ZitatLehrer können nach freiwilliger Mitwirkung an einem Fototermin für ein offizielles Klassenfoto nicht verlangen, dass die Aufnahme später aus dem Schuljahrbuch entfernt wird. Eine entsprechende Klage eines Pädagogen hat das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz abgewiesen (Aktenzeichen: 5 K 101/19.KO).
Die Richter stellten fest, dass der Lehrer durch seine Teilnahme am Fototermin zumindest stillschweigend eingewilligt habe.
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Der Kläger beanstandete [...] die Veröffentlichung der beiden Bilder mit dem Argument, dass seine vorherige Zustimmung nicht eingeholt worden sei. Er habe sich nur fotografieren lassen, weil ihn eine Kollegin zur Teilnahme überredet habe. Den wahren Verwendungszweck der Bilder habe er jedoch nicht gekannt. Die Fotografin habe ihm zugesichert, dass die Bilder nicht veröffentlicht würden.
https://www.spiegel.de/lebenun…ule-dulden-a-1288168.html
Fazit: Vorher überlegen, ob man sich irgendwie ablichten lassen will. Falls das Foto dann veröffentlich wird, scheint man dagegen keine rechtliche Handhabe zu haben!
Gruß !