Ich dachte, der Frauenförderplan würde nur für A15+ gelten ...
Bewerbung A14 Gegenbewerber
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Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt! Wenn du insgesamt eine 1,0 machst und sie „nur“ eine 1,5 dann hast DU die Stelle.
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Ich möchte Euch allen erst einmal sehr sehr herzlich für den konstruktiven Gedankenaustausch danken!
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Die Schulleitung hat dich doch, wenn ich das richtig verstanden habe, direkt um eine Bewerbung gebeten, wird also auch tendenziell hinter dir stehen. Falls dann doch die Kollegin die Stelle bekommt, würde ich es mir gut überlegen, wie viel Arbeit / Engagement ich noch in weitere Sonderprojekte stecke, die nicht mit Entlastungsstunden oder Bezahlung verbunden sind.
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Wie oben schon gesagt: Erst muss die gleiche Leistung/Befähigung festgestellt werden, damit der Frauenförderplan (jetzt: Gleichstellungsplan) greift.
Und dafür gilt nicht nur der gezeigte Unterricht, da hat der Schulleiter/die Schulleiterin noch andere Aspekte zu berücksichtigen.Vor etlichen Jahren (vor der Umstellung des Verfahrens) war ich in einer vergleichbaren Situation: Aufgabe schon einige Zeit an der Schule erledigt, aber Bewerberin von außen hatte sich auch beworben. Die Bezirksregierung hat dann eine Art "Bewerbungsgespräch" (mit Teilnahme eines Vertreters des Personalrates der BR) veranstaltet (Vorsitz: mein Schulleiter). Es wurden Fragen zum Stellenprofil gestellt und danach war die Mitbewerberin draußen.
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Nun sagt mir der Lehrerrat, dass weibliche Bewerber per se 15 Jahre mehr Berufserfahrung gutgeschrieben bekommen.
Wasn Quatsch.
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Meine SL wollte mir für die Beförderung 2 Entlastungsstunden streichen.
Das ist auch nicht zwangsläufig verkehrt:
https://wuppertal.gew-nrw.de/u…al-Anrechnungsstunden.pdf
Zitat" Wichtig ist, dass nicht diejenigen Kolleg*innen eine zusätzliche Entlastung für Tätigkeiten erhalten, für die sie befördert wurden."
ZitatDazu gibt es beispielsweise für dieGesamtschulen der Bezirksregierung Düsseldorf die Vereinbarung, dass die Beförderung auf das „erste Beförderungsamt“ nach A 13 ca. einer Stunde aufgabenbezogener Zusatzarbeit in der Woche und die Beförderung aufdas „erste Beförderungsamt“ nach A 14 ca. zwei Stundenaufgabenbezogener Zusatzarbeit in der Woche entsprechen darf.
Dass du Teilzeit arbeitest, ist deine persönliche Entscheidung und ist ja unabhängig von der Beförderung. -
Ich hab keinen Plan von dem Beförderungskram, sowas gibts bei uns nicht. Allerdings behaupte ich mal: wenn der Schulleiter dich da haben will, dann kommst du auch da hin. Der wird sich doch nicht eine Stunde angucken, grübeln und nach irgendwelchen Schwachstellen in der Schüleraktivierung suchen, wenn es um eine Aufgabe in der Verwaltung geht. Es sei denn, er will die besagte Kollegin lieber da haben, warum auch immer, dann kann er 1000 Gründe und noch einen finden, warum sie viel besser geeignet ist.
Wenn ich den Posten wollte, würde ich die Bewerbung nicht zurückziehen! Hast doch nix zu verlieren, oder? Nur Mut, dein Unterricht wird schon okay sein, machst das ja nun schon ein paar Jahre. Und die angestrebte Tätigkeit machst du auch gut und gern, gibt keinen Grund, sich ins Bockshorn jagen zu lassen
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Das ist auch nicht zwangsläufig verkehrt:
https://wuppertal.gew-nrw.de/u…al-Anrechnungsstunden.pdfDass du Teilzeit arbeitest, ist deine persönliche Entscheidung und ist ja unabhängig von der Beförderung.
Danke für den Link.
Das stimmt zwar, aber ich hab auch klar gesagt, dass ich bei 70€ mehr in TZ nicht 2 Stunden mehr arbeiten würde und dann auf die Beförderung verzichten würde, daraufhin wurde mir angeboten bei einer TZ unter 20 Stunden eine Entlastungsstunde zu gewähren.Wie gesagt, ich tracke dieses Jahr mal mit wie viel Zeit ich wirklich auf den Stundenplan verwende. Und wenn wir wieder 6 Versionen schreiben müssen (Schwangerschaften, neue Vertretungen, neue Festeinstellungen, Ref beenden/ beginnen...) wird das nicht ohne sein. Aber ich lasse mich gern überraschen.
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