Ein schulfachliches Gutachten wird in der Regel im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung bei Bewerbung auf eine Beförderungs- bzw. Funktionsstelle erstellt. Die Federführung liegt bei der Beurteilung im Rahmen einer Funktionsstelle bei dem zuständigen Fachreferat der Bezirksregierung.
Danke für die Antwort Bolzbold. Noch eine Frage hierzu, kann das Verfassen eines schulfachlichen Gutachtens noch andere Gründe als die Bewerbung auf eine Beförderungsstelle haben?
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