Elterngeld Lehrerpaar Baden-Württemberg

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich, beide Realschullehrer in Baden-Württemberg, erwarten zum 11.12.2019 Nachwuchs.
    Nun versuche ich mich gerade in das Thema Elterngeld reinzuarbeiten.


    Unser Plan:

    • Meine Frau soll 24 Monate das Elterngeld Plus beziehen
    • Ich selber möchte zwei Lebensmonate ebenfalls Zuhause bleiben (den ersten Lebensmonat und dann nochmal im Juli)
    • Wir möchten also die zwölf Monate Basiselterngeld durch die zwei Partnermonate in 28 Monate Elterngeld Plus umwandeln.

    Nun ist es ja allerdings so, dass meine Frau als Beamtin bis 8 Wochen nach der Geburt wegen des Mutterschutzes noch Bezüge erhält.
    Laut Auskunft der L-Bank MUSS in diesen zwei ersten Lebensmonaten das Elterngeld beantragt werden, von dem man dann exakt 0€ sieht, da man ja reguläre Besoldung erhält.
    Doch es gilt nicht nur die ersatzlose Streichung dieser Elterngeldbezüge, sondern das Elterngeld MUSS in diesen zwei Monaten als Basiselterngeld beantragt werden.


    Nun bleiben laut Auskunft also insgesamt 22 Monate Elterngeld Plus. Sprich 22x900€ im Gegenzug zu geplanten 28x900€. Das ist ein Unterschied von 5400€ abzüglich dem Plus, das sich durch die Verrechnung mit den Besoldungszahlungen in den ersten zwei Monaten ergibt.


    Meine Frage: Wie kommt die L-Bank aber nun auf 22 Monate und nicht auf 24?
    Ich sehe gerade meinen Denkfehler nicht, da ich vor lauter Bäumen den Wald nicht sehe.


    Vielen Dank fürs Lesen!


    VG
    Alex

  • Wie kommt die L-Bank aber nun auf 22 Monate und nicht auf 24?

    Das ist ganz einfach, 10 Monate Basiselterngeld für deine Frau die übrig bleiben sind 20 ElterngeldPlus Monate.
    Du willst ja nur 2 Monate zuhause bleiben, also hast du nur 2 Monate Basiselterngeld!


    Meine Frau soll 24 Monate das Elterngeld Plus beziehen

    Kann sie nicht, sondern nur 2 Basiselterngeld was mit der Besoldung verrechnet wird (was man sich dann also evtl. selber splitten muss) und 20 Monate Elterngeldplus


    Ich selber möchte zwei Lebensmonate ebenfalls Zuhause bleiben (den ersten Lebensmonat und dann nochmal im Juli)


    Wir möchten also die zwölf Monate Basiselterngeld durch die zwei Partnermonate in 28 Monate Elterngeld Plus umwandeln.

    Da liegt der Denkfehler, wenn du nur 2 Monate zuhause bleibst, dann gibt es nur zwei Monate Geld, sinnvoller Weise als Basiselterngeld, dir steht natürlich aber frei auch Elterngeldplus zu nehmen, aber das gibt es dann auch nur 2 Monate, wenn du nicht länger reduziert arbeitest!

    Sprich 22x900€ im Gegenzug zu geplanten 28x900€. Das ist ein Unterschied von 5400€ abzüglich dem Plus, das sich durch die Verrechnung mit den Besoldungszahlungen in den ersten zwei Monaten ergibt.

    Aber ihr Elterngeld hat doch nichts mit deinem zu tun, du bekommst trotzdem 2x1800 Euro oder eben 2x900 Euro, wenn du gerne Geld verschenkst.


    Sie hat also nur 4x900 Euro Elterngeld weniger, dafür aber zwei Mal Besoldung mehr. Sprich, da sollte kein Minus entstehen!

