Hirngeschädigte Kinder vs. GE

  • Es betrifft mich nicht selbst, aber es kommt an meiner Schule gerade vor. Wir bieten die drei Abschlüsse H, R und FS LE an. Wer den FS GE hat, wird bei uns nicht weiter beschult und wir verweisen auf die GE-Schule in deren Wohnortnähe. Hinsichtlich der Sinnesschädigung geht bei Wunsch die Beratung der GE-Kollegen weiter. Das klappt in aller Regel gut.


    Nun ist es so, dass eine bestimmte Kollegin sich jetzt in der zweijährigen Eingangsklasse eingenistet hat (sie will nichts anderes mehr machen), die sehr seltsame Vorstellungen hat. Eine Kollegin musste jetzt die Kinder übernehmen, die zwei Jahre in der Eingangsklasse waren. Eine Schülerin kann nach zwei Jahren die Zahlwortreihe bis 10 immer noch nicht. Lässt man eine Lücke in der Aufreihung, kann die Schülerin das nicht ergänzen. Mit Arbeitsblättern konnten die Kinder alle nicht arbeiten, denn das kannten sie gar nicht. Meine Kollegin versteht nicht, warum da nicht Richtung GE beraten wurde bzw. man das nicht einfach festgestellt hat. Da sind wohl noch weitere solche leistungsschwache Kinder, die nächstes Jahr aus der Eingangsklasse hochkommen.
    Die KL der Eingangsklasse wurde darauf in einer Konferenz angesprochen, warum sie da nichts unternommen hätte. Sie sagt, die Kinder hätten nicht den Förderschwerpunkt GE, sondern seien "hirngeschädigt". Das sei etwas ganz anderes und man könne überhaupt nicht sagen, wo die Reise hingehe. Im Internet habe ich nichts Brauchbares zum Thema "hirngeschädigt" gefunden. Ich wüsste auch gar nicht, was das grundlegend ändern soll. Es gibt Rahmenlehrpläne, die nun einmal vorgeben, wo LE endet und GE anfängt.


    Hat von euch jemand so etwas schon gehört? Ich finde das sehr befremdlich und bin froh, damit nicht selbst konfrontiert zu sein.

  • FS LE bedeutet Förderschwerpunkt Lernen. Was sind H und R?


    Diesen Lernstand nach 2 Jahren haben normalerweise Schüler, der GE-Schule....so wie ich es kenne zumindest.

  • H = Hauptschule, R = Realschule, die ganz normalen eben.

  • Bei der Zuweisung des Förderbedarfs ist nicht der Grund für den Förderbedarf ausschlaggebend, sondern das Leistungsvermögen.


    Woran macht die Kollegin das denn fest? Eine geistige Behinderung kann das Resultat einer Hirnschädigung sein, aber dann besteht doch der Förderbedarf.


    Kann es vielleicht sein, dass die Kollegin sich nur irgendwie herausreden wollte, um nicht in der Konferenz ein Versäumnis eingestehen zu müssen?

  • Bei der Zuweisung des Förderbedarfs ist nicht der Grund für den Förderbedarf ausschlaggebend, sondern das Leistungsvermögen.

    Ja, das trifft es genau,


    Ursachenforschung kann man betreiben (lassen), wenn es um die Möglichkeiten der Förderung geht,


    stimmt die Leistung nicht, muss über den Unterstützungsbedarf nachgedacht und dieser dann überprüft werden.


    Auch ich sehe den Unterschied nicht, den die Kollegin angibt.


    Zwar gibt es bei uns weniger scharfe Kriterien zur Abgrenzung,
    aber selbst die GE-SuS an unserer Regelschule können nach 1 oder 2 Jahren die Zahlreihe bis 10 und mehr,
    ich freue mich, dass sie mit derzeit guter Förderung nun auch beim Lesen große Fortschritte machen und es allmählich lernen.


