Rückkehr nach kurzer Elternzeit

  • Hallo Zusammen


    ich frag hier für eine Freundin. Sie ist Lehrerin in NRW und bekommt ihr Kind im Februar 2020. Nach dem Mutterschutz wollte sie zwei Lebensmonate Elterngeld beantragen. Im Anschluss beginnen die Sommerferien. Sie würde in den Sommerferien kein Elterngeld beziehen. Bekommt sie dann ihr normales Gehalt?

  • Wenn sie die Elternzeit bis Ende des Schuljahres beantragt hat, bin ich der Meinung, ja. Auch wenn Ferien sind.


    Ich habe meine erste Elternzeit auch zum Schuljahresende beendet und bekam in den Ferien mein Vollzeitgehalt, da ich ja vorher Vollzeit gearbeitet hatte. Der Teilzeit-"Vertrag" begann erst zum 1.9.

  • In NRW ist es rechtsmissbräuchlich, wenn Elternzeit in Ferien über geht. Es wird immer gesagt man soll die Dauer der Ferien als Abstand zu den Ferien einhalten. (Es sei denn der maximale EG Bezug endet dann.)
    Ich würd einfach das so beantragen und hoffen.
    Was passiert denn nach den Ferien?
    Warum will sie nur 4 Monate EG beantragen (ich gehe mal davon aus, dass sie im Mutterschutz nach der Entbindung auch ihre Bezüge erhalten will).

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Hallo Zusammen


    ich frag hier für eine Freundin. Sie ist Lehrerin in NRW und bekommt ihr Kind im Februar 2020. Nach dem Mutterschutz wollte sie zwei Lebensmonate Elterngeld beantragen. Im Anschluss beginnen die Sommerferien. Sie würde in den Sommerferien kein Elterngeld beziehen. Bekommt sie dann ihr normales Gehalt?

    Das kommt, wie die Vorredner bereits beschrieben haben, entscheidend darauf an, was sie nach den Sommerferien vor hat. Will sie die Elternzeit lediglich während der Sommerferien unterbrechen, um volles Gehalt zu erhalten, und nach den Sommerferien fortsetzen, wäre das rechtsmissbräuchlich. Möchte sie jedoch direkt nach den Sommerferien wieder in den Beruf einsteigen, dürfte es keine Probleme geben.

  • Sie beginnt nach den Ferien wieder an zu arbeiten. Sie würde bis zu den Sommerferien das normale Elterngeld beantragen. Ab den Ferien dann nur Elterngeldplus bis zum 14. Lebensmonat des Kindes. Dann müsste sie ja in den Ferien schon ihre normalen Bezüge bekommen wenn sie die Elternzeit bis dahinangibt. Sie arbeitet generell 18 Stunden.

  • Sie beginnt nach den Ferien wieder an zu arbeiten. Sie würde bis zu den Sommerferien das normale Elterngeld beantragen. Ab den Ferien dann nur Elterngeldplus bis zum 14. Lebensmonat des Kindes. Dann müsste sie ja in den Ferien schon ihre normalen Bezüge bekommen wenn sie die Elternzeit bis dahinangibt. Sie arbeitet generell 18 Stunden.

    Da gehe ich von aus, dass sie keine Bezüge bekommt, vor allem nicht die von vorher. Beißt sich dann ja auch mit dem Elterngeld.

  • Je nachdem wie viel sie vorher verdient hat, gibt es auch nur wenig EG+.
    Aber ich gehe auch davon aus, dass das so nicht durch gehen wird (jedenfalls in NRW).

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