Verwaltungsgericht Koblenz: Lehrer muss Foto von sich im Jahrbuch hinnehmen

  • Besonders toll finde ich die Nachfrage bei der Fotographin. Woher soll die denn wissen was der Auftraggeber (vermutlich Schulleiter) mit den Bildern vor hat. Die wurde beauftrage Bilder zu machen.

    Das sollte sie aber als Urheberin der Bilder wissen. Sie räumt dem Auftraggeber nämlich die Verwertungsrechte ein.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Was mich aber wieder ankotzt sind einige Leserkommentare zum verlinketen SPON-Artikel, nach dem Motto, dass Lehrer quasi per Beruf kein Recht auf das eigene Bild hätten. Da will ich einmal die ganzen Schlaumeier sehen, wenn irgendjemand in ihr Büro spazieren würde, von allen Fotos mit Namen macht und das ganze in ein Jahrbuch, "für die persönliche Erinnerung", verfrachtet, und / oder der Arbeitsgeber das anweist.


    Mann, was wäre das für ein Dauergejammer beim Spiegel. Da wird sich von unseren "Hochleistungsträgern" aus der freien Wirtschaft ja schon ausgekotzt, wenn der Chef einen nach Feierabend anruft oder irgendeine Form der "Leistungsmessung" im sonst so hochgelobten Home-Office droht (arbeitet derjenige wirklioch im Home-Office oder schaltet er nur den Computer morgens an und abends wieder aus)...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Dann hat der Schulleiter (oder wer auch immer) einen schlechten Vertrag gemacht. Ich würde mir immer alle Verwertungsrechte übertragen lassen und dem Fotographen möglichst alle nehen. Und das sie die Bilder nicht veröffentlicht ist (vermnutlich) auch nicht gelogen. Der Schulleiter (Klassenlehrer u.a.) könnten übrigens sehr wohl Miturheber sein, da nicht alleine das Auslösen der Kamera jemanden zum alleinigen Urheber macht. Wahrscheinlich machen das aber nicht alle und u.a. deshalb werden Schulfotografien auch z.T. ziemlich kritisch gesehen: https://de.wikipedia.org/wiki/Schulfotograf

  • Es ist, so wie ich den Artikel verstehe, keiner in die Klasse gekommen und hat einfach ein Foto vom Lehrer gemacht. Der Lehrer ist zu dem Fotographen hingegangen und hat sich fotographieren lassen. Das ist ein deutlicher Unterschied. Zum Glück gibt es ja Gerichte, die dies neutraler beurteilen. Wenn man mit dem Urteil nicht einverstanden ist (aber es ist kein Einzelurteil, es wurde schon mehrfach genau so entschieden. Und zwar nicht nur bei Lehrern. In oben verlinkter Broschüre wurde analoges auch mit Gerichtsurteil für einen Lehrling in der freien Wirtschaft / bei einer privaten Firma entschieden.).

  • Es kommt meiner Meinung nach sehr auf die Umstände des Einzelfalls an, und die werden (leider) im Artikel nicht so klar:


    War der Fototermin längerfristig angekündigt mit dem Hinweis, dass die Bilder im Jahrbuch veröffentlicht werden? War dies dem Kollegen bekannt? Oder war das (im üblichen schulischen Chaos) eine Ad-Hoc-Aktion: "Der Fotograf ist gerade da, geh mal schnell mit deiner Klasse hin.". Dann könnte es schon eine Art "Überrumpelungseffekt" gewesen sein, wo sich der Kollege über die Veröffentlichung des Fotos im Jahrbuch nicht klar war, insbesondere wenn die Fotografin das bestätigt hat.


    Also die Gleichung: "Lehrer auf Foto mit Klasse" = "Lehrer mit Veröffentlichung einverstanden" ist mir viel zu einfach!


    Und die Message des Gerichts könnte für viele Kollegen sein: Lieber nicht im schulischen Kontext fotografieren lassen, man weiß nie, was mit den Bildern passiert!


