Referendariat/OBAS - dann "Verbeamtet auf Probe - Vertrag mit Rücktrittszeit?

  • Hi, weiß einer von euch, ob man als OBASler in NRW, sobald man die UPP bestanden hat und dann ein paar Wochen später einen unbefristeten Arbeitsvertrag an seiner Schule erhält (insofern man dort bleibt!), innerhalb dieses Vertrages eine Art "Rücktrittszeit" hat, wie bei einem Vertrag üblich?


    Ich frage deshalb, weil ich eine Referendarin kenne, die nach ihrer UPP an einer Schule untergekommen ist (volle Stelle und Verbeamtet auf Probe) und dann nach drei Monaten die Schule gewechselt hat.
    Dachte, das wäre nicht möglich!


    Bin gespannt, was ihr meint!

    • Offizieller Beitrag

    Frag doch mal diese Referendarin, aus welchem Grund sie die Schule wechseln konnte. Bzw: weißt du denn sicher, dass sie eine Stelle an der Schule hatte (und nicht am Schulamt, oder Stelle woanders mit vorab festgelegter übergangsweise Abordnung, usw...?)
    Ich hätte nämlich (für Referendare, von OBAS habe ich zu wenig Ahnung) behauptet, dass sowas eben nicht geht. Ausnahme: Rückkehr aus der Elternzeit mit wohnortnaher Versetzung.

  • Frag doch mal diese Referendarin, aus welchem Grund sie die Schule wechseln konnte. Bzw: weißt du denn sicher, dass sie eine Stelle an der Schule hatte (und nicht am Schulamt, oder Stelle woanders mit vorab festgelegter übergangsweise Abordnung, usw...?)
    Ich hätte nämlich (für Referendare, von OBAS habe ich zu wenig Ahnung) behauptet, dass sowas eben nicht geht. Ausnahme: Rückkehr aus der Elternzeit mit wohnortnaher Versetzung.

    Werde es versuchen! :)

  • Hi, weiß einer von euch, ob man als OBASler in NRW, sobald man die UPP bestanden hat und dann ein paar Wochen später einen unbefristeten Arbeitsvertrag an seiner Schule erhält (insofern man dort bleibt!), innerhalb dieses Vertrages eine Art "Rücktrittszeit" hat, wie bei einem Vertrag üblich?


    Ich frage deshalb, weil ich eine Referendarin kenne, die nach ihrer UPP an einer Schule untergekommen ist (volle Stelle und Verbeamtet auf Probe) und dann nach drei Monaten die Schule gewechselt hat.
    Dachte, das wäre nicht möglich!


    Bin gespannt, was ihr meint!

    Also: Nach der OBAS wirst du ja entweder verbeamtet oder bekommst eine Stelle als Tarifangestellter. Im ersten Fall hast du gar keinen Arbeitsvertrag, sondern wirst von deinem Dienstherren deinem Einsatzort zugewiesen. Im Fall von OBAS ist das die Schule, in der du den Seiteneinstieg gemacht hast. Als Tarifangestellter bekommst du einen "normalen" Arbeitsvertrag. Den kannst du natürlich unterschreiben oder auch nicht, bzw. innerhalb der Probezeit (falls diese im Vertrag vereinbart wurde) kündigen.

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