Baden an einem bewachten Stand Sek2 NRW

  • Danke!


    Diese Quelle hatte ich mir bereits durchgelesen. Da hier zu Beginn steht "Grundsätzlich muss die Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden", kann die Rettungsfähigkeit nicht an einen externen Rettungsschwimmer/Bademeister übertragen werden, sondern die Lehrkraft muss auch an einem bewachten Badestrand mindestens das Abzeichen in Bronze vorweisen können?

    Silber, soweit ich weiß. Allerdings macht es m.M.n. einen Unterschied, ob man Eintritt zahlt. Also mit Kette abgehängte Badestelle, für die jeder 1,90 Eintritt hinlegt, entbindet den Lehrer natürlich nicht von der Aufsichtspflicht, aber er braucht auch keinen Rettungsschein. Beim offenen Strand mit Rettungsschwimmer brauchst du Silber.


    Im Zweifel, Chef fragen.

  • Ganz egal was du nach welcher Regelung "brauchst":


    Du solltest dir der entsprechenden Verantwortung bewusst sein. Stell dir einfach folgende Frage: Bist du dir sicher, du könntest im Zweifelsfall ein dir anvertrautes Kind vor dem Ertrinken retten? Genau darum gehts. Es sagt ja keiner, dass etwas passieren muss, aber das Risiko besteht eben, und das schönste Abzeichen bringt dir gar nichts wenn du dann selbst geschockt danebenstehst.
    Versteht das nicht falsch - ich formuliere das deshalb bewusst eher offensiv, weil es leider viele Leute gibt, die sich - typisch deutsch - auf Scheine verlassen. Analog dazu: Ja, wer einen Führerschein hat, darf Auto fahren. Ob der oder diejenige das auch kann, steht auf einem ganz anderen Papier.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
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  • nee, das stimmt, aber zumindest hoffe ich, dass ausgebildete Primarsportlehrkräfte mehr können, als das, was bei der Rettungsfähigkeit im Becken bis 1,20m können.

    Was bedeutet denn in NRW Rettungsfähigkeit? Hier heißt es, man muss in der Lage sein die Kombiübung (die ja eigentlich auch Tauchen bei 3m beinhaltet)ausführen zu können und die bestanden haben.


    nee, in der Grundschule kann doch jeder unterrichten, der irgendeine Befähigung hat?

    Mir wurde erklärt, dass in NRW Englisch nur mit Befähigung unterrichtet werden darf, das ist in Berlin nicht so. Da ist es wirklich nur Schwimmen, was eine besondere Befähigung braucht, kein anderes Unterrichtsfach.

  • Die Anforderungen sind ein Scherz und hier zu finden. Das erfüllt jeder Mensch der über beide Arme und Beine verfügt und Schwimmen kann.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Was bedeutet denn in NRW Rettungsfähigkeit? Hier heißt es, man muss in der Lage sein die Kombiübung (die ja eigentlich auch Tauchen bei 3m beinhaltet)ausführen zu können und die bestanden haben.

    Mir wurde erklärt, dass in NRW Englisch nur mit Befähigung unterrichtet werden darf, das ist in Berlin nicht so. Da ist es wirklich nur Schwimmen, was eine besondere Befähigung braucht, kein anderes Unterrichtsfach.

    https://nordrhein.dlrg.de/fuer…schule/texte/weg/#c632267


    mit wie gesagt eine Unterscheidung zwischen kleiner und großer Rettungsfähigkeit (hat nur mit der Tiefe zu tun). und die geforderte Schnelligkeit des Schwimmens richtet sich beim Bronze-Schwimmabzeichen nach dem Alter ...



    Ich bin womöglich nicht mehr auf dem aktuellsten Stand, aber die "besondere Befähigung" für den Englisch-Unterricht in der Grundschule in NRW war jahrelang und ist es vielleicht noch (wenn man kein "besseres Angebot" hat bzw. wenn man es jetzt jahrelang tut): ein C1-Zertifikat. Das Niveau ist unter dem Abiturniveau, das zur Zeit "offiziell bescheinigt" wird.


    Ich sage damit NICHT, dass diese unterrichtenden Lehrkräfte schlecht(er) sind, aber: eine besondere Fähigkeit ist es nicht.


    (damit bin ich übrigens auch qualifiziert, in der Sek1/2 mein Sachfach auf Englisch zu unterrichten. Mache ich aus guten Gründen nicht.)

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