Hallo, ich weiß nicht, ob es überhaupt schon viele Leute gibt, die über diesen Erlass von Dezembe 02 ins Referendariat quereingestiegen sind. Was muss man da eigentlich noch nachholen, insbesondere im erziehungswissenschaftlichen Teil? Ich habe damals alle Scheine für das Lehramtsstudium (also auch Fachdidaktik, Erziehungswissenschaftliche Scheine) gemacht, dann aber kein Staatsexamen, und frage mich, ob mir wohl Scheine aus dem Studium anerkannt werden...
Erfahrungen mit Quereinstieg - erziehungswissenschaftliche Scheine
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Hallo, Quereinsteiger gibt es schon - mich zum Beispiel. Allerdings kann ich Dir leider nicht weiter helfen, da es bei mir der umgekehrte Fall ist. Ich hab mein Diplom als erste Staatsprüfung anerkannt bekommen, allerdings hab ich noch keinerlei pädagogische Scheine etc. gemacht. Ich hab auch keine Ahnung ob ich die noch nachmachen muss.Als ich mich bei der Bezirksregierung zwecks Seiteneinstieg informiert hab, hat so etwas niemand erwähnt, aber ich bin mir nicht sicher ob da noch was nach kommt. Hast Du noch nicht gefragt, ob Du Dir die Scheine als erstes Staatsexamen anerkennen lassen kannst?
LG,
Antje -
Ich habe gehört bzw. man hat mir geschrieben, dass ich was in der Richtung nachholen muss. Bei der Bez.regierung hieß es dann, dass ich mögliche Anerkennungen mit dem Studienseminar direkt absprechen soll. Dann bin ich ja mal gespannt...!
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Ich habe gerade genaueres unter §68 in der OVP gesehen, was den erziehungswissenschaftlichen Teil angeht. Dann bin ich ja umso gespannter!
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Hi ihr,
ich bin auch "Quereinsteiger" und wollte mal anfragen, ob man diese OVP auch on-line irgendwo einsehen kann? -
Ich bin über die Seite meines Seminars dahingekommen, ansonsten müsste hier in einem der Postings auch noch ein Link sein (evtl. mal über Suchen-Funktion probieren)
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Was hast Du denn da genaueres gelesen? Steht da explizit, dass erziehungswissenschaftliche Scheine nachgeholt werden müssen? Was kann man sich denn da anrechnen lassen? Ich hab nämlich gar keine pädagogischen Scheine gemacht weil ich mich erst nach dem Diplom fürs Lehramt entschieden habe...
LG,
Antje -
nach Paragraph 23 (oder 24) der neuen Ordnung (vom November 03) muss man wohl sowohl pädagogische als auch fachdidaktische Dinge nachholen und spätestens am Ende des 2. Halbjahres eine 60 minütige Prüfung machen!
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