Geschenkannahme Klassenleitung

  • Nach der Prüfung: Warum nicht? - ernst gemeinte Frage!
    Dass der Einzelne jederzeit die Möglichkeit haben muss, sich da auszuklinken (ich sah im Gegensatz zu vielen Mitreferendaren keinerlei Veranlassung für irgendwelche Geschenke, außer vielleicht für nett verpackte Paketbomben), steht außer Frage.

    Wir haben uns in unserer Fachseminarrunde nach den Prüfungen zu einem gemeinsamen Essen getroffen und da haben wir auch ein Geschenk übergeben. Eben nach der Prüfung!

  • Wir haben uns in unserer Fachseminarrunde nach den Prüfungen zu einem gemeinsamen Essen getroffen und da haben wir auch ein Geschenk übergeben. Eben nach der Prüfung!

    Wir haben uns auch nach der Übergabe der Entlassungsurkunden bzw. der Zeugnisse beim Essen getroffen, da waren wir dann ja Privatpersonen, hatten mit der Dame weiter nichts mehr am Hut, also was wäre schlimm dabei gewesen?

  • Warum kann man SeminarleiterInnen nach der Prüfung etwas schenken,
    Grundschullehrerinnen nach 4-12 Jahren gemeinsamer Arbeit aber nicht?

    Davon abgesehen, dass ich meinen Seminarleiterinnen im Leben nix geschenkt hätte...


    ich glaube, das Problem bei Lehrergeschenken ist, dass sie im Allgemeinen übergeben werden, bevor das Zeugnis kommt (oder in
    meinem oben beschriebenen Fall: Bevor die noch bei mir in die Prüfung mussten).

  • ich glaube, das Problem bei Lehrergeschenken ist, dass sie im Allgemeinen übergeben werden, bevor das Zeugnis kommt

    Dann hätte man das ja formulieren können, wollte man aber nicht, damit das nicht noch einen Rattenschwanz nach sich zieht.


    Bestimmt wird es auf allen anderen Ämtern auch genau so eng gesehen und niemand dort lässt sich zum Abschied beschenken oder lädt irgendjemanden zum Essen ein,
    Gastgeschenke landen natürlich in den Ämter-Kellern und werden wohltätigen Zwecken zugeführt.

  • 1. Dann hätte man das ja formulieren können, wollte man aber nicht, damit das nicht noch einen Rattenschwanz nach sich zieht.
    2. Bestimmt wird es auf allen anderen Ämtern auch genau so eng gesehen und niemand dort lässt sich zum Abschied beschenken oder lädt irgendjemanden zum Essen ein,
    Gastgeschenke landen natürlich in den Ämter-Kellern und werden wohltätigen Zwecken zugeführt.

    (zu doof zum abschnittsweise zitieren, darum hab ich mal nummeriert)


    Zu 1: Das war nur meine Überlegung, ob das beim TE auch so war, weiß ich nicht. Es dürfte aber eher der Normalfall sein, dass man in der letzten Fach-/Klassenleiterstunde was überreicht bekommt, und nicht Wochen später, wenn das Zeugnis da oder die Abschlussprüfung rum ist.


    Zu 2: Zumindest von meiner Frau (Professorin an der Uni, aber nicht verbeamtet) weiß ich, dass die einen "Katalog" haben, was geht und was nicht. Daran halten sie sich akribisch, wenn denn mal Studenten oder Doktoranden auf die Idee kommen, was zu schenken. Das ist also zumindest nicht NUR bei uns so.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann nicht für alle anderen Ämter sprechen - aber in der Verwaltung, in der meine Frau arbeitet, werden Schoko-Nikoläuse konfiziert. Wenn diese ein Geschenk eines Auftragnehmers sind.


    Kl.gr.Schosch

  • Nach der Prüfung: Warum nicht? - ernst gemeinte Frage!

    Auch die Lehrbeauftragten an den Seminaren (und die sind denke ich mit Fachleitern gemeint) sind im Regelfall verbeamtet, so dass die selben Regeln und Grenzen gelten, wie für andere Lehrkräfte des Bundeslandes auch. (Zumindest hier in BW.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aber nach der Prüfung sind sie gleichrangige Kollegen. Dann greifen sämtliche Regularien zur Vorteilsnahme nicht mehr.


    Nach Deiner Logik dürften sich Lehrerehepaare auch nichts zu Weihnachten schenken .