    Wenn es eine Eingangsstufe ist, hätte man über ein 3. Jahr nachdenken können (allerdings schreibst du "Eingangsklasse" und mir ist nicht klar, ob sie jahrgangsübergreifend wie eine Eingangsstufe geführt wird),
    bei auffallend schwachem Leistungsstand würde ich eher für ein Überprüfungsverfahren GE plädieren
    und auch die Förderung im Unterricht entsprechend ausrichten.


    Die Vorgaben zum Überprüfungsverfahren sind ja auch in den BL unterschiedlich, in Nds. auch noch regional von Vorlieben abhängig. Hier wird nun unter der Vorgabe, man müsse alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen, gegen den Erlass verbreitet, dass Kinder in jedem Fall wiederholt haben müssten. Das entspricht jedoch nicht der Wahrheit, liegt der Fall eindeutig, kann ein Überprüfungsverfahren auch ohne Wiederholung und im 1. SJ erfolgen.


    Diejenigen, die die Kinder übernehmen, sollten sich die Förderplanung zeigen lassen um einen Einblick in die bisherige Arbeit zu erhalten und daran anknüpfen zu können.

  • Danke für eure Antworten.


    Bei der Zuweisung des Förderbedarfs ist nicht der Grund für den Förderbedarf ausschlaggebend, sondern das Leistungsvermögen.


    Woran macht die Kollegin das denn fest? Eine geistige Behinderung kann das Resultat einer Hirnschädigung sein, aber dann besteht doch der Förderbedarf.


    Kann es vielleicht sein, dass die Kollegin sich nur irgendwie herausreden wollte, um nicht in der Konferenz ein Versäumnis eingestehen zu müssen?

    Zu 1: So sehe ich das ja auch. Wir sind daran gebunden, Kinder in die für sie richtigen Richtlinien einzusortieren. Die Ursache für den Leistungsstand (ob nach oben oder unten), ist erst einmal irrelevant.


    Zu 2: Woran sie das festmacht, kann ich dir nicht sagen. Das steht einfach so unkommentiert im Raum. Die Leitung deckt das bzw. gibt keine Widerrede.


    Zu 3: Ne, das ist leider kein Ausflucht gewesen, sondern ihre feste Meinung.



    @Palim
    SuS von Förderschulen brauchen zehn Schulbesuchsjahre, um von der Arbeitsagentur Förderung zu erhalten. Deshalb muss immer irgendwo ein weiteres Schuljahr her für SuS mit H- oder LE-Abschluss. An meiner Ref-Schule (FS LE) in NRW ging es immer bis Klasse 10. Bei uns in Hessen haben sinnesgeschädigte SuS ein fünftes Grundschuljahr. A1, A2, 2, 3 usw. Da in der anderen Abteilung häufig nicht genug SuS für eine jahrgangsgleiche Klasse da sind, werden Jahrgänge zusammengelegt. A1/A2 ist so eine Konstellation. Ein großes Problem in der Abteilung für Sehbehinderte ist, dass es keinen IQ-Test gibt. Alle IQ-Tests basieren auf visueller Wahrnehmung. Das erschwert es ungemein, valide Aussagen herbeizuschaffen.

  • SuS von Förderschulen brauchen zehn Schulbesuchsjahre, um von der Arbeitsagentur Förderung zu erhalten.

    Das kann aber kaum der Grund sein, warum man meint, dass ein Kind an einer regulären Grundschule zunächst das 1. SJ besuchen muss und
    a) dieses auf Wunsch der Eltern wiederholt oder
    b) das 2. SJ besucht und danach das 2. SJ wiederholt,
    bevor eine Überprüfunge des sonderpädagogischen Förderbedarfs für Lernen oder GE erfolgen darf.


    Diese Vorgehensweise bedeutet auch, dass
    a) die regulären Anforderungen gestellt werden müssen ... und bei allen Möglichkeiten zur Differenzierung müsste dann eigentlich dennoch eine zielgleiche Beschulung erfolgen
    b) die Doppelzählung nicht erfolgt und ggf. in einer großen 1. und 2. Klasse etliche Kinder mit Förderbedarf beschult werden müssen
    c) für bestimmt Förderbedarfe keine Förderstunden gewährt werden, solange die Überprüfung nicht abgeschlossen ist
    Das mag ja sparsam sein, für Kinder, Eltern und KollegInnen bedeutet es aber, dass die dringend notwendige Förderung vorenthalten wird.


