Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Anrechenbarkeit meines Drittfaches.
Wenn ich mein Studium - demnächst - beendet habe, habe ichLatein und Philosophie vollwertig (also Bachelor und Master) auf Lehramt (Lehramt GymGe) studiert. In diesen Fächern werde ich also demnächst (vermutlich im Mai) mein Referendariat beginnen. Zudem habe ich bis zu Beginn meines Referendariates Musik als Drittfach studiert. Dies jedoch mit Einschränkungen. Mein Drittfach Musik studiere ich nur für das Realschullehramt (weil man Musik an meiner Uni nicht fürs Gymnasiallehramt studieren konnte) und dies auch nur bis zum Bachelor. Ich habe also, wenn ich mich nach dem Referendariat an einer Schule (Gymnasium oder Gesamtschule) bewerbe, eine vollwertige Lehrerausbildung als Latein- und Philosophielehrer und in Musik einen Bachelor of Arts für das Realschullehramt.
Meine Frage wäre, ob ich damit überhaupt in irgendeiner Weise eine Lehrberechtigung für Musik habe, sodass ein Schulleiter mich also auch einstellen könnte, weil ich Musikunterricht geben darf (was dann vermutlich nur Sekundarstufe I wäre).
Ferner wäre eher meine Frage, welche Möglichkeiten eine Schulleitung hätte, mich als Musiklehrer einzustellen. Ich weiß beispielsweise, dass man, wenn man seinen Bachelor erworben hat in einem Lehramt, als Vertretungslehrer arbeiten darf oder dass Seiteneinsteiger mit einem Hochschulabschluss eingestellt werden können. Welche Möglichkeiten hätte eine Schulleitung an einem Gymnasium mich als Latein-. Philosophie,u n dMusiklehrer einzustellen ?
PS: ich bin in NRW
Liebe Grüße