    Gruß !

  • Das sollte sie aber als Urheberin der Bilder wissen. Sie räumt dem Auftraggeber nämlich die Verwertungsrechte ein.

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Selbst wenn man die Verwertungsrechte hat, egal ob als Urheber oder weil man sie erworben hat, heißt das nicht, dass Persönlichkeitsrechte unberücksichtigt bleiben dürfen. (Ansonsten: Implizite Erlaubnis durch Mitmachen. Soll er sonst halt nicht mit aufs Bild gehen.)

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Es kommt meiner Meinung nach sehr auf die Umstände des Einzelfalls an, und die werden (leider) im Artikel nicht so klar:


    War der Fototermin längerfristig angekündigt mit dem Hinweis, dass die Bilder im Jahrbuch veröffentlicht werden? War dies dem Kollegen bekannt? Oder war das (im üblichen schulischen Chaos) eine Ad-Hoc-Aktion: "Der Fotograf ist gerade da, geh mal schnell mit deiner Klasse hin.". Dann könnte es schon eine Art "Überrumpelungseffekt" gewesen sein, wo sich der Kollege über die Veröffentlichung des Fotos im Jahrbuch nicht klar war, insbesondere wenn die Fotografin das bestätigt hat.

    Dass die Umstände des Einzelfalls immer eine wichtige Rolle spielen, sehe ich auch so und lese Urteile, sofern sie veröffentlicht werden, mit Begründung gerne selbst. Aber eines möchte ich doch anmerken: Ein gestandener Kollege, der sich von einer Fotoaktion bereits überrumpeln lässt, sollte sich vlt. doch noch einmal mit seiner Berufswahl kritisch auseinandersetzen. Immerhin übt man einen Beruf aus, der in sehr kurzen Abständen klare und dennoch durchdachte Reaktionen auf unvorhergesehene Ereignisse abfordert.


    Und die Message des Gerichts könnte für viele Kollegen sein: Lieber nicht im schulischen Kontext fotografieren lassen, man weiß nie, was mit den Bildern passiert!

    Da wiederum bin ich voll bei dir und das ist durchaus der Grund, warum ich das für mich bisher immer dankend abgelehnt habe....neben der Tatsache, dass nicht wenige sogenannte Schulfotografen einfach nicht gut als Portraitfotografen sind und das Equipment auch nicht immer die Anforderungen an gute Portraits erfüllt. Wenn ich dran denke, was ich bisher bereits für Fehlproportionen in der Abbildung und schlechter Beleuchtung gesehen habe, gerne vertuscht durch überdrehte automatisierte Filter bei der Bildbearbeitung *schauder*


  • Aber: Wenn Klassenfotos gemacht werden ... zu welch anderem Zweck, als für das Jahrbuch? Nach einem Jahr Schule (oder sogar schon Referendariat) weiß man das doch?

    Wir haben kein Jahrbuch, trotzdem kommt alle 2 Jahre der Schulfotograf. Die Einzelbilder nutzen wir für Schülerausweise, die ausgedruckten (!) Klassenfotos können die SchülerInnen kaufen als Erinnerung. Auf die Homepage kommen die Bilder natürlich erst Recht nicht. So selbstverständlich ist der Zusammenhang also aus meiner Erfahrung durchaus nicht, trotzdem 3 Jahren Schule plus Referendariat.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Wenn Klassenfotos gemacht werden ... zu welch anderem Zweck, als für das Jahrbuch?

    Vielleicht bekommt einfach jeder Schüler aus der Klasse ein gedruckes Bild? Das ist etwas durchaus anderes, als ein Jahrbuch "für alle". Womöglich war der Kollege etwas naiv, als er sich fotographierenn ließ. Aber ich kann eine Zustmmmung zum Foto nicht mit einer Zustimmung zur Veröffentliochung gleichsetzen. Insbesondere nicht, wenn explizit die Veröffentlichung verneint wurde. Da wurde jemand hinten 'rüber gehoben und ein Gericht findet's ok.