    Es werden Bestimmungen behauptet, die gar nicht dem Erlass entsprechen (der z.B. eine Doppelzählung ab Klasse 1 vorsieht, entsprechend müssen ja dann auch bereits Kinder vorab überprüft werden können), und auf diese Weise Überprüfungsverfahren ausgebremst oder sogar ausgesetzt,
    es sei denn, man tritt als GS-LuL vehement dafür ein, kennt sich in den Erlassen gut aus und weiß, wie die Verfahren aussehen müssen.
    Und dennoch beißt man manchmal auf Granit.


    Da würde ich mir klarere Angaben und für manches auch deutlichere Zuständigkeiten wünschen,
    so wie du es dir jetzt für GE wünschst ... und ich mir für andere Bereiche.

  • Hey Frapper,


    da ich ja auch an einer Hörgeschädigtenschule arbeite, kenne ich diese Probleme sehr gut. Meiner Meinung nach sind dies typische Sonderpädagogen- und Weltverbessererprobleme.


    In unserem Förderzentrum haben wir einen KIGA. Der wird allerdings nur noch von mehrfachbehinderten hörgeschädigten Kindern besucht. "Normale" hörgeschädigte Kinder gehen in den wohnortnahmen KIGA und werden von unserer Frühförderung betreut. Ich kann verstehen, dass man sein Kleinkind nicht täglich 1 Stunde +/- mit dem Bus in den KIGA schickt, wenn es auch anders geht. Diese Eltern fördern aber in der Regel auch sehr intensiv im häuslichen Umfeld.


    Dann kommt die Einschulung. Da immer mehr hörgeschädigte Kinder die wohnortnahe Regelschule besuchen, wird um jeden Schüler gekämpft. Hier geht es auch um Klassenbildung und Gelder. Also werden alle KIGA-Kinder bei uns ins erste Schuljahr eingeschult. Welche Granaten das z.T. sind, weiß man schon lange vorher und man weiß auch schon lange vorher, dass diese Kinder mehrfachbehindert sind... Für die Eltern kommt noch dazu, dass Hörgeschädigtenschule in der Nachbarschaft viel besser klingt als Schule für Geistig- oder Lernbehinderte. Was sollen denn da die Nachbarn sagen?


    Wie befürchtet bestätigt sich dann alles im Laufe der ersten beiden Schuljahre. Da Sonderschullehrer aber grundsätzlich sehr sozial und positiv eingestellt sind, wird kein Kind "aussortiert". Eigentlich dürften wir diese Kinder gar nicht unterrichten, da wir keinen Zweig für Lern- oder Geistigbehinderte haben. Machen wir trotzdem und bewerten dann einfach unter der Hand zieldifferent. Das Schulamt störts nicht, weil diese Problemkinder unter sind und die Eltern glücklich = keine Probleme fürs RP.


    Die Lernschwierigkeiten ziehen sich durch bis 5 Jahre Grundschule beendet sind. Dann gehen sie in eine Hauptschulklasse und werden dort weiterhin unter der Hand zieldifferent unterrichtet. Nach Klasse 8 beraten wir dann die Eltern, dass sie besser erst gar nicht zur Hauptschulabschlussprüfung antreten sollen, weil sie zu 100% durchfallen werden. Wenn sie "nur" lernbehindert sind, schicken wir sie dann ins VAB ins Berufsbildungswerk. Wenn sie eigentlich geistig behindert sind, versuchen wir so in Klasse 8 noch schnell den Förderbedarf GB dazu zu bekommen, damit die Kinder unter sind.


