Hallo, Ihr Lieben.
Ich habe nach drei Monaten Mutterschutz in der Elternzeit mich selbst mit 5 Stunden vertreten. Habe dies auch vorher der Elterngeldstelle mitgeteilt und auch eine prognostizierte, fiktive Gehaltsbescheinigung eingereicht. Nun, nach Auslauf des Elterngeldbezugs, muss ich den tatsächlichen Verdienst nachweisen. So weit, so gut. Allerdings habe ich zum Gehalt obendrauf noch Familienzuschlag erhalten. Weiß irgendjemand, ob dieser exakt zum Einkommen dazu gerechnet wird? Versteuern muss man ihn ja. Ich denke, dass mir das komplett vom Elterngeld wieder abgezogen wird, was ein ganzer Batzen sein wird.
Hätte man das so gewusst, hätte mein Lebensgefährte auch den Zuschlag nehmen können und ich hätte mein Elterngeld in voller Höhe behalten und wir hätten auch den vollen Zuschlag kassiert. Ich verstehe da den Sinn nicht...
Kennt sich da irgendjemand aus??? Irgendwie arbeitet scheinbar keiner in der Elternzeit, der da schon Erfahrung hat.