Es betrifft mich nicht selbst, aber es kommt an meiner Schule gerade vor. Wir bieten die drei Abschlüsse H, R und FS LE an. Wer den FS GE hat, wird bei uns nicht weiter beschult und wir verweisen auf die GE-Schule in deren Wohnortnähe. Hinsichtlich der Sinnesschädigung geht bei Wunsch die Beratung der GE-Kollegen weiter. Das klappt in aller Regel gut.
Nun ist es so, dass eine bestimmte Kollegin sich jetzt in der zweijährigen Eingangsklasse eingenistet hat (sie will nichts anderes mehr machen), die sehr seltsame Vorstellungen hat. Eine Kollegin musste jetzt die Kinder übernehmen, die zwei Jahre in der Eingangsklasse waren. Eine Schülerin kann nach zwei Jahren die Zahlwortreihe bis 10 immer noch nicht. Lässt man eine Lücke in der Aufreihung, kann die Schülerin das nicht ergänzen. Mit Arbeitsblättern konnten die Kinder alle nicht arbeiten, denn das kannten sie gar nicht. Meine Kollegin versteht nicht, warum da nicht Richtung GE beraten wurde bzw. man das nicht einfach festgestellt hat. Da sind wohl noch weitere solche leistungsschwache Kinder, die nächstes Jahr aus der Eingangsklasse hochkommen.
Die KL der Eingangsklasse wurde darauf in einer Konferenz angesprochen, warum sie da nichts unternommen hätte. Sie sagt, die Kinder hätten nicht den Förderschwerpunkt GE, sondern seien "hirngeschädigt". Das sei etwas ganz anderes und man könne überhaupt nicht sagen, wo die Reise hingehe. Im Internet habe ich nichts Brauchbares zum Thema "hirngeschädigt" gefunden. Ich wüsste auch gar nicht, was das grundlegend ändern soll. Es gibt Rahmenlehrpläne, die nun einmal vorgeben, wo LE endet und GE anfängt.
Hat von euch jemand so etwas schon gehört? Ich finde das sehr befremdlich und bin froh, damit nicht selbst konfrontiert zu sein.