Attestpflicht?! - Gesetzliche Grundlage

  • Naja, also wenn man die Attestpflicht mit Augenmaß einsetzt, klagt da niemand. Natürlich verhängt man keine Attestpflicht, wenn klar ist, dass der betreffende Schüler eine diagnostizierte Krankheit hat, die ihn wiederholt daran hindert, zur Schule zu gehen. Wenn aber klar ist, dass ein Schüler (in der Oberstufe!) regelmäßig Stunden schwänzt, sind unter Garantie auch die Eltern daran interessiert, dass ihr Sprössling seine Schullaufbahn erfolgreich absolviert, und dankbar für das Handeln der Schule.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Aber wie soll das sonst gehen? Wenn sich unentschuldigtes Fehlen nicht auf die Noten auswirkt, sitze ich mit halben Kursen da.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Aber wie soll das sonst gehen? Wenn sich unentschuldigtes Fehlen nicht auf die Noten auswirkt, sitze ich mit halben Kursen da.

    Eine Möglichkeit wäre, "Bewertung nicht möglich" oder "ohne Note" einzutragen, dann gibts letztlich auch keinen Schulabschluss.


    Ich spekuliere ja nur, aber angenommen, Eltern klagen die 6 aus dem Zeugnis mit der Begründung, dass sie alle Tage im Nachhinein entschuldigen, oder dass die Leistung ja gar nicht bewertbar ist, da das Kind keine Leistung gezeigt hat, die bewertbar wäre...


    War nur so'n Gedanke.

  • Mein Oberstufenleiter sagt immer, ein n.b. sei eine 6. Aber ich hatte bisher nicht die Muße, die APoGOst zu lesen ... :rotwerd:

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Eine Möglichkeit wäre, "Bewertung nicht möglich" oder "ohne Note" einzutragen, dann gibts letztlich auch keinen Schulabschluss.
    Ich spekuliere ja nur, aber angenommen, Eltern klagen die 6 aus dem Zeugnis mit der Begründung, dass sie alle Tage im Nachhinein entschuldigen, oder dass die Leistung ja gar nicht bewertbar ist, da das Kind keine Leistung gezeigt hat, die bewertbar wäre...


    War nur so'n Gedanke.

    Wenn die Eltern nachträglich und zeitnah entschuldigen samt einem plausiblen Grund, warum sie ihr Kind nicht schon am Morgen der KA entschuldigen konnten (z.B. Autounfall etc.), dann kann eine nachträgliche Entschuldigung natürlich das Fehlen entschuldigen (was aber ja nur der extreme Ausnahmefall sein dürfte). Ohne solche besonderen Gründe gilt bei uns für angekündigte Leistungsüberprüfungen, dass wenn die Eltern nicht binnen einer festgelegten Frist eine Entschuldigung eingereicht haben, das Kind unentschuldigt gefehlt hat, egal ob dann noch eine Entschuldigung irgendwann en bloque erfolgt für diverse Fehltage, gar nicht erfolgt oder anderes. Damit ist das eine Leistungsverweigerung, die wir problemlos bewerten können und zwar mit einer 6. Für Leistungsverweigerung eine 6 zu geben ist auch juristisch unproblematisch, eh sei denn eurer Schulrecht sieht anderes vor, was ihr beachten müsst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Mein Oberstufenleiter sagt immer, ein n.b. sei eine 6. Aber ich hatte bisher nicht die Muße, die APoGOst zu lesen ... :rotwerd:

    Das ist sachlich nicht ganz korrekt, wenngleich die Auswirkungen zum Teil dieselben sind.
    N.b. bedeutet, dass es keine hinreichende Bewertungsgrundlage gibt. Die müsste ggf. durch eine Leistungsfeststellungsprüfung hergestellt werden bzw. hätte hergestellt werden müssen.
    Ein ungenügend bedeutet, dass der Kurs nicht angerechnet wird, was bei Kursen in der Pflichtbelegung automatisch zur Wiederholung oder zum Rausschmiss, falls bereits wiederholt wurde, führt.


    Natürlich wirkt sich unentschuldigtes Fehlen auf die SoMi-Note aus. Du kannst jede Stunde mit ungenügend bewerten - anders kommst Du in der Regel ja auch gar nicht auf ein ungenügend in der SoMi-Note.
    Das Problem ist nur, dass das oft nicht alle KollegInnen so konsequent durchziehen, so dass die SchülerInnen das nicht ernst nehmen.

  • Wer so viel fehlt, dass er/ sie nicht bewertbar ist, wird halt mündlich geprüft.

    Auch dann, wenn die Fehlstunden unentschuldigt sind? Das wäre ja mega unfair gegenüber denjenigen, die regelmäßig da sind.

  • Wie schaut es aus bei versäumten Klausuren, ohne Attest! Dürfen diese zeitnahe dann mit "ungenügend" bewertet werden, aufgrund des fehlenden Attests?

    Sie dürfen nicht nur mit "ungenügend" bewertet werden, sie müssen sogar mit "ungenügend" bewertet werden.


    Ich hatte selber mal den Fall, daß einer meiner Schüler sich direkt vor der Ausgabe der Klausuraufgaben ins Waschbecken übergeben hat. Ich habe ihn nach Hause geschickt und durfte mich anschließend vor den Kollegen erklären, daß ich ihn ohne Attest nachschreiben lasse. Ich habe mich dann im Sinne des Schülers darauf berufen, daß er ja das Fernbleiben von der Klassenarbeit nicht zu vertreten hat, eben weil ich ihn nach Hause geschickt hatte. :rotwerd:


    Einschlägig sind hier:

    • §19 APO-BK NRW
    • §48 Schulgesetz NRW

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