Übergang OBAS (Ref.) zur Verbeamtung auf Probe...

  • Guten Abend, sobald man ab 1. 11. oder 1. 5 als OBASler eine Stelle zur "Verbeamtung auf Probe" angeboten bekommt, hat man die laut Vertrag "Bedingungen dazu erfüllt".
    Welche sind das denn?


    Muss man z. B. dafür vorab nochmals zum Amtsarzt? Passierte ja schon vor dem Eintritt ins OBAS!


    Und dann unterschreibt man sozusagen den Vertrag beim SL und sucht sich selbst eine private Krankenversicherung etc.?
    Wäre super, wenn das mal im Seminar thematisiert worden wäre ;)

  • Na ja, dass du dir selbständig eine Krankenversicherung suchen musst sollte einen erwachsenen Menschen nicht ganz so überraschend treffen, dafür braucht es kein Seminar, nur gesunden Menschenverstand. ;) (Ggf.bietet deine Gewerkschaft eine Infoveranstaltung zu Versicherungen im Schuldienst an, abgesehen davon an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden und deine Optionen prüfen lassen.)


    Wenn du verbeamtet wirst unterschreibst du keinen Arbeitsvertrag (den haben Angestellte, bei Beamten gibt es das nicht). Du wirst vereidigt und erhältst eine Ernennungsurkunde, dein Land alimentiert dich fortan (auf Probe zunächst) wofür du dich im Gegenzug mit deiner ganzen Kraft und Hingabe der Erfüllung deiner dienstlichen Verpflichtungen widmest (sagt das Beamtenrecht, ich gebe das nur wieder). Der Rest ist NRW-spezifisch, den kann ich dir nicht beantworten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Guten Abend, sobald man ab 1. 11. oder 1. 5 als OBASler eine Stelle zur "Verbeamtung auf Probe" angeboten bekommt, hat man die laut Vertrag "Bedingungen dazu erfüllt".
    Welche sind das denn?


    Muss man z. B. dafür vorab nochmals zum Amtsarzt? Passierte ja schon vor dem Eintritt ins OBAS!


    Und dann unterschreibt man sozusagen den Vertrag beim SL und sucht sich selbst eine private Krankenversicherung etc.?
    Wäre super, wenn das mal im Seminar thematisiert worden wäre ;)

    Schon wieder jemand, der ständig kursiv schreibt ...


    1. Es gibt kein Vertrag - es gibt eine Ernennungsurkunde.
    2. Es werden Informationen vom Sachbearbeiter auf dem Postweg geschickt: LBV Formulare, Hinweise etc. Ja, nochmals LBV Formulare.
    3. Die Voraussetzungen für eine Verbeamtung sind Fähigkeit (2. StEx). Eignung (Gesundheit/Vorstrafen) und Leistung. Halt logisch.
    4. Insofern die Einstellungsunterlagen zur OBAS einen Amtsarztsbesuch vorsahen und dieser erfolgt ist, muss man idR nicht zum Amtsarzt.
    5. Das Seminar ist für schulfachliche Fragestellungen, nicht beamten-/arbeitsrechliche Fragestellungen zuständig.


    Studierte Menschen sollten schon in der Lage sein, den Kontakt zu einem Versicherungsunternehmen aufnehmen zu können. ;)

  • Die Voraussetzungen für eine Verbeamtung sind Fähigkeit (2. StEx). Eignung (Gesundheit/Vorstrafen) und Leistung. Halt logisch

    Leistung spielt aber faktisch in NRW keine Rolle (schon gar ncht bei OBAS)

  • 1. Es gibt kein Vertrag - es gibt eine Ernennungsurkunde.
    2. Es werden Informationen vom Sachbearbeiter auf dem Postweg geschickt: LBV Formulare, Hinweise etc. Ja, nochmals LBV Formulare.
    3. Die Voraussetzungen für eine Verbeamtung sind Fähigkeit (2. StEx). Eignung (Gesundheit/Vorstrafen) und Leistung. Halt logisch.
    4. Insofern die Einstellungsunterlagen zur OBAS einen Amtsarztsbesuch vorsahen und dieser erfolgt ist, muss man idR nicht zum Amtsarzt.
    5. Das Seminar ist für schulfachliche Fragestellungen, nicht beamten-/arbeitsrechliche Fragestellungen zuständig.

    Ja, danke - passt! Auch wenn es jetzt nicht kursiv ist.

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