Hat von euch jemand schonmal eine Urlaubsbescheinigung von eurem Amt erhalten? Für potentielle neue Arbeitgeber ist das ja durchaus von Interesse. Gibt es da eine Pflicht/ Gesetz auf das man sich berufen kann?
§6 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) vielleicht, also der Ausschluss von Doppelansprüchen im laufenden Kalenderjahr und der Nachweis einem neuen Arbeitgeber gegenüber über bereits gewährten/abgegoltenen Urlaub. Wobei es als Lehrer wohl höchst selten vorkommt, dass man seinen Urlaubsanspruch nicht im Rahmen der diversen Schulferien erfüllen konnte..
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