Gehaltsänderung bei Erhöhung der Stundenzahl

  • Meine Frage bezieht sich auf NRW: ich habe zum neuen Schuljahr meine Stundenzahl erhöht und das erhöhte Gehalt erst ab dem 1.September erhalten. Da ich dachte, es würde diese Erhöhung schon zum 1. August geben, habe ich nachgefragt (Ersatzschule NRW).
    Es hieß dann, bei Teilzeit würden die Änderungen erst zum tatsächlichen Schuljahrsbeginn greifen (wäre dann der 28.8.).
    Ich habe aber von Teilzeit auf Vollzeit erhöht. Wie ist das bei euch? Gibt es Vergleichsfälle? Weiß jemand Bescheid? (Eine Personalvertretung haben wir nicht wie bei öffentlichen Schulen, sonst würde ich natürlich dort nachfragen).

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    • Offizieller Beitrag

    Es steht auch auf den Anträgen für Teilzeit / Vollzeit, dass der Anfang der Änderung im Frühling der 1. Halbjahreswechsel ist, im Sommer der 1. August, wenn man auf Teilzeit wechselt, der erste Schultag, wenn man die Stunden erhöht, oder auf Vollzeit wechselt.
    Grundsätzlich gilt: immer die Frist, die zum Gunsten des Geldgebers ist (nicht du).
    Du bekommst also vermutlich 3,50 EUro für die 3 Tage im August.

  • Ich habe bei meiner Erhöhung letztes Schuljahr das Geld ab 1.Schultag erhalten. Das waren für August noch 4 Tage.
    Ansonsten: Ruf doch mal bei deiner Bezügestelle (oder wie das bei euch ist) an.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ist dann auch hoffentlich bei Absenkung der Stundenzahl so. Oder gilt da eine andere Regelung?

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Oh, hatte ich übersehen. Dass so etwas rechtens ist, wundert mich schon sehr.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Sicher? Ich hatte reduziert und das Geld wurde mir zu August gekürzt (ja, jetzt dieses Jahr 2019).

    Das würde mich auch sehr interessieren.
    Wenn dem so wäre, würde ich nämlich mal einen Beschwerdebrief ans LBV schreiben.


    Ich habe ebenfalls Stunden reduziert und für den gesamten August schon das Gehalt für die reduzierten Stunden bekommen (ab dem 1.8.).
    Eine Freundin hat Stunden erhöht, bei ihr wurde der 1. Schultag berechnet.
    Eben immer so, wie es für den Geldgeber am besten ist.
    Leider scheint das ja rechtens zu sein. Bei Stundenreduzierung gilt der 1.8. bzw. der 1.2., bei Erhöhung jeweils der 1. Schultag.


  • Leider scheint das ja rechtens zu sein. Bei Stundenreduzierung gilt der 1.8. bzw. der 1.2., bei Erhöhung jeweils der 1. Schultag.

    Dass das rechtens ist, kann ich mir nicht vorstellen, aber solange keiner klagt, macht der AG das einfach so!

  • Ganz sicher!


    Auf der Bezügemitteilung 08/2019 steht:


    01.-27.08 20/28
    28.-31.08 16/28


    Ich bin verbeamtet. Vielleicht ist das der Unterschied.
    Im Schuljahr 18/19 habe ich die Stunden erhöht, da war es genauso. (Also ab dem 29.8.18 gab es mehr Geld.)

  • nee, ich bin verbeamtet. und mir war in der Berechnung definitiv der ganze Monat gekürzt worden. Genauso wie es auch im Antrag steht. Bezirksregierung Münster. (DAS dürfte aber bitte keinen Unterschied machen)

    Das kann sich auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterscheiden. Wenn einer die (sonst) übliche Praxis nicht kennt....

  • Das weiß ich natürlich nicht, ob sich das von BR zu BR unterscheidet.


    Das mit dem Sachbearbeiter ist auch nur meine persönliche Meinung, weil ich die Arbeitsweise der BR kenne.

  • Wäre wirklich gut, wenn diese Praxis mal rechtlich überprüft würde. Oder wurde sie das evtl. schon? Weiß jemand von der GEW was dazu?

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  • Falls es jemanden interessiert:


    Ich habe da mal weiter nachgeforscht, allerdings auch keine bahnbrechenden Ergebnisse.
    Die Problematik der abweichenden Behandlung scheint tatsächlich bekannt zu sein. Es wird davon ausgegangen, dass eine solche Praxis aber auf der Grundlage des sogenannten "Gebotes der sparsamen Mittelverwendung" einer gerichtlichen Überprüfung standhalten dürfte.
    Man könne im Einzelfall prüfen, ob ein gerichtliches Verfahren erfolgreich angestrengt werden kann.


    Das LBV verwies übrigens sofort an die Bezirksregierung. Der Sachbearbeiter dort schien die Problematik allerdings nicht verstehen zu wollen. Vielleicht müsste man dort noch einen Schritt weiter gehen.
    Falls jemand Lust hat zu klagen, über Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar.

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