Beförderungsstellen anderer Bundesländer / Abordnungen in andere Bundesländer möglich?

  • Guten Tag,


    mich würde mal interessieren, ob man sich so "einfach" auf Beförderungsstellen oder Abordnungen in anderen Bundesländern bewerben darf. Ich habe mich darüber vor kurzem mit einer Kollegin, die an der Landesgrenze wohnt und darüber nachdenkt, unterhalten. Wir beide wissen es nicht und sie hat sich noch nicht getraut, die SL zu fragen. Auch, wenn es - zumindest für die nächsten Jahre - für mich nicht interessant ist, würde mich mal interessieren, ob man sich einfach so zum Bsp. bei Stella (NRW) o.ä. auf ähnlichen Portalen eines anderen Bundeslandes für z.B. Abordnungen oder gar Beförderungen bewerben dürfte. Benötigt man dafür eine Freistellung oder entspräche es gar einem Landeswechsel? Oder ist es schlichtweg nicht möglich?

  • Mal ganz ohne die Rechtslage explizit zu kennen: Natürlich wäre das ein Landeswechsel. Befristetete Abordnungen zwischen den Ländern kann es bei 16 verschiedenen Bildungssystemen nunmal nicht geben: Ein Angesteller/Beamter von BL A erhält seine Alimentation/Gehalt von Land A, wo er somit auch seinen Dienst leistet und nicht einen Teil in BL A, einen Teil in BL B, die womöglich sehr unterschiedliche Bezüge haben, auf jeden Fall unterschiedliche schulrechtliche Bestimmungen haben etc. Da gilt dann, dass man nicht zwei Herren (im Sinne des Dienstherren= das jeweilige Land) dienen kann (ein Grundsatz, der sich womöglich auch im Beamtenrecht finden lässt, müsste ich jetzt aber suchen und nachlesen).
    Wenn du dich erfolgreich auf ein Beförderungslehramt eines anderen BLs bewirbst, benötigst du eben die Freigabe für den BL-Wechsel (oder Kündigung + Neueinstellung).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Es ist zumindest möglich sich auf eine normale Planstelle zu bewerben, wenn man in einem anderen Bundesland Beamtin auf Probe ist. Kenne eine Lehrerin, die das gemacht hat. Wenn man sich nicht traut die SL zu fragen, würde ich bei der Stelle nachfragen, die die Stellen im Wunschbundesland vergibt. Möglicherweise gibt es dort auch andere Kriterien bzgl. Der dienstlichen Beurteilung.

    • Offizieller Beitrag

    https://www.kmk.org/fileadmin/…ahme-von-Lehrkraeften.pdf


    und


    https://www.kmk.org/fileadmin/…ung-Lehrkraeftebedarf.pdf


    Mit Freigabeerklärung kann man auch an Bewerbungsverfahren in anderen Bundesländern teilnehmen - das sollte auch die Beförderung einschließen, sofern diese mit einem Bewerbungsverfahren verbunden ist.

  • Hat eine Kollegin mal gemacht und sich in verschiedenen Bundesländern beworben (Wunschregion lag auf der "Grenze"). Das war (u.a.) der schnellere/sicherere Weg als ein "normales" Tauschverfahren, da man sich auf eine "freie" Stelle bewirbt. (Die Versetzung war aber bei weitem nicht der einzige Grund für die Bewerbung - ab einer bestimmten "Stellenkategorie" ist das auch nicht der einfachere Weg für einen Schul-/Bundeslandwechsel.)


    Die Bewerbungsverfahren (Gutachten, Besichtigungen etc.) fanden dann entsprechend der aufnehmenden Bundesländer statt, teils an unserer Schule, teils mit unseren Dezernenten (halt je nachdem, wie das für das aufnehmende BL geregelt ist, mit deren Formularen durchgeführt).

Werbung