OBASler die nach der UPP die Schule gewechselt haben...

  • Dann scheint der Mensch der BezReg keine Ahnung zu haben. Der Arbeitsvertrag in der OBAS-Ausbildungszeit ist nicht unbefristet, sondern befristet. Daher kann man ihn auch gar nicht ordentlich kündigen. Es steht auch nicht im Vertrag, dass man mit erfolgreichem Bestehen der UPP ins Beamtenverhältnis übernommen wird, sondern, dass einem die Übernahme in das Beamtenverhältnis angeboten wird, sofern die persönlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

    absolut richtig. Sehr unverschämt, dass da etwas falsches berichtet wird!

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