Hallo Zusammen
ich frag hier für eine Freundin. Sie ist Lehrerin in NRW und bekommt ihr Kind im Februar 2020. Nach dem Mutterschutz wollte sie zwei Lebensmonate Elterngeld beantragen. Im Anschluss beginnen die Sommerferien. Sie würde in den Sommerferien kein Elterngeld beziehen. Bekommt sie dann ihr normales Gehalt?