Ich frage für einen Kollegen, der wie ich Seiteneinsteiger an einer Grundschule ist.
Wir haben mit unserer Einführungsmaßnahme nicht die Lehramtsbefähigung erworben, sondern eine Unterrichtserlaubnis für unser jeweiliges Fach. Meine Frage ist: Ist auch in der regulären Lehrerausbildung irgendwo von "Unterrichtserlaubnis" die Rede? Habt ihr ein Dokument bekommen, in dem euch die Unterrichtserlaubnis für die Fächer x, y, z erteilt wird? Was das in der Praxis bedeutet, d. h. ob man noch weitere Fächer unterrichtet, ist ja nochmal was anderes.
Hintergrund der Frage ist, dass mein Kollege sich fragt, ob wir noch ein gesondertes Dokument bekommen, das diese Unterrichtserlaubnis ausweist. In unseren Verträgen steht davon nichts. Wir haben eine Bescheinigung bekommen, die besagt, dass wir an der Einführung im Fach x teilgenommen habe. Explizit von "Unterrichtserlaubnis" steht auch dort nichts.