Das Magdeburger Bildungsministerium gibt sich von der Debatte unbeeindruckt: Eine Gerichtsentscheidung basierend auf dem sächsischen Schulrecht, habe für Sachsen-Anhalt keinerlei bindende Wirkung, teilte die Behörde auf Volksstimme-Anfrage mit. „Die Regelungen in Sachsen-Anhalt unterschieden sich deutlich von denen in Sachsen“, hieß es weiter. Sachsen-Anhalts Schulen vergeben in den Klassen fünf bis zehn Noten für Sozial- und Lernverhalten und ergänzen diese durch eine Verbal-Einschätzung. Beurteilt werden beim Sozialverhalten unter anderem Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn. Beim Lernverhalten sind es etwa Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit und Ausdauer. ...


    https://www.volksstimme.de/sac…ettelt-nicht-an-kopfnoten

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • In BaWü gibt es tatsächlich nur 1-4, - abweichend von den Leistungsnoten heißt die Vier hier interessanterweise "unbefriedigend".


    Andere, vielleicht für die Praxis interessantere Frage:
    Wie oft wurde bei euch schon eine 4 vergeben?


    Bei uns gibt es standardmäßig die Zwei, wenn der Schüler sich was geleistet hat, die Drei und die Vier habe ich in den letzten Jahren vielleicht 2-3 mal erlebt.

  • Gleiches Bundesland wie Ummon. Bei uns wird im Gymnasium standartmäßig die 2 vergeben. 1 - noch nie gehört, gibt es soweit ich weiß auch aktiv nicht. Die 3 und die 4 sind genauso selten wie bei euch.

  • Danke für eure Meinungsäußerungen.


    Dass die 2 die "Normnote" ist, finde ich sinnvoll, denn eine 2 (gut) besagt ja, dass der Schüler die Anforderungen voll (!) erfüllt hat. Alles andere ist dann eine Abweichung nach oben oder nach unten. Ich kann ansonsten nur sagen, früher, also zu DDR-Zeiten, waren 1-en bei den Kopfnoten ziemlich verbreitet. An 4-en (nicht bei mir) kann ich mich auch erinnen.


    Dass bei den Verhaltensnoten ein anderes Notensystem gilt als bei den Leistungsnoten, finde ich ungünstig. Führt das nicht zu Verwirrung?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Andere, vielleicht für die Praxis interessantere Frage:


    Wie oft wurde bei euch schon eine 4 vergeben?


    Bei uns gibt es standardmäßig die Zwei, wenn der Schüler sich was geleistet hat, die Drei und die Vier habe ich in den letzten Jahren vielleicht 2-3 mal erlebt.

    Ach doch, das kommt schon vor. Also standardmäßig die Zwei ist bei uns auch, aber wer einen (oder mehrere) §90 hatte, kann gut und gerne mal eine Vier in Verhalten bekommen - für eine Vier in Mitarbeit gibt es bei uns keine feste "Kriterien".
    Allerdings schreckt meine SL leider in Klasse 9 dann vor den Vieren zurück (weil für die Bewerbungen relevant)

  • In BaWü gibt es tatsächlich nur 1-4, - abweichend von den Leistungsnoten heißt die Vier hier interessanterweise "unbefriedigend".


    Andere, vielleicht für die Praxis interessantere Frage:
    Wie oft wurde bei euch schon eine 4 vergeben?


    Bei uns gibt es standardmäßig die Zwei, wenn der Schüler sich was geleistet hat, die Drei und die Vier habe ich in den letzten Jahren vielleicht 2-3 mal erlebt.


    Bei uns ist auch §90 das Kriterium für die 4 im Verhalten (ebenfalls BW), die muss aber halt auch sehr gut begründet werden. Gibt es ~3-4x pro Schuljahr, die 1 gibt es ein wenig häufiger, aber auch sehr selten, 2er und 3er halten sich wohl etwa die Waage gesamtschulisch.



    Dass bei den Verhaltensnoten ein anderes Notensystem gilt als bei den Leistungsnoten, finde ich ungünstig. Führt das nicht zu Verwirrung?

    Ist auf jeden Fall erklärungsbedürftig, da den SuS nicht direkt klar ist, dass eine Vier im Verhalten die 6 in der Fachnote ist (und das auch alle Jahre wieder in Vergessenheit gerät). Ebensowenig wie vielen bewusst ist, dass gerade die Verhaltensnote nicht irrelevant für Bewerbungen ist. Das muss man denen gerade in Klasse 8 sehr deutlich machen, damit sie sich im Hinblick auf die Bewerbungen für Praktika in 8/9 bzw. ggf.auch schon Bewerbungen für Ausbildungsplätze nach einem HS-Abschluss frühzeitig im Schuljahr am Riemen reißen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In NDS gibt es A-E. Habe auch alles schon erlebt.


    A=verdient besondere Anerkennueng
    B=erfüllt die Erwartungen in vollem Umfang
    C=erfüllt die Erwartungen
    D=erfüllt die Erwartungen mit Einschränkungen
    E=erfüllt die Erwartungen nicht


    D und E müssen schriftlich begründet werden.


    Für Arbeitsverhalten und Sozialverhalten gibt es je eine Bewertung.


    Auf Bewerbungszeugnisse soll nichts negatives. Falls es D oder E ist, steht dann auf dem Zeugnis "siehe Beiblatt". Jeder Betrieb kann dann bei der Bewerbung entscheiden, ob er dieses anfordert.

  • Auf Bewerbungszeugnisse soll nichts negatives. Falls es D oder E ist, steht dann auf dem Zeugnis "siehe Beiblatt". Jeder Betrieb kann dann bei der Bewerbung entscheiden, ob er dieses anfordert.

    Hallo Zirkuskind,


    führt das aber nicht dazu, dass die Betriebe die Anmerkung "siehe Beiblatt" bereits als mangelhafte Verhaltensnote auffassen? Demnach würden D+E in der Praxis verschmelzen.


    Nur so eine Vermutung meinerseits.


    der Buntflieger

  • Hallo Buntflieger,


    ja, genau so ist das. Jeder weiß halt, was das Beiblatt bedeutet.
    Verstehe die Praxis auch nicht, ist aber wohl einfach so.

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