    Meine Kollegen verstehen den Unterschied zwischen fotographiert werden und die Bilder im Internet widerfinden auch nicht, weshalb ich mich mittlerweile gar nicht mehr fotographieren lasse. Den Vorschlag, mir doch einfach die Bilder zu zeigen, die man veröffentlichen möchte und sich für die ein Placet zu holen, findet man allerdings zu kompliziert. Man hätte wohl lieber eine Pauschalvollmacht, um über meine Persönlichkeitsrechte zu verfügen. Ja, dann Leute: "Bite my shiny metal ass!"

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich werde nie verstehen, wie man sich über ein Klassenfoto so aufregen kann.


    Das einzige, das ich noch irgendwie nachvollziehen kann, ist:

    Wer sich als Lehrer im schulischen Kontext fotografieren lässt, hat praktisch kaum eine Kontrolle darüber, was mit dem Bild passiert.

    Wobei mir ein wenig die Fantasie fehlt, was man mit einem Klassenfoto so alles anstellen kann.

  • Ich verstehe den Vorgang nicht. Der Fotograf ist da, alle Klassen samt Lehrer lassen sich fotografieren, ein Lehrer lässt sich von seiner Kollegin überreden, sich mit der Klasse aufzustellen, die Fotografin sagt in all dem Trubel "neeeein, die 7b, die sich in Form von Ziffer 7 und Buchstabe b vom Balkon aus fotografieren ließ und neben der sie stehen, die kommt nicht ins Jahrbuch". Etwa so?


    Jahrbücher gibts doch, seit es die Fotografie gibt. Würde mich wundern, wenn der Oberstudienrat so ganz aus allen Wolken gefallen wäre, als er in dem Buch auftauchte :gruebel:

  • Naja, egal wo sich eine Person fotografieren lasst, hat sie praktisch kaum eine Kontrolle darüber, was mit ihrem Bild passiert.
    Wenn jemand abends in der Kneipe sitzt und sich da fotografieren lässt, dann ist das Bild auch oft ganz schnell of Facebook, Youtube, ...
    Und im Gegensatz zum Jahrbuch, welches nur ein geschlossener Kreis erhält (Schüler, Lehrer und evtl. Eltern der Schule), ist das bei der Kneipe anders. Dort erhalten nicht nur die Kneipenbesucher das Bild, sondern es wird allen Menschen auf der ganzen Welt veröffentlicht.
    Und wenn da jemand etwas auf Facebook, Youtube, ... anonym hochläd, dann ist es erstmal a) oft sehr schwierig an den Täter zu kommen und b) noch schwerer das Bild zu löschen.


    Hauptsache der Lehrer bzw. die Lehrer, die sich hier über das Fotos des Lehrers aufregen sind auch so gut und treten mal für die Rechte der minderjährigen Schüler ein. Dann bitte auch so konsequent sein und
    a) die Schüler immer umfangreich über ihr tun aufklären und ihnen nicht die Anweisung geben sich dort für ein Foto hinzustellen; sondern Wahlmöglichkeit geben.
    b) die Eltern schriftlich um Erlaubnis fragen.
    c) die Lehrer auch mal ordentlich anfahren, die von den Schülern Fotos machen um die Namen der Schüler zu lernen
    ...

  • Dann bitte auch so konsequent sein und
    a) die Schüler immer umfangreich über ihr tun aufklären und ihnen nicht die Anweisung geben sich dort für ein Foto hinzustellen; sondern Wahlmöglichkeit geben.
    b) die Eltern schriftlich um Erlaubnis fragen.
    c) die Lehrer auch mal ordentlich anfahren, die von den Schülern Fotos machen um die Namen der Schüler zu lernen
    ...


    A) hatten wir noch nicht.


