Hallo,
ich bin seit 10 Jahren verbeamtete Grundschullehrerin in Hessen und plane nachdem es bei meinem Mann eine berufliche Veränderung gab, die dies finanziell ermöglicht, zum 31.1. einen Antrag auf Beurlaubung aus familiären Gründen für das Sj 20/21 zu stellen. Unsere zwei Jungs werden in diesem Schuljahr eingeschult und mein Mann wird unter der Woche nicht da sein, insofern wäre es für dieses wichtige Jahr die perfekte Lösung. Allerdings habe ich gerade eine dritte Klasse, für die das dann der 3. Lehrerwechsel wäre. Ich traue es ihnen durchaus zu, weiß aber, dass es für unsere Schulleitung ein sehr sensibles Thema ist. Zudem kommt der aktuelle Lehrermangel an hessischen Grundschulen aktuell.Jetzt habe ich die ein bisschen Angst und Bauchweh, das mein Antrag nicht genehmigt wird. Hat jemand von euch Erfahrungen oder kennt dich rechtlich besser aus? Ich muss nach diesem Jahr auch nicht zwingend an diese Schule zurück sondern wäre auch offen für neues. Danke euch!
Beurlaubung aus familiären Gründen
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Sorry, zu schnell gelesen.
Kann ich auf Anhieb nicht beantworten, aber es ist bestimmt nicht unwichtig ob du verbeamtet bist, unbefristet angestellt, einen Zeitvertrag hast, ... . Gib mal darüber mehr Infos, dann gibt es bestimmt bessere Antworten. -
ich bin seit 10 Jahren verbeamtete Grundschullehrerin in Hessen
Kann ich auf Anhieb nicht beantworten, aber es ist bestimmt nicht unwichtig ob du verbeamtet bist, unbefristet angestellt, einen Zeitvertrag hast, ... . Gib mal darüber mehr Infos, dann gibt es bestimmt bessere Antworten.
Steht doch da
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Sorry, habe zu schnell gelesen.
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Aus dem Hessischen Beamtengesetz:
§ 64 Beurlaubung aus familiären Gründen
(1) Einer Beamtin oder einem Beamten mit Dienstbezügen ist auf Antrag, wenn zwingende dienstliche
Belange nicht entgegenstehen, Urlaub ohne Dienstbezüge bis zur Dauer von insgesamt 14 Jahren zu
gewähren, wenn sie oder er
1. ein Kind unter 18 Jahren oder
2. eine pflegebedürftige sonstige Angehörige oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
tatsächlich betreut oder pflegt.Wenn sich die Schulleitung beim aktuellen LehrerInnenmangel an Grundschulen dagegen sträubt, ist das nachvollziehbar. Aber das ändert nichts an dem Anspruch aus dem HBG. Zumal der Dienstherr nicht nur eine Fürsorgepflicht gegenüber des / der Beamten / Beamtin hat, sondern auch für die Familie.
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wenn zwingende dienstliche
Belange nicht entgegenstehenDas ist der Knackpunkt. Soweit ich mitbekommen habe, herrscht in Hessen gerade großer Lehrermangel, vor allem an den Grundschulen. Keine Ahnung, ob das KM dort versucht, daraus einen zwingenden dienstlichen Grund zu konstruieren und welche Möglichkeiten dort dann die Personalvertretungen haben. Mit Sicherheit kann @Meike. hierzu aber Genaueres beitragen.
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Wenn sich die Schulleitung beim aktuellen LehrerInnenmangel an Grundschulen dagegen sträubt, ist das nachvollziehbar. Aber das ändert nichts an dem Anspruch aus dem HBG. Zumal der Dienstherr nicht nur eine Fürsorgepflicht gegenüber des / der Beamten / Beamtin hat, sondern auch für die Familie.
wenn zwingende dienstliche
Belange nicht entgegenstehenNaja, das Problem ist, was gewichten sie nun schwerer, da kann wirklich nur jemand aus dem Bezirk genau helfen, wie die Erfahrungen sind. Aber ich befürchte, da hilft nur direkt anfragen.
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