Hallo zusammen,
meine Frau unterrichtet an einer Gesamtschule in NRW und befindet sich aktuell noch in der Probezeit als Beamtin. Die Probezeit endet regulär Ende April bzw. Anfang Mai 2021 (Beginn war Mai 2018) und geht dann in die Lebenszeitverbeamtung über. Die erste Beurteilung hat sie auch bereits erfolgreich im ersten Jahr abgeschlossen.
Nun ist das Thema Kinderwunsch aber bei uns auch akut. Die Frage ist allerdings, wie sich eine Schwangerschaft mit ggf. Elternzeit direkt im Anschluss auf die Probezeit bzw. auf die zweite Revision auswirkt. Die Beurteilungsrichtlinie für dienstliche Beurteilungen in NRW besagt, dass die zweite Beurteilung "rechtzeitig" bzw. im Regelfall 3 Monate vor Ende der Probezeit zu erstellen ist. Sind diese 3 Monate in Stein gemeißelt oder könnte die zweite Revision auch durchaus schon im nächsten Jahr 2020 erfolgen, so dass die Probezeit zwar natürlich nicht verkürzt wird, aber die Revisionen dann schon weg sind und die Lebenszeitverbeamtung "nur" noch ein Warten ist?
Richtig ist wohl, dass der Mutterschutz sich nicht auf die Probezeit auswirkt, die Elternzeit aber schon, oder? D.h. die Probezeit würde um diese Zeit sich verlängern.
Gibt es da evtl. Erfahrungen von anderen LehrerInnen hier, die dazu etwas sagen könnten?
Vielen Dank und Grüße
Andre