Sicher nein, denn beim Rechtsmissbrauch muss der Vorsatz zur Vorteilsnahme vorliegen. Den musst du erstmal nachweisen.
In Form des Anscheinsbeweis dürfte das in einem solchen Fall überhaupt nicht schwer sein. Wer nach Verhandlungen zum 01.07. einen Job antritt, in diesem nicht arbeitet und dann direkt zum 01.08. einen Bundeslandwechsel vollzieht, hatte das mit Sicherheit bereits vorab so vor. Erzähl mir doch bitte nicht, dass hier keine vorsätzliche Vorteilsnahme stattfinden sollte.
Edit: Und selbst wenn der Nachweis nicht gelingt mal in eine andere Richtung noch zusätzlich gedacht: Mit nur einem Monat Zugehörigkeit zum AG hat man noch keinen nennenswerten Urlaubsanspruch aufgebaut. Klar könnte man argumentieren, dass der AG in Annahmeverzug gekommen wäre. Aber hat die AN denn nachweisbar wirklich ständig ihre Arbeitskraft angeboten? Hier reicht im Übrigen kein Verweis auf die unterrichtsfreie Zeit...es gibt eine ganze Reihe sinnvoller Tätigkeiten für Lehrkräfte, die in der unterrichtsfreien Zeit, die nicht Urlaubszeit ist, angewiesen werden könnte.