    B) selbst am BK müssen in solchen Fällen die Eltern unterzeichnen.


    C) wir machen das geschlossen, für interne Listen und jeder hat die Wahl. Unterschrift dazu gibt es auch.
    Gerade im dualen System wo man Schüler nur alle 2-3 Monate sieht eine enorme Hilfe.

  • Hauptsache der Lehrer bzw. die Lehrer, die sich hier über das Fotos des Lehrers aufregen sind auch so gut und treten mal für die Rechte der minderjährigen Schüler ein. Dann bitte auch so konsequent sein unda) die Schüler immer umfangreich über ihr tun aufklären und ihnen nicht die Anweisung geben sich dort für ein Foto hinzustellen; sondern Wahlmöglichkeit geben.
    b) die Eltern schriftlich um Erlaubnis fragen.
    c) die Lehrer auch mal ordentlich anfahren, die von den Schülern Fotos machen um die Namen der Schüler zu lernen
    ...

    A) Bilder aller Art nur mit elterlicher Einwilligung bei minderjährigen SuS. Dafür wird in allen Klassen zu Schuljahresbeginn ein Bogen ausgegeben, in dem die Eltern festelegen können, für welchen Anlass Bilder und/oder Videoaufnahmen zulässig sind, ob diese auf der Homepage veröffentlicht werden dürfen etc. oder auch ob alle Arten von Bildern/Videos ausgeschlossen sind. Per Anweisung/Zwang ohne Einwilligung gibt es das bei uns nicht.
    B) s.A)
    C) s.A) Bilder von SuS selbst zum Namen lernen sind ohne die bestehende elterliche Erlaubnis explizit untersagt. Gab einen entsprechenden Hinweis bei uns. Erst heute meinte eine Kollegin zu mir, es sei gar nicht so leicht alle Namen schnell zu lernen wenn man nur 1 Wochenstunde in der Klasse sei und keine Bilder der SuS machen dürfe. Wird also offensichtlich auch beachtet.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • c) die Lehrer auch mal ordentlich anfahren, die von den Schülern Fotos machen um die Namen der Schüler zu lernen

    Die bracht man deswegen nicht anzufahren, sondern sollte in der Datenschutzerklärung eben erklären, dass man diese Bilder für die Ausübung seiner dienstlichen Aufgaben braucht. Wie soll man sonst die Schüler identifizieren (außer durch ständige Ausweiskontrollen u.ä.)?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Die bracht man deswegen nicht anzufahren, sondern sollte in der Datenschutzerklärung eben erklären, dass man diese Bilder für die Ausübung seiner dienstlichen Aufgaben braucht. Wie soll man sonst die Schüler identifizieren (außer durch ständige Ausweiskontrollen u.ä.)?

    Gedächtnistraining? Mag an den beruflichen Schulen je nach Durchlauf und Schülerzahl möglicherweise eine größere Masse an SuS bedeuten und dadurch schwieriger sein, das vermag ich nicht zu beurteilen, zumindest bei uns an der Schule mit rund 500 SuS wäre das aber ein absurdes Argument.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • @SteffdA
    - "Anfahren" hatte ich nur für die benutzt, die meinen übertrieben laut Klagen zu müssen, obwohl schon oft genau so mehrfach richterlich entschieden wurde. Natrülich normalerweise ansprechen.
    - Ansonsten sehe ich da auch nur a) lernen, b) fragen, c) Sitzplan anlegen, d) Namesschild aufstellen lassen, .... Da gibt es so viele Möglichkeiten ohne Bilder haben zu müssen. Das haben die Lehrer damals auch geschafft. Ich habe hier auch Schüler am Lehrerzimmer stehen gehabt, die die kleine Biologielehrerin sprechen wollen. Name war der Schülerin nicht eingefallen, obwohl sie bei ihr schon fast 1 Jahr Unterricht hatte. Soll die dann z.B. auch immer deinen Ausweis kontrollieren?

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