Guten Abend, sobald man ab 1. 11. oder 1. 5 als OBASler eine Stelle zur "Verbeamtung auf Probe" angeboten bekommt, hat man die laut Vertrag "Bedingungen dazu erfüllt".
Welche sind das denn?
Muss man z. B. dafür vorab nochmals zum Amtsarzt? Passierte ja schon vor dem Eintritt ins OBAS!
Und dann unterschreibt man sozusagen den Vertrag beim SL und sucht sich selbst eine private Krankenversicherung etc.?
Wäre super, wenn das mal im Seminar thematisiert worden wäre