Teilzeit während Elterngeldbezug

  • Hallo, Ihr Lieben.


    Ich habe nach drei Monaten Mutterschutz in der Elternzeit mich selbst mit 5 Stunden vertreten. Habe dies auch vorher der Elterngeldstelle mitgeteilt und auch eine prognostizierte, fiktive Gehaltsbescheinigung eingereicht. Nun, nach Auslauf des Elterngeldbezugs, muss ich den tatsächlichen Verdienst nachweisen. So weit, so gut. Allerdings habe ich zum Gehalt obendrauf noch Familienzuschlag erhalten. Weiß irgendjemand, ob dieser exakt zum Einkommen dazu gerechnet wird? Versteuern muss man ihn ja. Ich denke, dass mir das komplett vom Elterngeld wieder abgezogen wird, was ein ganzer Batzen sein wird. :(
    Hätte man das so gewusst, hätte mein Lebensgefährte auch den Zuschlag nehmen können und ich hätte mein Elterngeld in voller Höhe behalten und wir hätten auch den vollen Zuschlag kassiert. Ich verstehe da den Sinn nicht...
    Kennt sich da irgendjemand aus??? Irgendwie arbeitet scheinbar keiner in der Elternzeit, der da schon Erfahrung hat.

  • Hast du die Berechnung denn ohne den Familienzuschlag abgegeben?
    Du bekommst ungefähr 33% (bei Elterngeld plus) bzw 65% (bei Basiselterngeld) von der Differenz deinem Gehalt von vor der Entbindung zu dem danach. (Der prozentuale Anteil hängt von deinem Verdienst vorher ab, ich gehe jetzt mal von Vollzeit aus)


    Den Zuschlag für das Kind bekommt derjenige, der das Kindergeld bekommt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich denke, dass mir das komplett vom Elterngeld wieder abgezogen wird, was ein ganzer Batzen sein wird.

    Nein, es wird angerechnet, sprich Einkommen vor der Geburt (inklusive aller Zuschläge) maximal aber ca. 2783 Euro Minus Einkommen nach der Geburt inklusive aller Zuschläge aber abzüglich 83,33 Werbungskostenpauschale.


    Davon gibt es dann 65% (da ich davon ausgehe, dass du vor der Geburt mehr als 1200 Euro Netto hattest)


    Beim Elterngeldplus wird es noch etwas anders berechnet:


    Einkommen vor der Geburt (inklusive aller Zuschläge) maximal aber ca. 2783 Euro Minus Einkommen nach der Geburt inklusive aller Zuschläge aber abzüglich 83,33 Werbungskostenpauschale.
    Davon gibt es dann 65% (da ich davon ausgehe, dass du vor der Geburt mehr als 1200 Euro Netto hattest) aber maximal 50% des Elterngeldes ohne Einkommen.

  • Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet. Die Berechnung des LBV war ohne den Familienzuschlag. Das hatte sich erst nach der Geburt so ergeben, da ich das Kindergeld bekommen habe. Mir war nur nicht bewusst, dass dieser auch als Einkommen gilt. Ich habe dann ein Elterngeld von ca 1500 Euro erhalten, inkl. Geschwisterbonus.
    Ich schätze mal, dass ich um die 300Euro pro Monat zurückzahlen werden muss.
    Man sollte tatsächlich einfach zuhause bleiben...Einziges Plus ist, dass man bei der Steuererklärung +/- 0 rauskommt und nicht wegen des Progressionsvorbehalts auch noch nachzahlen muss. :traenen:

  • Einziges Plus ist, dass man bei der Steuererklärung +/- 0 rauskommt und nicht wegen des Progressionsvorbehalts auch noch nachzahlen muss.

    Ich hoffe, da bist du dir sicher.


    Mir ging es übrigens ähnlich wie dir, weil nämlich beim Einkommen nach der Geburt obwohl dann im Angestelltenverhältnis die KK usw. nicht abgezogen war, weil ich ja die Berechnungsmonate (mit selbstständigen Einkommen zählt ja das letzte Kalenderjahr vor der Geburt) Beamtin war.
    Ich verstehe deinen Ärger also, aber ich hätte das vorher vermutlich vorhersagen können.


    Übrigens hatte ich dann sogar noch das Problem, dass ich zwar nur 2 Monate gearbeitet habe, mir das Einkommen aber auf 12 Monate umgerechnet wurde, weil das Gewerbe nicht abgemeldet war. Sprich ich habe also nicht nur von 2 sondern von 12 Monaten Elterngeld zurückzahlen müssen.

  • Manchmal verstehe ich auch nicht was die da rechnen.


    Ich habe vor der Entbindung 17 Stunden in Steuerklasse 3 mit dem halben Familienzuschlag 1 und dem ganzen Familienzuschlag 2 gearbeitet.
    Habe dann angegeben nach der Elternzeit 16 Stunden zu arbeiten, allerdings in Steuerklasse 4 und es kam dann der Familienzuschlag für das 2. Kind dazu.
    Da hat die Stadt doch glatt einen Anspruch auf ca 350€ EG+ draus errechnet. (Obwohl ich ja gar nicht wirklich weniger Geld hatte!)
    Nachdem der Bezug endete und alles eingereicht war wurde denen auch klar, dass mir nur das Minimum von 150€ zustand.

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