Danke!
Diese Quelle hatte ich mir bereits durchgelesen. Da hier zu Beginn steht "Grundsätzlich muss die Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden", kann die Rettungsfähigkeit nicht an einen externen Rettungsschwimmer/Bademeister übertragen werden, sondern die Lehrkraft muss auch an einem bewachten Badestrand mindestens das Abzeichen in Bronze vorweisen können?
Silber, soweit ich weiß. Allerdings macht es m.M.n. einen Unterschied, ob man Eintritt zahlt. Also mit Kette abgehängte Badestelle, für die jeder 1,90 Eintritt hinlegt, entbindet den Lehrer natürlich nicht von der Aufsichtspflicht, aber er braucht auch keinen Rettungsschein. Beim offenen Strand mit Rettungsschwimmer brauchst du Silber.
Im Zweifel, Chef fragen.