    In den nächsten Jahren sollen wir endlich auch die Berechtigung für Lernhilfe-Klassen bekommen. Eigentlich könnten wir dann endlich nach Leistung trennen und in den L-Klassen lebenspraktischer arbeiten. Viele meiner Kollegen haben aber ein großes Problem damit, Kindern schon in den unteren Klassen einen Förderbedarf Lernen / geistige Entwicklung zu attestieren, da man ihnen ja so Lebenschancen nimmt. Der echte Sonderpädagoge glaubt halt noch an die Erleuchtung im Laufe des Schullebens.


    Natürlich gibt es hirngeschädigte Kinder (z.B. frühkindlicher oder pränataler Schlaganfall, genetische Krankheiten, etc...). Wenn diese Kinder als entwicklungsverzögert bei den U-Untersuchungen aufgefallen sind, wurde weiter getestet und ggf. ein IQ-Test gemacht. Bei einem IQ unter 75 war das dann eben geistig behindert. Wenn die Kinder dann im KIGA und in der Schule annähernd gute Leistungen bringen, wird man am IQ-Test zweifeln und den Förderschwerpunkt ggf. anpassen.
    Mich nervt dieses Gutmenschentum fürchterlich. Alle sind gleich, niemand darf irgendwie benachteiligt werden. Man darf aber auch niemandem sagen, dass es halt nicht reicht. Leistung und Anstrengungsbereitschaft scheinen generell verpönt zu sein. Was stellt sich denn deine Kollegin vor, wo die Reise hingehen wird, wenn es schon am Schulanfang schief läuft? Es gibt eben Rahmenpläne und wenn man da nicht die Mindestanforderungen mit ausreichend erfüllt, dann kann man eben nicht mehr nach dem Regellehrplan unterrichtet werden. Ende.

  • Ach so, bei uns deckt die Leitung den ganzen Kram auch. Hier wird niemand aussortiert und auf eine passende Schule geschickt, auch wenn es noch so viel Sinn machen würde.


    Den L-Zweig hat sie auf massiven Druck des Kollegiums initiiert. Sie selbst wollte den nicht.

  • Mich nervt dieses Gutmenschentum fürchterlich. Alle sind gleich, niemand darf irgendwie benachteiligt werden. Man darf aber auch niemandem sagen, dass es halt nicht reicht. Leistung und Anstrengungsbereitschaft scheinen generell verpönt zu sein.

    Das nervt mich bei uns auch. Bei einer Präsentationsprüfung (Realschulabschluss) wurde mir sehr bewusst, was für Beißhemmungen die SL hat, einem Gehörlosen eine schlechte Note für eine schlechte Leistung zu geben. Ich hatte den direkten Kontrast mit einer anderen Prüfung mit einer klar lautsprachlichen Schülerin. Auch in meinem Unterricht war die gehörlose Schülerin eher mäßig und es lag einfach an ihrer Faulheit.
    Bei uns in der Vorklasse sollen auch die Klopper sein und in der Grundstufe soll es auch heiß hergehen. Ich arbeite nur ab Klasse 5, höre immer nur, dass wir uns auf etwas gefasst machen könnten, und dann kommen recht erträgliche SuS in Klasse 5. Manche sind eben leistungsschwach, aber die gehen ja in die LE-Klasse.



    Was stellt sich denn deine Kollegin vor, wo die Reise hingehen wird, wenn es schon am Schulanfang schief läuft? Es gibt eben Rahmenpläne und wenn man da nicht die Mindestanforderungen mit ausreichend erfüllt, dann kann man eben nicht mehr nach dem Regellehrplan unterrichtet werden. Ende.

    Die Kollegin glaubt, es sei bei den hirngeschädigten Kindern noch alles offen. Ansonsten muss sie sich ja nichts vorstellen. Sie hat beschlossen, dass sie fortan immer nur die Klasse(n) A1/A2 nimmt. Die sollen ja erst einmal zwei Jahre bei uns gemütlich ankommen können. Den Rest dürfen die anderen erledigen. Die Leitung hat das wohl so akzeptiert, denn sie kann sich wohl kaum gegen diese Kollegin durchsetzen.

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