Hi, weiß einer von euch, ob man als OBASler in NRW, sobald man die UPP bestanden hat und dann ein paar Wochen später einen unbefristeten Arbeitsvertrag an seiner Schule erhält (insofern man dort bleibt!), innerhalb dieses Vertrages eine Art "Rücktrittszeit" hat, wie bei einem Vertrag üblich?
Ich frage deshalb, weil ich eine Referendarin kenne, die nach ihrer UPP an einer Schule untergekommen ist (volle Stelle und Verbeamtet auf Probe) und dann nach drei Monaten die Schule gewechselt hat.
Dachte, das wäre nicht möglich!
Bin gespannt, was ihr meint!