  • Dass im Mutterschutz die regulären Bezüge voll auf das Elterngeld angerechnet werden, sollte keine Überraschung sein. Warum sollte man auch auf einmal mehr als seine vorherigen Bezüge erhalten? Letztlich ist das Elterngeld ja nur dafür da, um anfangs die bestehende Einkommenslücke zu schließen, die aber in den ersten 8 Wochen schlicht nicht besteht. Dass ihr am Ende nur auf 22 Monate kommt, dürfte damit zusammen hängen, dass du trotz Elterngeldplus nur 2 statt 4 Monate zu Hausen bleiben möchtest. Nach dem Mutterschutz hat deine Partnerin noch Anspruch auf 10 volle Monatsbezüge bzw. 20 halbe und du dementsprechend nur auf 2 halbe.


    Edit:
    @Susannea war schneller ;)

  • Nach dem Mutterschutz hat deine Partnerin noch Anspruch auf 10 volle Monatsbezüge bzw. 20 halbe und du dementsprechend nur auf 2 halbe.

    Und da liegt eben ein ganz wesentlicher Denkfehler, er hat ja sein eigenes Elterngeld und kann natürlich auch zwei volle Monate nehmen, egal was die Mutter macht!

  • Und da liegt eben ein ganz wesentlicher Denkfehler, er hat ja sein eigenes Elterngeld und kann natürlich auch zwei volle Monate nehmen, egal was die Mutter macht!

    Stimmt, ich habe mich von dem Vorhaben, nur Elterngeld Plus zu beantragen, blenden lassen. Entscheidend für die Planung der beiden dürfte sein, dass sie keine 24 Monate Elterngeld Plus bekommen kann.

  • Und beachte bitte, dass es nur 8 Wochen volle Bezüge im Mutterschutz nach der Entbindung gibt, nicht 2 Monate. Im 2. Lebensmonat bekommt man daher teilweise seinen Sold und auch etwas Elterngeld.


    Solltet ihr beide aber im Anschluss beide gleichzeitig in TZ (25-30 Stunden) arbeiten, könnt ihr beide noch 4 weitere Monate EG+ beantragen. (Partnerschaftsbonusmonate)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Solltet ihr beide aber im Anschluss beide gleichzeitig in TZ (25-30 Stunden) arbeiten, könnt ihr beide noch 4 weitere Monate EG+ beantragen. (Partnerschaftsbonusmonate)

    Genau, aber da muss man eben echt gucken, weil man da genau drin sein muss und es eben trotzdem nur "halbe" Monate sind.

  • Bei uns hat es sich in Summe gelohnt, auch wenn ich nur den Mindestsatz bekommen hab. Passte bei mir aber auch gut zum Wiedereinstieg und zum Schuljahreswechsel.

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  • Bei uns hat es sich in Summe gelohnt, auch wenn ich nur den Mindestsatz bekommen hab. Passte bei mir aber auch gut zum Wiedereinstieg und zum Schuljahreswechsel.

    Klar, wenn es eben zu den Stunden passt, ist das ja zusätzlich, aber man fällt eben so leicht dann raus, weil der Stundenkorridor ja recht knapp ist mit 5 Zeitstunden.

  • Total! Und wegen der Umrechnung in Stundendeputat noch enger. Und man kann ja auch nicht wahllos ein Halbjahr die Stunden ändern. (Ich hab dann 16/25,5 gemacht, das Maximum wären 18/25,5 gewesen.)
    Aber manchmal passt es und dann kann man es mitnehmen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Achtung: meines Wissens darfst du deine Elternzeit nicht direkt an die Ferien legen (klingt bei Juli so) - außer es ist genau Anfang oder Ende des Elterngeldbezuges. Bitte kläre das bei deinen Planungen vorher.

  • Das ist meines Erachtens nach eine Urban Legend und geht auch nicht so aus dem Gesetzestext hervor. Also ich wüsste dafür keine Grundlage.

    So pauschal ist es das wirklich und gleichzeitig gibt es wohl Fälle (mir ist zumindest einer bekannt), in denen die sehr gewählte Lage der Elternzeit als rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig erkannt wurde.

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