Guten Abend allerseits!
An meiner Schule gibt es das "Sprechstundensystem", also jeder Lehrer hat eine fixe Sprechstunde pro Woche im Stundenplan; außerdem gibt es zwei Elternsprechabende im Jahr. Manche Eltern rufen auch an (und bitten ggf. um Rückruf), wenn sie eine Frage oder eine Nachricht haben. Solche Gespräche sind in aller Regel in 5 min. erledigt.
Nun ist es so, dass manche Eltern nicht zur Sprechstunde des Lehrers, mit dem sie ein Gespräch suchen, kommen können, sei es aus beruflichen Gründen, oder weil es ihnen "zeitlich nicht passt". Bei uns machen ein paar Kollegen dann extra Termine aus, nach dem Unterricht oder in Freistunden. Andere Kollegen wiederum sagen, das machen sie grundsätzlich nicht, denn dann kommt ja jeder an und erwartet, dass der Lehrer sich bei den Terminen nach denen richtet.
Es ist nicht einheitlich geregelt und ich frage mich, ob es (in BY, für meinen Fall) eine Verpflichtung gibt, Termine auch außerhalb der vorgesehenen Sprechzeiten anbieten zu müssen, wenn die Eltern nicht können. Ich verstehe, dass sich nicht jeder einfach so freinehmen kann (ich selbst kann allerdings auch nie zu den Sprechstunden der Lehrer meiner Kinder gehen, weil die natürlich immer auf meinen eigenen Unterricht fallen...) und man vielleicht mal eine Sonderlösung braucht, verstehe aber auch, wenn Kollegen sagen, dass sie es nicht einsehen, zusätzlich zur extra dafür vorgesehenen Sprechstunde (wo sie ja immer für ein Gespräch bereit sein müssen, auch wenn niemand kommt) zur Verfügung zu stehen...
Wie handhabt ihr das so an euren Schulen?