Meine Frage bezieht sich auf NRW: ich habe zum neuen Schuljahr meine Stundenzahl erhöht und das erhöhte Gehalt erst ab dem 1.September erhalten. Da ich dachte, es würde diese Erhöhung schon zum 1. August geben, habe ich nachgefragt (Ersatzschule NRW). Es hieß dann, bei Teilzeit würden die Änderungen erst zum tatsächlichen Schuljahrsbeginn greifen (wäre dann der 28.8.). Ich habe aber von Teilzeit auf Vollzeit erhöht. Wie ist das bei euch? Gibt es Vergleichsfälle? Weiß jemand Bescheid? (Eine Personalvertretung haben wir nicht wie bei öffentlichen Schulen, sonst würde ich natürlich dort nachfragen).