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Naja, das liegt ja aber daran, dass du scheinbar so schlecht informiert bist oder zu wenig Infos rausliest, die andere problemlos lesen können. Denn ich habe ja die erste Info gar nicht gegeben, sondern verdeutliche dir die Infos aus der Info nur noch mal
    Also ich habe hier die selben Infos bekommen, wie du und kann scheinbar mehr Informationen daraus entnehmen.

    Genau. Dass nur ein Teil der Eltern bezahtl, stand in etwa wo? Ist mir aber auch wurscht. So interessant finde ich den Foto-Hickhack nicht. Also, fassen wir zusammen: du hst recht!

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wir haben uns in unserer Fachseminarrunde nach den Prüfungen zu einem gemeinsamen Essen getroffen und da haben wir auch ein Geschenk übergeben. Eben nach der Prüfung!

    Ich glaube nicht, dass der Zeitpunkt bei der Vorteilsgewährung oder -annahme eine Rolle spielt.



    Warum kann man SeminarleiterInnen nach der Prüfung etwas schenken,

    Darf man ebend nicht.

    Grundschullehrerinnen nach 4-12 Jahren gemeinsamer Arbeit aber nicht?

    Es dürften die gleichen Regeln gelten. Die "Tricks" a la "nach der Zeugnisausgabe schenken" oder "wir treffen uns ja privat" dürften eine dreiminütege Nebenhandlung bei Boston Legal füllen, einer ernstzunehmenden rechtlichen Überprüfung aber nicht standhalten.


    Ich habe übrigens mal von einem Seminarleiter eine Zurechtweisung bekommen, weil ich - etwas naiv - statt der üblichen Kekse Streuselschnecken für die Nachbesprechung mitgebracht habe. Er hat eine gegessen und darauf bestanden, diese zu bezahlen. Gab mir zu denken.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Auch die Lehrbeauftragten an den Seminaren (und die sind denke ich mit Fachleitern gemeint) sind im Regelfall verbeamtet, so dass die selben Regeln und Grenzen gelten, wie für andere Lehrkräfte des Bundeslandes auch. (Zumindest hier in BW.)

    Ich glaube nicht, dass der Zeitpunkt bei der Vorteilsgewährung oder -annahme eine Rolle spielt.

    Genau das. Und ob der A15-Fachleiter und der Referendar (denn es passiert normalerweise vor der Zeugnisvergabe) wirklich gleichrangige Kollegen sind, bezweifele ich doch schon irgendwie.

  • Genau. Dass nur ein Teil der Eltern bezahtl, stand in etwa wo? Ist mir aber auch wurscht. So interessant finde ich den Foto-Hickhack nicht. Also, fassen wir zusammen: du hst recht!

    Das weiß man eben von Fotoaktionen, denn wie ich schon sagte, ich habe die Informationen gar nicht gegeben, weil die Aussage mit den Schülerausweisem nicht von mir kam. Hatte also die selbe Textgrundlage wie du und kann es trotzdem entnehmen.

  • Und ob der A15-Fachleiter und der Referendar (denn es passiert normalerweise vor der Zeugnisvergabe) wirklich gleichrangige Kollegen sind, bezweifele ich doch schon irgendwie.

    Der Satz lässt tief blicken, <X


    ... im übrigen bekommen anderswo KollegInnen mit dieser Aufgabe eine Zulage von ca. 120€.

  • §331 StGB ist eigentlich so unklar nicht:


    Zitat

    Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Der Fachleiter macht sich strafbar. Der Ehemann der seiner Ehefrau etwas schenkt, selbstverständlich nicht.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • §331 StGB ist eigentlich so unklar nicht:


    Der Fachleiter macht sich strafbar. Der Ehemann der seiner Ehefrau etwas schenkt, selbstverständlich nicht.

    was ist ein Vorteil für die Dienstausübung? Zählt dazu auch ein Kuchen zum Geburtstag oder der oben erwähnte Schokonikolaus?

  • Das wird in den einzelnen Ländern und dort den einzelnen Ministerien unterschiedlich gehandhabt. Für Lehrer in NRW liegt die Freigrenze bei ca. 20€ aus sozialadäquatem Anlass, Kuchen und Schokonikolaus wären also ok. Beim Finanzamt wäre beides verboten.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

Werbung