Urlaubsbescheinigung

  • Hallo Leute.


    Hat von euch jemand schonmal eine Urlaubsbescheinigung von eurem Amt erhalten? Für potentielle neue Arbeitgeber ist das ja durchaus von Interesse. Gibt es da eine Pflicht/ Gesetz auf das man sich berufen kann?


    Grüße

  • §6 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) vielleicht, also der Ausschluss von Doppelansprüchen im laufenden Kalenderjahr und der Nachweis einem neuen Arbeitgeber gegenüber über bereits gewährten/abgegoltenen Urlaub. Wobei es als Lehrer wohl höchst selten vorkommt, dass man seinen Urlaubsanspruch nicht im Rahmen der diversen Schulferien erfüllen konnte..

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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